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InnoGrowth SH

InnoGrowth SH ist ein Beteiligungsprogramm der IB.SH und der MBG Schleswig-Holstein für Start-ups und wachstumsorientierte KMU mit innovativen Geschäftsmodellen in Schleswig-Holstein. Als stille oder offene Beteiligung von bis zu 1,3 Mio. EUR stärkt es die Eigenkapitalbasis ohne klassische Kreditbelastung — speziell für Unternehmen mit ökologischen, digitalen oder sozialen Innovationsansätzen.

Max. Beteiligung
1,3 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe bis zu 1,3 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. Förderfähig sind Vorhaben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und einem Gruppenumsatz bis 75 Millionen Euro. Das Programm verbindet Mittel der IB.SH, der KfW (Zukunftsfonds), des Landes Schleswig-Holstein und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft. Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Unternehmen aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.

Das Unternehmen muss ein nachweisbar innovatives Geschäftsmodell betreiben. Als innovativ gelten insbesondere ökologische Innovationen (z. B. Klimaschutz, Ressourceneffizienz), digitale Innovationen (z. B. neue Softwarelösungen, Plattformmodelle) sowie soziale Innovationen (z. B. neue Versorgungsansätze, soziale Dienstleistungsmodelle). Die Einordnung erfolgt durch das Fondsmanagement im Rahmen der Due Diligence.

Das Unternehmen muss einschließlich verbundener Unternehmen (Gruppe) einen Jahresumsatz von maximal 75 Mio. EUR aufweisen. Damit richtet sich InnoGrowth SH an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie wachstumsorientierte Mittelständler unterhalb dieser Schwelle.

Die Beteiligung muss einem der folgenden Zwecke dienen: Unternehmensgründung, -erweiterung, -festigung, Unternehmensnachfolge oder Liquiditätserhöhung. Nicht förderfähig sind Sanierungen sowie die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Das Unternehmen darf gemäß EU-Verordnung 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft sein. Unternehmen, die bestimmte Verlust- oder Insolvenzkriterien erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Unternehmen aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.

Innovatives Geschäftsmodell (ökologisch, digital oder sozial)

Das Unternehmen muss ein nachweisbar innovatives Geschäftsmodell betreiben. Als innovativ gelten insbesondere ökologische Innovationen (z. B. Klimaschutz, Ressourceneffizienz), digitale Innovationen (z. B. neue Softwarelösungen, Plattformmodelle) sowie soziale Innovationen (z. B. neue Versorgungsansätze, soziale Dienstleistungsmodelle). Die Einordnung erfolgt durch das Fondsmanagement im Rahmen der Due Diligence.

Gruppenumsatz bis 75 Mio. EUR

Das Unternehmen muss einschließlich verbundener Unternehmen (Gruppe) einen Jahresumsatz von maximal 75 Mio. EUR aufweisen. Damit richtet sich InnoGrowth SH an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie wachstumsorientierte Mittelständler unterhalb dieser Schwelle.

Förderfähiger Verwendungszweck

Die Beteiligung muss einem der folgenden Zwecke dienen: Unternehmensgründung, -erweiterung, -festigung, Unternehmensnachfolge oder Liquiditätserhöhung. Nicht förderfähig sind Sanierungen sowie die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition)

Das Unternehmen darf gemäß EU-Verordnung 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft sein. Unternehmen, die bestimmte Verlust- oder Insolvenzkriterien erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Kostenlose Vorberatung beim IB.SH-Förderlotsen

    Vor der formellen Antragstellung empfiehlt die IB.SH eine unverbindliche Erstberatung durch die Förderlotsen. Dabei wird geprüft, ob InnoGrowth SH zum Vorhaben passt oder ein anderer Fonds (z. B. Innovationsfonds SH, Beteiligungsfonds Mittelstand SH) besser geeignet ist.

  2. 02

    Formloser Antrag stellen

    Der Antrag wird formlos gestellt — direkt beim Fondsmanagement der MBG SH, über die IB.SH oder einen ihrer Ansprechpartner. Ein strukturierter Businessplan mit Darstellung des Innovationscharakters, der Marktchancen und der geplanten Mittelverwendung ist beizufügen.

  3. 03

    Erstprüfung auf Förderfähigkeit

    Das Fondsmanagement prüft zunächst die formalen Kriterien: Sitz in Schleswig-Holstein, Gruppenumsatz unter 75 Mio. EUR, förderfähiger Verwendungszweck und Innovationscharakter des Geschäftsmodells. Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne erkennbaren Innovationsbezug scheiden hier aus.

  4. 04

    Due-Diligence-Prüfung

    Bei positiver Ersteinschätzung folgt die inhaltliche Due Diligence: Bewertung des Businessplans, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Prüfung des Innovations-Claims (ökologisch/digital/sozial), wirtschaftliche Analyse des Unternehmens sowie Festlegung der geeigneten Beteiligungsform (still oder offen) und des bonitätsabhängigen Entgelts.

  5. 05

    Vertragsverhandlung und Beteiligungsentscheidung

    Nach erfolgreicher Due Diligence werden Beteiligungshöhe (bis 1,3 Mio. EUR), Laufzeit (10 Jahre still / 7 Jahre offen), Tilgungsmodalitäten und Entgelt vertraglich vereinbart. Die Beteiligungsentscheidung trifft die MBG SH als Fondsmanager.

  6. 06

    Auszahlung und laufende Begleitung

    Nach Vertragsabschluss erfolgt die Kapitalbereitstellung. Bei einer offenen Beteiligung begleitet die MBG SH das Unternehmen als Mitgesellschafter aktiv mit Netzwerk und Know-how. Am Ende der Laufzeit erfolgt die endfällige Tilgung oder — bei stiller Beteiligung — die ratierliche Rückführung ab dem 6. Jahr.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für InnoGrowth SH?
Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Der Gruppenumsatz darf 75 Mio. EUR nicht überschreiten. Voraussetzung ist außerdem ein innovatives Geschäftsmodell — also ein Ansatz mit ökologischer, digitaler oder sozialer Innovationskomponente. Reine Handelsunternehmen ohne Innovationscharakter oder Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig. Start-ups können sich bereits in einer frühen Phase bewerben, solange ein tragfähiges Konzept mit Innovationsbezug vorliegt.
Was gilt als innovatives Geschäftsmodell im Sinne von InnoGrowth SH?
InnoGrowth SH fördert Unternehmen mit ökologischen, digitalen oder sozialen Innovationen. Ökologische Innovationen umfassen zum Beispiel neue Technologien zur Ressourcenschonung, klimafreundliche Produktionsverfahren oder Lösungen im Bereich erneuerbare Energien. Digitale Innovationen schließen neue Softwareplattformen, KI-gestützte Dienste oder digitale Geschäftsmodelle ein. Soziale Innovationen betreffen neue Versorgungsmodelle in Gesundheit, Bildung oder sozialer Infrastruktur. Die Einordnung, ob ein Geschäftsmodell als innovativ gilt, trifft das Fondsmanagement der MBG SH im Rahmen der Prüfung — es gibt keine abschließende Liste förderfähiger Branchen.
Was ist der Unterschied zwischen stiller und offener Beteiligung?
Bei der stillen Beteiligung stellt die MBG SH Kapital bereit, ohne Gesellschafter zu werden. Das Unternehmen behält die volle unternehmerische Kontrolle; die Beteiligung erscheint als wirtschaftliches Eigenkapital in der Bilanz und verbessert so das Banken-Rating. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, Tilgung erfolgt endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich. Bei der offenen Beteiligung wird die MBG SH Mitgesellschafter mit entsprechenden Mitsprache- und Informationsrechten. Sie bringt neben Kapital auch Netzwerk und unternehmerisches Know-how ein. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre mit endfälliger Tilgung. Das Beteiligungsentgelt ist in beiden Varianten bonitätsabhängig.
Wer ist Beteiligungsgeber — IB.SH oder MBG SH?
Beteiligungsgeber ist die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG SH), die seit 1994 als spezialisierter Eigenkapitalgeber im Land tätig ist. Die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) ist als Förderbank koordinierend eingebunden und fungiert als erster Anlaufpunkt. Der Antrag kann formlos über das Fondsmanagement, die IB.SH oder direkt die MBG SH gestellt werden. Die eigentliche Beteiligungsentscheidung und das Fondsmanagement liegen bei der MBG SH.
Wie hoch ist die Beteiligung und wie lang ist die Laufzeit?
InnoGrowth SH stellt pro Unternehmen eine Beteiligung von bis zu 1,3 Mio. EUR bereit — als stille oder offene Beteiligung. Die Laufzeit beträgt bei der stillen Beteiligung 10 Jahre (Tilgung endfällig oder ab Jahr 6 ratierlich) und bei der offenen Beteiligung 7 Jahre (endfällige Tilgung). Das Beteiligungsentgelt wird bonitätsabhängig festgelegt. Damit positioniert sich InnoGrowth SH als flexibles Eigenkapitalinstrument für Unternehmen, die keine klassische Bankfinanzierung oder keine Verwässerung durch Venture-Capital-Investoren wollen.
Wie unterscheidet sich InnoGrowth SH vom Beteiligungsfonds Mittelstand SH?
Beide Programme werden von der MBG SH verwaltet und bieten stille oder offene Beteiligungen, unterscheiden sich aber in Fokus und Zielgruppe. InnoGrowth SH richtet sich explizit an Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen (ökologisch, digital, sozial) — der Innovationscharakter ist zwingende Voraussetzung. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 1,3 Mio. EUR. Der Beteiligungsfonds Mittelstand SH dagegen richtet sich an KMU und Mittelständler ohne spezifische Innovationsanforderung; er stärkt allgemein die Eigenkapitalbasis und ermöglicht Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR. Für etablierte mittelständische Unternehmen ohne ausgeprägten Innovationsbezug ist der Mittelstandsfonds die passendere Wahl.
Wie läuft der Antragsweg und die Due Diligence ab?
Der Antrag wird formlos gestellt — entweder direkt beim Fondsmanagement der MBG SH, über die IB.SH oder einen der IB.SH-Förderlotsen. Nach Eingang folgt eine erste Sichtung des Geschäftsmodells auf Förderfähigkeit (Innovationscharakter, Sitz SH, Umsatzgrenze). Anschließend startet die eigentliche Due-Diligence-Prüfung: Analyse des Businessplans, Bewertung der Marktchancen und des Innovations-Claims, Prüfung der wirtschaftlichen Situation sowie Festlegung der Beteiligungsstruktur und des Entgelts. Eine kostenlose Vorberatung durch die IB.SH-Förderlotsen vor Antragstellung wird empfohlen. Die Beteiligungsentscheidung liegt beim Fondsmanagement der MBG SH.

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