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Förderkredit · bis 150 Mio. € Bund

IKK – Investitionskredit Kommunen

Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.

Max. Kreditrahmen
150 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 150 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Investitionskredit Kommunen (IKK) ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW Bankengruppe für kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Mit dem Programm können Kommunen langfristige Investitionen in ihre kommunale und soziale Infrastruktur finanzieren – einschließlich des Erwerbs von Grundstücken. Mitfinanziert werden auch Maßnahmen zur Investitionsförderung im Rahmen des Vermögenshaushalts.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kommunale Gebietskörperschaft, kommunaler Eigenbetrieb, Gemeindeverband oder Zweckverband

Langfristige Investition in kommunale oder soziale Infrastruktur

Vorhaben mit Ausschlussliste und Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar

Förderhöchstbetrag bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag bei KfW Bankengruppe stellen

    Stellen Sie den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin.

  2. 02

    Bei Bauvorhaben Kredit abschnittsweise beantragen

    Bei Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, stellen Sie den Kreditantrag in Abschnitten. Die Auszahlung erfolgt zu 100%.

Häufige Fragen

Wer kann den IKK – Investitionskredit Kommunen beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände.
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert werden langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu gehören Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Flüchtlingsunterkünfte, Stadt- und Dorfentwicklung sowie der Erwerb von Grundstücken.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Höchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Krediten bis 2 Mio. € und bis zu 50 % bei Krediten über 2 Mio. €.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Möglich sind Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist fest für 5, 10 oder 20 Jahre. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird auf den dafür vorgesehenen Formularen direkt bei der KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin, gestellt. Bei mehrjährigen Bauvorhaben kann der Antrag in Abschnitten eingereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IKK – Investitionskredit Kommunen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
  3. [03]
    Aktuelle KfW-Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    Merkblatt IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe