Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche — das entspricht etwa der Größe eines Carports. Die Maßnahme muss freiwillig sein; besteht eine bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtung, entfällt die Förderung. Auf Gewerbegebäuden, Garagen und Carports sowie auf bestehenden Wohn- und Bürogebäuden sind mindestens 8 cm Substrat gefordert. Beim Neubau von Wohn-, Büro- und sonstigen Gebäuden steigt die Anforderung auf 12 cm. Für den intensiven Fördersatz sind mindestens 20 cm nötig. Dach- und Fassadenbegrünungen werden gefördert, wenn sie durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Dachflächen über 30 Quadratmetern in Eigenleistung verlangt die Richtlinie einen Nachweis über Erfahrung und Fachwissen; gefördert werden dann nur Materialien, nicht die eigene Arbeitszeit.
Pro Gebäude kann nur je ein Antrag für eine Dachbegrünung und/oder eine Fassadenbegrünung gestellt werden. Nebengebäude gelten dabei als Teil des Hauptgebäudes. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt die Vergabe beziehungsweise der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen; Angebotsabfragen, Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren sind vorher zulässig. Die Umsetzung muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten ab Datum des Bewilligungsbescheids erfolgen. Die Maßnahme ist dauerhaft, also mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung, zu pflegen und zu erhalten. Ein Rückbau innerhalb dieser Frist ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen und löst grundsätzlich eine Rückzahlung aus; erfolgt der Rückbau nach mehr als neun Jahren, verzichtet die Stadt darauf.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Ab 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche
Mindestsubstratdicke nach Gebäudetyp
Auch Eigenleistung förderfähig
Ein Antrag je Gebäude und Maßnahmenart
Antrag vor Beginn, Umsetzung in zwölf Monaten
Zehn Jahre Zweckbindung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 10.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 10.000 €
- Dein Eigenanteil10.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Kiel?
Als lokale Anlaufstelle ist für Kiel Kiel hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Kiel wird in Schleswig-Holstein als Stadt geführt. In der Region leben 246.243 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 01002.
Häufige Fragen
Wer kann die Kieler Begrünungsförderung beantragen?
Was ist bei einem Solar-Gründach zusätzlich drin?
Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Wie läuft die Auszahlung?
Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Dach- und Fassadenbegrünung Kiel — Offizielle Programmseitekiel.dePrimärquelleLandeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
- [02]Förderrichtlinie der LH Kiel zur Begrünung von Dächern und Fassaden (PDF)kiel.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
- [03]Checkliste zum Förderantrag Dachbegrünung (PDF)kiel.dePrimärquelleLandeshauptstadt Kiel — Umweltschutzamt
Diese Seite zeigt Dach- und Fassadenbegrünung Kiel mit Fokus auf Kiel. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.