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L-Bank Allgemeine Bürgschaft

Mit der Allgemeinen Bürgschaft der L-Bank übernimmt die Förderbank bis zu 50 Prozent des Kreditrisikos einer Hausbankfinanzierung. Bürgschaftsvolumina von über 2 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro, Laufzeiten bis 15 Jahre bei Investitionen.

Max. Bürgschaft
15 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 2 Mio. € – 15 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 50 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Allgemeinen Bürgschaft verbürgt die L-Bank Baden-Württemberg einen Teil des Risikos der Hausbankfinanzierung mittelständischer Unternehmen und Freiberufler. Verbürgt werden Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen und Betriebsmitteln. Voraussetzung ist ein Vorhaben in Baden-Württemberg. Die Bürgschaft ergänzt die Sicherheiten des Unternehmens und entlastet die Hausbank in Form einer Ausfallbürgschaft. Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs können nur gefördert werden, wenn sie der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen.

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Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder das zu finanzierende Vorhaben in Baden-Württemberg haben. Reine Holding-Sitze ohne operatives Geschäft im Land reichen nicht.

Verbürgt werden Kreditvolumen von über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro. Kleinere Beträge laufen über die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, größere über die Landesbürgschaft.

Förderfähig sind Investitionen wie Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Digitalisierung, Transformation sowie Betriebsübernahmen und Gesellschafterwechsel. Reine Betriebsmittelkredite ohne Investitionsbezug sind nicht verbürgbar.

Der Bürgschaftsantrag wird nicht direkt bei der L-Bank, sondern über die finanzierende Hausbank gestellt. Hausbank-Votum und Bonitätsprüfung sind Voraussetzung.

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilfedefinition sind ausgeschlossen. Das Unternehmen muss tragfähig und zukunftsfähig sein.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg

Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder das zu finanzierende Vorhaben in Baden-Württemberg haben. Reine Holding-Sitze ohne operatives Geschäft im Land reichen nicht.

Kreditvolumen zwischen 2 Mio. und 15 Mio. Euro

Verbürgt werden Kreditvolumen von über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro. Kleinere Beträge laufen über die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, größere über die Landesbürgschaft.

Investition oder investitionsnahe Betriebsmittel

Förderfähig sind Investitionen wie Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Digitalisierung, Transformation sowie Betriebsübernahmen und Gesellschafterwechsel. Reine Betriebsmittelkredite ohne Investitionsbezug sind nicht verbürgbar.

Antrag über die Hausbank

Der Bürgschaftsantrag wird nicht direkt bei der L-Bank, sondern über die finanzierende Hausbank gestellt. Hausbank-Votum und Bonitätsprüfung sind Voraussetzung.

Keine finanziellen Schwierigkeiten

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilfedefinition sind ausgeschlossen. Das Unternehmen muss tragfähig und zukunftsfähig sein.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit Hausbank besprechen

    Investitionsvorhaben, Kreditbedarf und vorhandene Sicherheiten mit der Hausbank durchgehen. Die Hausbank prüft, ob ein Kredit zwischen über 2 Mio. und 15 Mio. Euro grundsätzlich tragfähig ist und ob fehlende Sicherheiten eine L-Bank-Bürgschaft sinnvoll machen.

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen

    Wirtschaftliche Unterlagen vorbereiten: Jahresabschlüsse der letzten Jahre, aktuelle BWA, Planrechnung, Investitionsplan, Finanzierungsplan und detaillierte Beschreibung des Vorhabens. Bei Übernahmen zusätzlich Kaufvertragsentwurf und Bewertung des Zielunternehmens.

  3. 03

    Hausbank reicht Bürgschaftsantrag bei L-Bank ein

    Die Hausbank stellt den Antrag auf Übernahme einer 50-Prozent-Ausfallbürgschaft bei der L-Bank. Antragsteller muss bis zur Bürgschaftszusage keine Bürgschaftsgebühren zahlen. Die L-Bank stimmt sich mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ab.

  4. 04

    Prüfung und Bürgschaftszusage

    Die L-Bank prüft Tragfähigkeit, Sicherheitenkonzept und Beihilferecht. Bei positivem Votum erfolgt die Bürgschaftszusage mit Konditionen: einmaliger Verwaltungskostenzuschlag plus laufende Bürgschaftsprovision, beides risikoadjustiert nach Bonität.

  5. 05

    Kreditauszahlung durch Hausbank

    Nach Bürgschaftszusage und Annahme der Konditionen schließt die Hausbank den Kreditvertrag und zahlt den Kredit aus. Die Bürgschaft sichert 50 Prozent des Ausfallrisikos ab; die anderen 50 Prozent trägt die Hausbank.

  6. 06

    Laufende Bedienung und Reporting

    Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer die laufende Bürgschaftsprovision an die L-Bank. Die Hausbank meldet wesentliche wirtschaftliche Entwicklungen. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, Betriebsmittelkredite maximal 6 Jahre.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg. Die Allgemeine Bürgschaft der L-Bank richtet sich an Unternehmen, die bei ihrer Hausbank einen Kredit aufnehmen wollen, aber nicht ausreichend bankübliche Sicherheiten stellen können. Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Welche Vorhaben werden verbürgt?
Verbürgt werden Investitionen wie Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Digitalisierung und Transformation des Betriebs, ebenso Betriebsübernahmen und Gesellschafterwechsel. Betriebsmittelkredite sind nur in Verbindung mit Investitionen verbürgbar. Reine Vermietungsobjekte zur Drittvermietung sind ausgeschlossen.
Wie hoch kann der verbürgte Kredit sein?
Die Allgemeine Bürgschaft der L-Bank deckt Bürgschaftsvolumina von über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro ab. Damit schließt sie nahtlos an die Programme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an, die kleinere Kreditbeträge bis rund 2 Mio. Euro absichert.
Wie viel Prozent des Kredits werden verbürgt?
Die L-Bank verbürgt maximal 50 Prozent der Finanzierung. Das verbleibende Kreditrisiko von 50 Prozent trägt die finanzierende Hausbank. Diese hälftige Risikoteilung ist Voraussetzung dafür, dass die Hausbank den Kredit überhaupt herausreichen kann, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird nicht direkt bei der L-Bank gestellt, sondern über die Hausbank. Diese prüft das Vorhaben zuerst kreditseitig und reicht den Bürgschaftsantrag dann bei der L-Bank ein. L-Bank und Hausbank stimmen Konditionen und Sicherheitenpaket ab; die Hausbank bleibt Kreditgeber und Ansprechpartner für den Antragsteller.
Wie lange läuft die Bürgschaft?
Die Bürgschaft kann an die Laufzeit des verbürgten Kredits angepasst werden. Für Investitionskredite sind bis zu 15 Jahre Laufzeit möglich. Bei Betriebsmittelkrediten endet die Bürgschaft spätestens nach 6 Jahren. Die laufende Bürgschaftsprovision wird über die gesamte Laufzeit erhoben.
Was unterscheidet die L-Bank-Bürgschaft von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg betreut kleinere Bürgschaften bis rund 2 Mio. Euro Kreditbetrag und ist die erste Anlaufstelle für klassische Mittelstands- und Gründungsfinanzierungen. Die L-Bank Allgemeine Bürgschaft setzt darüber an und verbürgt Kreditvolumen von über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro. Für noch größere Vorhaben kommt die Landesbürgschaft Baden-Württemberg ins Spiel.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank — Allgemeine Bürgschaft
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg — Förderung und Finanzierung
    wm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  3. [03]
    Bürgschaftsbank Baden-Württemberg — Bürgschaften für kleinere Kreditvolumen
    bw.ermoeglicher.deFachartikelBürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
  4. [04]
    L-Bank — Unternehmensfinanzierung Übersicht
    l-bank.deFachartikelL-Bank Baden-Württemberg