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Förderkredit · bis 100.000 € Land

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein

Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Die IB.SH stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein zinslose Darlehen für den Erwerb, Neubau oder die Erweiterung von selbstgenutztem Wohnraum bereit. Das Programm richtet sich an private Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, die die Einkommensgrenzen einhalten und eine angemessene Eigenleistung erbringen. Das Förderdarlehen kann mit KfW-Mitteln und Hausbank-Darlehen kombiniert werden und wird im Grundbuch nachrangig abgesichert, was die Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank verbessert. Vor Abschluss eines Kaufvertrags oder Baubeginn muss der Förderantrag bewilligt sein. Für den Neubau gelten die gesetzlichen energetischen Anforderungen; bei Gebrauchtimmobilien gilt eine Kostengrenze von 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Selbstnutzung des Wohnraums in Schleswig-Holstein

Mindestens ein Kind oder ein schwerbehinderter Angehöriger im Haushalt

Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen

Geeignete Eigenleistung (Konto-/Bausparguthaben, Grundstückseigentum, Eigenleistung am Bau)

Antragstellung vor Bau- oder Kaufvertragsbeginn

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag wird vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags bei der IB.SH eingereicht. Antragsformulare stehen auf der IB.SH-Website zum Download bereit; alternativ kann der Antrag mit dem Online-Tool IB.SH Finanz@ss erstellt werden. Die Beratung erfolgt durch die Finanzierungsberater der IB.SH in Kiel telefonisch oder per E-Mail. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Darlehen, die Mittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Wer bekommt Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein?

Daten aus 2024

Häufige Fragen

Wer kann das IB.SH-Förderdarlehen für Eigentumsmaßnahmen beantragen?
Antragsberechtigt sind private Haushalte mit mindestens einem Kind, Alleinerziehende mit Kind oder Haushalte mit einem schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum schaffen wollen, die Einkommensgrenzen des Landes einhalten und eine angemessene Eigenleistung erbringen können.
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Das Grunddarlehen beträgt bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzdarlehen bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte und bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie möglich.
Welche Konditionen gelten?
Der Sollzins beträgt 0,00 Prozent fest für 20 Jahre, die Verwaltungsgebühr 0,5 Prozent jährlich. Der effektive Jahreszins liegt im Beispiel bei 0,56 Prozent. Das Darlehen wird grundbuchlich im Nachrang abgesichert.
Kann ich das Darlehen mit KfW-Förderung kombinieren?
Ja, das IB.SH-Förderdarlehen lässt sich mit Förderdarlehen der KfW und mit Darlehen der Hausbank sowie weiteren IB.SH-Darlehen kombinieren.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden der Neubau oder Ersterwerb von Wohneigentum, der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie der Ausbau oder die Erweiterung, wenn der vorhandene Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    Informationsblatt IB.SH (PDF)
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)