BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune Aktuell bis 31.12.2026

Dach- und Fassadenbegrünung Kiel in Kiel

Das Kieler Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung ist ein einmaliger Zuschuss des Umweltschutzamts für Gebäudeeigentümer im Stadtgebiet. Es zahlt die Hälfte der förderfähigen Kosten, gedeckelt je Quadratmeter und je Gebäude. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen ab 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche — also etwa ab Carportgröße —, auf Bestandsgebäuden ebenso wie auf Neubauten, auch in Eigenleistung.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche — das entspricht etwa der Größe eines Carports. Die Maßnahme muss freiwillig sein; besteht eine bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtung, entfällt die Förderung. Auf Gewerbegebäuden, Garagen und Carports sowie auf bestehenden Wohn- und Bürogebäuden sind mindestens 8 cm Substrat gefordert. Beim Neubau von Wohn-, Büro- und sonstigen Gebäuden steigt die Anforderung auf 12 cm. Für den intensiven Fördersatz sind mindestens 20 cm nötig. Dach- und Fassadenbegrünungen werden gefördert, wenn sie durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Dachflächen über 30 Quadratmetern in Eigenleistung verlangt die Richtlinie einen Nachweis über Erfahrung und Fachwissen; gefördert werden dann nur Materialien, nicht die eigene Arbeitszeit.

Pro Gebäude kann nur je ein Antrag für eine Dachbegrünung und/oder eine Fassadenbegrünung gestellt werden. Nebengebäude gelten dabei als Teil des Hauptgebäudes. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt die Vergabe beziehungsweise der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen; Angebotsabfragen, Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren sind vorher zulässig. Die Umsetzung muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten ab Datum des Bewilligungsbescheids erfolgen. Die Maßnahme ist dauerhaft, also mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung, zu pflegen und zu erhalten. Ein Rückbau innerhalb dieser Frist ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen und löst grundsätzlich eine Rückzahlung aus; erfolgt der Rückbau nach mehr als neun Jahren, verzichtet die Stadt darauf.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Ab 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche

Mindestsubstratdicke nach Gebäudetyp

Auch Eigenleistung förderfähig

Ein Antrag je Gebäude und Maßnahmenart

Antrag vor Beginn, Umsetzung in zwölf Monaten

Zehn Jahre Zweckbindung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %10.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Dach- und Fassadenbegrünung Kiel
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
10.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 10.000 €
  • Dein Eigenanteil10.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Kiel?

Als lokale Anlaufstelle ist für Kiel Kiel hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Kiel wird in Schleswig-Holstein als Stadt geführt. In der Region leben 246.243 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 01002.

Häufige Fragen

Wer kann die Kieler Begrünungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und sonstigen Verfügungsberechtigten von Gebäuden in der Landeshauptstadt Kiel. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Gruppenfreistellungsverordnung.
Was ist bei einem Solar-Gründach zusätzlich drin?
Für den Mehraufwand durch Befestigungen von Anlagen für solare Energiegewinnung bei einem Solar-Gründach gewährt Kiel auf besonderen Antrag einen Förderzuschlag von 10 Euro je Quadratmeter. Denselben Zuschlag gibt es für die Herstellung der Tragfähigkeit, wenn die Statik eines Bestandsdachs ertüchtigt werden muss.
Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja. Eine Kumulierung mit anderen Zuschuss- oder Förderprogrammen ist bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten zulässig, sofern dort kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist.
Wie läuft die Auszahlung?
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kann die Maßnahme beauftragt und umgesetzt werden. Ist sie fertig, zeigt man den Abschluss schriftlich an und reicht Rechnungsbelege als Verwendungsnachweis sowie Nachher-Fotos ein. Über die Höhe der Zuwendung ergeht nach Prüfung ein End-Bescheid.
Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?
Der Fördermitteltopf ist begrenzt und die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum. Sind die Mittel erschöpft, erhalten Antragsteller einen Hinweis auf eine mögliche Fortsetzung des Programms. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Dach- und Fassadenbegrünung Kiel — Offizielle Programmseite
    kiel.dePrimärquelleLandeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
  2. [02]
    Förderrichtlinie der LH Kiel zur Begrünung von Dächern und Fassaden (PDF)
    kiel.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
  3. [03]
    Checkliste zum Förderantrag Dachbegrünung (PDF)
    kiel.dePrimärquelleLandeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt

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