Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | 85 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts — Eigentümer, Erbbauberechtigte, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften — von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden. Die Gebäude, Anlagen und Grundstücke müssen im Fördergebiet „Rothenditmold und Schillerviertel“ liegen; die Abgrenzung ist als Lageplan Bestandteil der Richtlinie. Das Gebäude muss älter als fünf Jahre sein. Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahren seit ihrer Fertigstellung sind nicht förderfähig, ebenso wenig Maßnahmen, die gesetzliche Pflicht sind. Voraussetzung ist, dass sich Klima und Aufenthaltsqualität der Fläche verbessern und die neue Fläche die Versickerung von Regenwasser erlaubt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur kleinräumigen bioklimatischen Entlastung führen — insbesondere Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen sowie die Begrünung von Innenhöfen.
Bei fachgerecht in Eigenleistung erbrachten Arbeiten sind die Materialkosten förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind und über Rechnungsbelege nachgewiesen werden. Eigene Arbeitsstunden werden nicht angerechnet. Es gelten dieselben Quadratmeter-Grenzwerte wie bei großen Projekten. Nach Antragsprüfung schließt die Stadt mit dem Antragsteller einen Vertrag über die Förderung. Mit der Umsetzung darf erst nach dieser Rückmeldung begonnen werden. Nach Fertigstellung nimmt die Stadt die Maßnahme vor Ort ab und dokumentiert, dass alles wie beantragt umgesetzt wurde. Die Zweckbindungsfrist beträgt 15 Jahre. In dieser Zeit muss die Maßnahme in dem geförderten Zustand erhalten bleiben; die Stadt darf die Umsetzung und den Fortbestand kontrollieren. Belege sind über einen Zeitraum von 15 Jahren aufzubewahren.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Gebäude im Fördergebiet Rothenditmold oder Schillerviertel
Gebäude älter als fünf Jahre
Klima- und Versickerungsnachweis
Eigenleistung: Material ja, Stunden nein
Rückmeldung der Stadt abwarten
15 Jahre Zweckbindung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 85 % | 20.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 23.529 €
pro Antrag
- Gesamtkosten23.529 €
- Förderfähige Basis23.529 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil3.529 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Kassel?
Als lokale Anlaufstelle ist für Kassel Kassel hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Kassel wird in Hessen als Stadt geführt. In der Region leben 204.202 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 06611.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es je Quadratmeter?
Sind auch kleine Projekte förderfähig?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Was gilt bei Eigentümergemeinschaften?
Wer finanziert das Programm?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Grün in Rothenditmold und im Schillerviertel — Haus- und Hofbegrünung Kassel — Offizielle Programmseitekassel.dePrimärquelleStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt
- [02]Dach- und Fassadenbegrünung — Überblick über alle vier Kasseler Anreizprogrammekassel.dePrimärquelleStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt
- [03]Ausführungsrichtlinie Haus- und Hofbegrünung Rothenditmold (PDF)kassel.deRechtsgrundlageStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt
Diese Seite zeigt Grün in Rothenditmold und im Schillerviertel — Haus- und Hofbegrünung Kassel mit Fokus auf Kassel. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.