Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | BAB Bremer Aufbau Bank |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die BAB fördert Darlehen zur Finanzierung betrieblicher Innovationen (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle). Ko-finanzierung durch EFRE im Rahmen des EFRE-Programms Land Bremen 2021-2027.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstaette im Land Bremen
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz, eine Betriebsstaette oder Niederlassung im Land Bremen haben. Reine Briefkastenfirmen genuegen nicht; die Projektdurchfuehrung muss ebenfalls im Land Bremen stattfinden, da nur Personal am bremischen Projektstandort abgerechnet werden kann (Ausnahmen sind bei Antragstellung zu begruenden).
KMU-Status nach EU-Definition (AGVO Anhang I)
Antragsberechtigt sind ausschliesslich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemaess KMU-Definition in Anhang I der AGVO. Kleine Unternehmen beschaeftigen weniger als 50 Personen und haben einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von hoechstens 10 Mio. Euro. Mittlere Unternehmen beschaeftigen weniger als 250 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von hoechstens 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von hoechstens 43 Mio. Euro. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen sind bei der Groessenberechnung einzubeziehen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 2 Nr. 18 AGVO) sowie Unternehmen in der Primaerproduktion von Fischerei/Aquakultur oder Landwirtschaft.
Nachgewiesenes Innovationsvorhaben mit technischem Risiko
Das Unternehmen muss ein umfassendes Konzept vorlegen, das Innovationsgehalt, nachvollziehbaren Loesungsweg, plausibles Mengengeruest, Verwertungsmoeglichkeiten der Projektergebnisse und den regionalwirtschaftlichen Nutzen fuer das Land Bremen beschreibt. Das Vorhaben muss das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolgs in sich tragen. Mittelfristig — in spaetestens drei Jahren nach Projektende — muessen neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entstehen, die verglichen mit dem Stand der Technik im jeweiligen Wirtschaftszweig erheblich verbessert sind.
Darlehensvolumen 100.000 bis 500.000 Euro
Die Mindestdarlehenssumme betraegt 100.000 Euro; der Hoechstbetrag liegt bei 500.000 Euro (Nennbetrag). Das Darlehen wird als zinsverbilligtes Foerderdarlehen mit einem Nominalzinssatz von 0,25 % p.a. gewaehrt. Nicht forderbar sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen. Der tatsaechliche Zinssatz kann hoeher liegen, wenn der Subventionswert des Darlehens die De-minimis-Hoechstgrenzen ueberschreiten wuerde.
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Der Projektstart darf erst nach Kreditbewilligung und Abschluss des Kreditvertrags erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Foerderung besteht nicht. Wer mit dem Vorhaben vor der Bewilligung beginnt, verliert den Anspruch auf das Innovationsdarlehen. Das Antragsverfahren gliedert sich in vier Phasen: One-Pager, Projektskizze, digitale Antragstellung im Kundenportal und Kreditpruefung durch die BAB-Gremien.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Initialberatung und One-Pager einreichen
Erstkontakt mit der BAB (Tel. 0421 9600-415 oder ueber bab-bremen.de) und Vereinbarung einer Initialberatung. Danach wird das Innovationskonzept auf maximal einer Seite (One-Pager) zusammengefasst: Unternehmensbeschreibung, Beschreibung des geplanten Produkts oder Verfahrens mit wirtschaftlichen Auswirkungen sowie geschaetzter Foerderbedarf. Der One-Pager wird beim zustaendigen BAB-Ansprechpartner eingereicht und beurteilt.
- 02
Projektskizze erarbeiten
Auf Basis des One-Pagers wird gemeinsam mit den BAB-Innovationsmanagern eine detaillierte Projektskizze ausgearbeitet. Die Skizze definiert verbindliche Projektmeilensteine mit messbaren Erfolgskriterien, eine Kostengliederung (Personal-, Sach-, Maschinen- und Betriebskosten) und den regionalwirtschaftlichen Mehrwert fuer das Land Bremen. Das Projektvolumen und die Tranchenhoehen werden so festgelegt, dass eine sinnvolle Kostenabgrenzung pro Meilenstein moeglich ist.
- 03
Digitale Antragstellung im Kundenportal
Nach positiver Begutachtung der Projektskizze erfolgt die formelle Antragstellung digital im Kundenportal der BAB. Einzureichen sind: Projektskizze, letzte zwei Jahresabschluesse (falls vorhanden), aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Organigramm mit Gesellschafterstruktur sowie Unternehmensplanung. Die Innovationsmanager pruеfen und geben die Skizze frei; die Stellungnahme wird Bestandteil des spaeteren Kreditvertrags.
- 04
Kreditpruefung und Kreditvertrag
Die BAB-Gremien pruеfen die finanzielle Tragfaehigkeit des antragstellenden Unternehmens unter Beruecksichtigung der geplanten Zinsen und Tilgungen. Ausserdem erfolgen Pruefungen nach Geldwaeschevorschriften. Bei positivem Gremienbeschluss wird der Kreditvertrag abgeschlossen, der Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsplan und Meilensteine verbindlich festlegt. Fuer das Darlehen sind grundsaetzlich keine Sicherheiten zu stellen. Erst nach Vertragsabschluss darf das Vorhaben beginnen.
- 05
Projektdurchfuehrung mit Meilensteinberichten
Nach Kreditvertragsabschluss wird die erste Darlehensstranche ueber das Kundenportal abgerufen und ausgezahlt. Zu jedem Meilenstein ist ein Statusbericht (maximal 6 Seiten) mit Massnahmen, Ergebnissen und Zielerreichung einzureichen. Grossinvestitionen ab 50.000 Euro netto werden gesondert nach Rechnungsvorlage erstattet. Erst nach Pruefung und Freigabe eines Meilensteins wird die Folgetranche ausgezahlt. Bei Nicht-Erreichen eines Meilensteins kann das Darlehen gekuendigt oder auf marktmassige Zinsen umgestellt werden.
- 06
Abschlussbericht und Verwendungsnachweis
Innerhalb von drei Monaten nach Projektende ist ein Abschlussbericht (maximal 10 Seiten) per E-Mail an den zustaendigen BAB-Innovationsmanager zu senden. Der Bericht fasst das gesamte Vorhaben zusammen und bestaetigt die Zielerreichung. Alle Belege und Vertraege sind fuenf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren. Die BAB sowie EFRE-Pruefbehoerden sind berechtigt, Vor-Ort-Kontrollen durchzufuehren. Auf Anfrage ist an einer Projektevaluation zur Messung regionaler Wirkungen mitzuwirken.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt fuer das EFRE-Innovationsdarlehen?
Was wird als Innovationsvorhaben anerkannt und gefoerdert?
Wie hoch ist das Darlehen und welche Konditionen gelten?
Welche De-minimis-Regelung gilt und wie haeufig kann das Programm genutzt werden?
Welche EFRE-Berichtspflichten entstehen durch das Darlehen?
Wie laeuft der Antragsprozess ab?
Kann das EFRE-Innovationsdarlehen mit anderen Forderungen kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]EFRE-Innovationsdarlehen — Programmseite der Bremer Aufbau-Bank (BAB)bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- [02]Foerdergrundsaetze zur Gewaehrung von Innovationsdarlehen im EFRE Programm Land Bremen 2021-2027bab-bremen.deRechtsgrundlageSenatorin fuer Wirtschaft, Haefen und Transformation — Freie Hansestadt Bremen (in Kraft seit 01.08.2024)
- [03]Umsetzungsvorgaben zu den Foerdergrundsaetzen EFRE-Innovationsdarlehen (Stand 2025-06-17)bab-bremen.deRechtsgrundlageBremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- [04]PFAU — Programm zur Foerderung anwendungsnaher Umwelttechniken (BAB Bremen)bab-bremen.deRegionalBremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- [05]EFRE-Programm Land Bremen 2021-2027 — Informationsportalefre-bremen.deRegionalSenatorin fuer Wirtschaft, Haefen und Transformation — Freie Hansestadt Bremen