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Zuschuss Bund

KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen in Sachsen-Anhalt

Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Förderprogramm KoMoNa des Bundesumweltministeriums richtet sich an Kommunen und regionale Akteure wie Hochschulen und Unternehmen aus Braunkohleregionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Die Reviere sollen zu wegweisenden Pilotregionen werden, die auf vorbildliche Weise zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Förderung unterstützt die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz in Braunkohleregion (Lausitzer, Mitteldeutsch oder Rheinisches Revier)

Beitrag zu ökologischen Nachhaltigkeitszielen

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Schritt 1

    Antragsteller reichen in Stufe 1 des zweistufigen Verfahrens eine Projektskizze von maximal 10 Seiten über das Portal easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Stichtag für den 4. Förderaufruf ist der 8. September 2026.

  2. 02

    Schritt 2

    Die ZUG prüft die eingereichten Projektskizzen fachlich und formal. Bewertungskriterien sind unter anderem Modellcharakter, Beitrag zu ökologischen Nachhaltigkeitszielen, regionale Wirkung im jeweiligen Revier und Übertragbarkeit auf andere Kommunen.

  3. 03

    Schritt 3

    Bei positivem Begutachtungsergebnis werden Antragsteller in Stufe 2 zur Einreichung eines förmlichen Vollantrags aufgefordert. Im Vollantrag werden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan konkretisiert.

  4. 04

    Schritt 4

    Nach Prüfung des Vollantrags erteilt die ZUG den Zuwendungsbescheid. Mit dem Bescheid sind Bewilligungszeitraum, Förderhöhe und Auflagen verbindlich festgelegt.

  5. 05

    Schritt 5

    Die Massnahme wird im bewilligten Zeitraum umgesetzt. Mittel werden auf Mittelabruf ausgezahlt. Die ZUG begleitet die Vorhaben fachlich und vernetzt die geförderten Kommunen untereinander.

  6. 06

    Schritt 6

    Nach Abschluss reichen Zuwendungsempfänger einen zahlenmäßigen und sachlichen Verwendungsnachweis bei der ZUG ein. Dieser dokumentiert die zweckentsprechende Mittelverwendung sowie die erreichten Ergebnisse des Modellvorhabens.

Häufige Fragen

Wer kann Anträge für KoMoNa stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschluesse) sowie weitere regionale Akteure wie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist Sitz oder Niederlassung im Lausitzer Revier (Brandenburg), Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) oder Rheinischen Revier (Nordrhein-Westfalen).
Welche Massnahmen werden gefördert?
Gefördert werden investive und konzeptionelle Modellvorhaben mit ökologischem Nachhaltigkeitsfokus. Dazu zählen integrierte kommunale Nachhaltigkeitskonzepte, Grünflächenentwicklung und Biodiversität, naturnahe Gewässerrenaturierung, blau-grüne Infrastruktur, Umweltbildung sowie Citizen-Science-Projekte. Auch befristete Personalstellen für Nachhaltigkeitsmanagement und die Erstellung von Nachhaltigkeitskonzepten sind förderfähig.
Wie hoch ist die Förderquote bei KoMoNa?
Die maximale Förderquote richtet sich nach dem Antragsteller: Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts bis zu 80 Prozent, wirtschaftlich tätige Organisationen bis zu 75 Prozent. Für Citizen-Science-Vorhaben ist ausnahmsweise eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.
Wer ist Projektträger von KoMoNa?
Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die ZUG wickelt das Antragsverfahren ab, prüft Projektskizzen und Vollanträge und begleitet die bewilligten Vorhaben fachlich.
Welche Themen stehen im Fokus von KoMoNa?
Im Fokus stehen Renaturierung, blau-grüne Infrastruktur, Biodiversität und Stadtgrün, Klimaschutz und Klimaanpassung auf kommunaler Ebene, Ressourcenschutz, nachhaltige Tourismusentwicklung sowie Beteiligungs- und Bildungsformate. Ziel ist die Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele in den Braunkohlerevieren als Beitrag zum Strukturwandel.
Bis wann können Projektskizzen für den 4. Förderaufruf eingereicht werden?
Der vierte KoMoNa-Förderaufruf läuft seit dem 25. Maerz 2026. Projektskizzen können bis zum 8. September 2026 bei der ZUG gGmbH eingereicht werden. Insgesamt stellt das BMUKN für KoMoNa 200 Millionen Euro bereit, mit denen bis zu rund 116 Modellvorhaben gefördert werden sollen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  2. [02]
  3. [03]
    Förderdatenbank des Bundes – KoMoNa Programmdetails
    foerderdatenbank.deRechtsgrundlage

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