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Zuschuss · bis 15 % Land

Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg) in Hamburg

Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 3.000 €
Förderquote 15 %
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B sowie weitere Heizkreislauf-Optimierungsmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden auch Umwälzpumpen, Thermostatventile, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizsysteme und Smart-Metering-Systeme. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Hamburger Wohngebäuden. Nicht förderfähig ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei mehr als 5 Wohneinheiten mit Gaserzeugern.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wärmeerzeuger ist älter als 5 Jahre, aber nicht älter als 15 Jahre

Wärmeerzeuger wird mindestens 2 weitere Jahre nach Maßnahmenabschluss betrieben

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (Vertragsabschluss) gestellt werden

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag15 %3.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
3.000 €

pro Antrag

Förderquote15%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 3.000 €
  • Dein Eigenanteil17.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Über Förderbedingungen informieren und beraten lassen

    Der Eigentümer informiert sich über die Förderbedingungen und lässt sich zu den Anforderungen beraten.

  2. 02

    Angebot einholen

    Vor der Antragstellung holt der Eigentümer ein Angebot für die Heizungsoptimierung ein.

  3. 03

    Antrag über das eAntragsportal stellen

    Der Eigentümer stellt den Antrag über das eAntragsportal und reicht ihn mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

  4. 04

    Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über die Bewilligung.

  5. 05

    Vorhaben nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann mit der Heizungsoptimierung begonnen werden.

  6. 06

    Verwendungsnachweis nach Abschluss einreichen

    Nach Abschluss reicht der Eigentümer einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht per E-Mail an [email protected] oder postalisch ein.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden im Programm Geringinvestive Maßnahmen gefördert?
Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B sowie Umfeldmaßnahmen wie Umwälzpumpen, Thermostatventile (auch smarte Thermostate), Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizsysteme, Smart-Metering-Systeme und Fachplanung. Nicht förderfähig ist hydraulischer Abgleich nach Verfahren A.
Wie hoch ist der Zuschuss für geringinvestive Heizungsmaßnahmen?
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 20.000 Euro je Wohneinheit.
Was gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften beim Programm Geringinvestive Maßnahmen?
Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten (z. B. Verwalterin oder Verwalter) zu stellen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Geringinvestive Maßnahmen
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    IFB Hamburg – eAntragsportal (Online-Antrag)
    eantrag.ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  3. [03]
    Förderrichtlinie Geringinvestive Maßnahmen
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Diese Seite zeigt Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg) mit Fokus auf Hamburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.