BundesBonus
Zuschuss Bund

Kompetenznetzwerk Jüdische Gegenwartsforschung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert den Aufbau eines Kompetenznetzwerks zur Jüdischen Gegenwartsforschung. Gefördert wird eine geschäftsstellenartige Struktur, die die wissenschaftliche Landschaft systematisch erfasst, Forschung und Praxis vernetzt und Erkenntnisse an die Bevölkerung vermittelt. Die Förderung läuft grundsätzlich über einen Zeitraum von 4 Jahren.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderlinie richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie an andere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche und private Einrichtungen wie Vereine und Verbände. Das geförderte Netzwerk führt in enger Verzahnung mit der Praxis Aktivitäten zur Erfassung und Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft durch. Es erfasst die vorhandene Forschungslandschaft systematisch und entwickelt analoge und digitale Vernetzungsformate für Wissenschaft und Gesellschaft, zum Beispiel eine eigene Internetseite oder ein Weblog. Voraussetzung ist ein klarer Forschungsbezug des Vorhabens sowie weitreichende Vorerfahrung und genaue Kenntnis der wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Landschaft. Vertreter der jüdischen Community sind aktiv einzubinden, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen verpflichtend zu beteiligen. Wer Fördermittel erhält, erklärt zudem schriftlich die Bereitschaft, mit dem Begleitvorhaben FonA21 zusammenzuarbeiten und an wissenschaftlichen Evaluierungen mitzuwirken.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder andere nicht gewinnorientierte Einrichtung

Vorhaben mit klarem Bezug zur Jüdischen Gegenwartsforschung

Weitreichende Vorerfahrung in der jüdischen und zivilgesellschaftlichen Forschungslandschaft

Vertreter der jüdischen Community sowie Verbände sind eingebunden

Betriebsstätte oder sonstige Einrichtung in Deutschland bei Auszahlung

Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und finanziert den Betrieb einer geschäftsstellenartigen Struktur. Förderfähig sind Personalausgaben, Sachmittel, wissenschaftliche Veranstaltungen, Reisen und die Vergabe von Aufträgen. Die Förderung läuft grundsätzlich über einen Zeitraum von 4 Jahren. Eine feste Förderhöhe nennt die Programmbeschreibung nicht; maßgeblich ist die Förderrichtlinie, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig ist.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe legen Sie dem DLR Projektträger für die Förderlinie A (Kompetenznetzwerk) bis spätestens 9. Oktober 2026 eine formlose, begutachtungsfähige Vorhabenskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online vor; im Portal sind Basisdaten inklusive eines groben Finanzplans anzugeben und die Skizze als PDF hochzuladen. Erst nach positiver Bewertung folgt der förmliche Förderantrag. Mit den Arbeiten am Vorhaben dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen. Vor der Antragstellung prüfen Sie, ob eine ausschließliche Förderung durch die Europäische Union möglich ist.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für das Kompetenznetzwerk beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie andere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche und private Einrichtungen wie Vereine und Verbände. Bei einem Einzelvorhaben muss der Antragsteller zwingend eine wissenschaftliche Einrichtung sein, bei einem Verbundvorhaben muss mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein.
Welche Ausgaben kann ich mit der Förderung finanzieren?
Mit den Fördermitteln finanzieren Sie den Betrieb einer geschäftsstellenartigen Struktur. Bezahlen können Sie damit Personalausgaben, Sachmittel, wissenschaftliche Veranstaltungen, Reisen und die Vergabe von Aufträgen.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderung läuft grundsätzlich über einen Zeitraum von 4 Jahren. Die zugrunde liegende Förderrichtlinie ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig.
Bis wann muss die Vorhabenskizze vorliegen?
Für die Förderlinie A, also das Kompetenznetzwerk, sind Vorhabenskizzen bis spätestens 9. Oktober 2026 beim DLR Projektträger über easy-Online einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Welche Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Vorhaben mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, Vorhaben, deren Arbeiten bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sowie Vorhaben, deren Ergebnisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz genutzt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kompetenznetzwerk Jüdische Gegenwartsforschung — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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