Auf einen Blick
| Förderart | Beteiligung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Förderhöhe | bis zu 1,3 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. Förderfähig sind Vorhaben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und einem Gruppenumsatz bis 75 Millionen Euro. Das Programm verbindet Mittel der IB.SH, der KfW (Zukunftsfonds), des Landes Schleswig-Holstein und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft. Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Unternehmen aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.
Innovatives Geschäftsmodell (ökologisch, digital oder sozial)
Das Unternehmen muss ein nachweisbar innovatives Geschäftsmodell betreiben. Als innovativ gelten insbesondere ökologische Innovationen (z. B. Klimaschutz, Ressourceneffizienz), digitale Innovationen (z. B. neue Softwarelösungen, Plattformmodelle) sowie soziale Innovationen (z. B. neue Versorgungsansätze, soziale Dienstleistungsmodelle). Die Einordnung erfolgt durch das Fondsmanagement im Rahmen der Due Diligence.
Gruppenumsatz bis 75 Mio. EUR
Das Unternehmen muss einschließlich verbundener Unternehmen (Gruppe) einen Jahresumsatz von maximal 75 Mio. EUR aufweisen. Damit richtet sich InnoGrowth SH an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie wachstumsorientierte Mittelständler unterhalb dieser Schwelle.
Förderfähiger Verwendungszweck
Die Beteiligung muss einem der folgenden Zwecke dienen: Unternehmensgründung, -erweiterung, -festigung, Unternehmensnachfolge oder Liquiditätserhöhung. Nicht förderfähig sind Sanierungen sowie die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition)
Das Unternehmen darf gemäß EU-Verordnung 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft sein. Unternehmen, die bestimmte Verlust- oder Insolvenzkriterien erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Kostenlose Vorberatung beim IB.SH-Förderlotsen
Vor der formellen Antragstellung empfiehlt die IB.SH eine unverbindliche Erstberatung durch die Förderlotsen. Dabei wird geprüft, ob InnoGrowth SH zum Vorhaben passt oder ein anderer Fonds (z. B. Innovationsfonds SH, Beteiligungsfonds Mittelstand SH) besser geeignet ist.
- 02
Formloser Antrag stellen
Der Antrag wird formlos gestellt — direkt beim Fondsmanagement der MBG SH, über die IB.SH oder einen ihrer Ansprechpartner. Ein strukturierter Businessplan mit Darstellung des Innovationscharakters, der Marktchancen und der geplanten Mittelverwendung ist beizufügen.
- 03
Erstprüfung auf Förderfähigkeit
Das Fondsmanagement prüft zunächst die formalen Kriterien: Sitz in Schleswig-Holstein, Gruppenumsatz unter 75 Mio. EUR, förderfähiger Verwendungszweck und Innovationscharakter des Geschäftsmodells. Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne erkennbaren Innovationsbezug scheiden hier aus.
- 04
Due-Diligence-Prüfung
Bei positiver Ersteinschätzung folgt die inhaltliche Due Diligence: Bewertung des Businessplans, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Prüfung des Innovations-Claims (ökologisch/digital/sozial), wirtschaftliche Analyse des Unternehmens sowie Festlegung der geeigneten Beteiligungsform (still oder offen) und des bonitätsabhängigen Entgelts.
- 05
Vertragsverhandlung und Beteiligungsentscheidung
Nach erfolgreicher Due Diligence werden Beteiligungshöhe (bis 1,3 Mio. EUR), Laufzeit (10 Jahre still / 7 Jahre offen), Tilgungsmodalitäten und Entgelt vertraglich vereinbart. Die Beteiligungsentscheidung trifft die MBG SH als Fondsmanager.
- 06
Auszahlung und laufende Begleitung
Nach Vertragsabschluss erfolgt die Kapitalbereitstellung. Bei einer offenen Beteiligung begleitet die MBG SH das Unternehmen als Mitgesellschafter aktiv mit Netzwerk und Know-how. Am Ende der Laufzeit erfolgt die endfällige Tilgung oder — bei stiller Beteiligung — die ratierliche Rückführung ab dem 6. Jahr.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für InnoGrowth SH?
Was gilt als innovatives Geschäftsmodell im Sinne von InnoGrowth SH?
Was ist der Unterschied zwischen stiller und offener Beteiligung?
Wer ist Beteiligungsgeber — IB.SH oder MBG SH?
Wie hoch ist die Beteiligung und wie lang ist die Laufzeit?
Wie unterscheidet sich InnoGrowth SH vom Beteiligungsfonds Mittelstand SH?
Wie läuft der Antragsweg und die Due Diligence ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]InnoGrowth SH — Produktseite IB.SHib-sh.dePrimärquelle
- [02]MBG Schleswig-Holstein — Beteiligungsfonds-Übersichtmbg-sh.dePrimärquelle
- [03]Beteiligungsfonds Mittelstand SH — Produktseite IB.SHib-sh.deRegional
- [04]Innovationsfonds SH — Produktseite IB.SH (ergänzendes Programm)ib-sh.deRegional