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Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557 in Rheinland-Pfalz

Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.

Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Zielgruppe Student, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die ISB fördert die Errichtung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende mit preiswerten Mieten. Die Förderung bietet zinslose Darlehen mit Tilgungszuschüssen und setzt Belegungs- und Mietbindungen voraus.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Studierenden- oder Auszubildendenwohnheim mit preiswerten Mieten

Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

Belegungs- und Mietbindungen einhalten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Förderantrag herunterladen und vorbereiten

    Förderantrag ISB-Darlehen 'Junges Wohnen' herunterladen, lokal speichern und ausfüllen. Selbstauskunft und Immobilienübersicht als Anlage vorbereiten. Ggf. Energieeffizienz-Experte und Nachhaltigkeitsberatende einbinden.

  2. 02

    Antrag bei der ISB einreichen

    Ausgefüllten Förderantrag mit allen Anlagen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einreichen. Vorhaben erst nach Bewilligung beginnen.

  3. 03

    Prüfung und Darlehensbewilligung

    Die ISB prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Darlehenszusage.

  4. 04

    Darlehensvertrag abschließen

    Nach Bewilligung den Darlehensvertrag mit der ISB abschließen und die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllen.

  5. 05

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Darlehen nach Baufortschritt abrufen. Bei Ersterwerb, Neubau oder Umbau gelten jeweils unterschiedliche Auszahlungsvoraussetzungen. Abschließend Verwendungsnachweis einreichen.

Häufige Fragen

Wie lange sind die Darlehen zinslos?
Für 10 Jahre sind die Darlehen zinslos. Ab dem 11. Jahr wird 0,5% p.a. Verzinsung berechnet mit mindestens 1% Tilgung.
Welche Eigenleistung ist erforderlich?
15% Eigenleistung oder alternativ ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen sind erforderlich.
Gibt es Zuschüsse?
Ja, es werden Tilgungszuschüsse gewährt, und Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557 — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Diese Seite zeigt Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557 mit Fokus auf Rheinland-Pfalz. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.