Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm KoMoNa des Bundesumweltministeriums richtet sich an Kommunen und regionale Akteure wie Hochschulen und Unternehmen aus Braunkohleregionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Die Reviere sollen zu wegweisenden Pilotregionen werden, die auf vorbildliche Weise zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Förderung unterstützt die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sitz in Braunkohleregion (Lausitzer, Mitteldeutsch oder Rheinisches Revier) |
| Beitrag zu ökologischen Nachhaltigkeitszielen |
| In Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Projektskizze in einem offenen Förderaufruf einreichen
Antragsteller reichen in Stufe 1 des zweistufigen Verfahrens eine Projektskizze von maximal 10 Seiten über das Portal easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Skizzen sind nur während eines offenen Förderaufrufs möglich; das Skizzenfenster des vierten Aufrufs ist seit dem 9. September 2026 geschlossen.
- 02
Fachliche Prüfung der Skizze
Die ZUG prüft die eingereichten Projektskizzen fachlich und formal. Bewertungskriterien sind unter anderem Modellcharakter, Beitrag zu ökologischen Nachhaltigkeitszielen, regionale Wirkung im jeweiligen Revier und Übertragbarkeit auf andere Kommunen.
- 03
Vollantrag stellen
Bei positivem Begutachtungsergebnis werden Antragsteller in Stufe 2 zur Einreichung eines förmlichen Vollantrags aufgefordert. Im Vollantrag werden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan konkretisiert.
- 04
Zuwendungsbescheid erhalten
Nach Prüfung des Vollantrags erteilt die ZUG den Zuwendungsbescheid. Mit dem Bescheid sind Bewilligungszeitraum, Förderhöhe und Auflagen verbindlich festgelegt.
- 05
Maßnahme umsetzen und Mittel abrufen
Die Maßnahme wird im bewilligten Zeitraum umgesetzt. Mittel werden auf Mittelabruf ausgezahlt. Die ZUG begleitet die Vorhaben fachlich und vernetzt die geförderten Kommunen untereinander.
- 06
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss reichen Zuwendungsempfänger einen zahlenmäßigen und sachlichen Verwendungsnachweis bei der ZUG ein. Dieser dokumentiert die zweckentsprechende Mittelverwendung sowie die erreichten Ergebnisse des Modellvorhabens.
Häufige Fragen
Wer kann Anträge für KoMoNa stellen?
Welche Massnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderquote bei KoMoNa?
Wer ist Projektträger von KoMoNa?
Welche Themen stehen im Fokus von KoMoNa?
Kann ich derzeit eine Projektskizze für KoMoNa einreichen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen — Offizielle Programmseitebundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- [02]KoMoNa beim Projektträger ZUGz-u-g.orgPrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- [03]KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben (Projektträger ZUG gGmbH)z-u-g.orgRechtsgrundlage
- [04]Förderdatenbank des Bundes – KoMoNa Programmdetailsfoerderdatenbank.deRechtsgrundlage
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen mit Fokus auf Niedersachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.