Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 10 Mio. € – 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das HessenFonds Großdarlehen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sowie bei herausfordernden Transformationen (Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Anpassung an den Strukturwandel). Die zu fördernde Betriebsstätte soll in Hessen liegen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bestimmte Branchen (Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie) sowie das Klonen menschlicher Stammzellen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstaette in Hessen
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstaette in Hessen haben. Das gefoerderte Vorhaben (Investition, Produktionsausbau, Forschungsanlage) muss in Hessen umgesetzt werden — das Land erwartet eine Bindung an den Standort.
Zukunftsweisendes oder transformatives Vorhaben
Das Vorhaben muss in mindestens einen der Schwerpunktbereiche fallen: Dekarbonisierung (CO2-Reduktion, Energieeffizienz, erneuerbare Energien), Digitalisierung (KI, Plattformen, Industrie 4.0) oder strategische Resilienz (Reshoring, Lieferketten, demografischer Wandel). Auch sonstige innovative Strukturwandel-Vorhaben sind moeglich, der Bonus-Zinsbaustein ist jedoch an die drei Kernthemen gekoppelt.
Finanzierungsbedarf zwischen 10 und 25 Mio. Euro
Das HessenFonds Grossdarlehen deckt Finanzierungsbedarfe von 10 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Kleinere Volumina werden ueber das HessenFonds Kleindarlehen, GuW oder den Innovationskredit abgedeckt; groessere Volumina sind ueber Konsortialfinanzierungen moeglich.
Unternehmen NICHT in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Antragsteller duerfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sein. Geprueft werden u. a. Eigenkapitalquote, Verlustvortraege und laufende Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben strukturieren und Erstkontakt zur WIBank
Vor der Antragstellung Beratungsgespraech mit der WIBank-Unternehmensfoerderung suchen (Hotline 0611 774-7333). Im Gespraech werden Vorhaben, Finanzierungsbedarf, Bonus-Kriterien und beihilferechtliche Optionen geklaert. Empfehlenswert ist ein vorbereitetes Kurz-Exposee mit Investitionsplan, Hessen-Bezug und transformativem Schwerpunkt.
- 02
Antragsunterlagen zusammenstellen
Erforderlich sind aktuelle Jahresabschluesse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung mit Zukunftskriterien-Mapping (Dekarbonisierung, Digitalisierung, Resilienz), Finanzierungsplan, Wirtschaftlichkeitsrechnung sowie der AGVO-Selbstcheck. Bei Konsortialstrukturen werden zusaetzlich Term Sheets der beteiligten Banken eingereicht.
- 03
Antrag direkt bei WIBank einreichen
Der Antrag wird auf den von der WIBank bereitgestellten Vordrucken direkt bei der WIBank gestellt — anders als beim HessenFonds GuW laeuft hier KEIN Hausbankverfahren. Wichtig: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn vorliegen, ein nachtraeglicher Antrag ist nicht moeglich.
- 04
Pruefung und Konditionenfestlegung
Die WIBank prueft die fachlichen, wirtschaftlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen, ermittelt das individuelle Rating und legt die Hoehe der Basis- und Bonus-Zinsvergünstigung fest. Bei grossen Volumina wird ggf. ein Konsortium mit Hausbank oder weiteren Banken strukturiert (oeffentlicher Anteil am Ausfallrisiko maximal 50 %).
- 05
Darlehensvertrag, Auszahlung und Verwendungsnachweis
Nach positiver Pruefung wird der Darlehensvertrag mit individueller Tilgungsstruktur und Sicherheiten geschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf, in der Regel in Tranchen entsprechend dem Investitionsfortschritt. Waehrend der Laufzeit pflicht: jaehrliche Verwendungsnachweise und Reporting zu den Zukunftskriterien fuer die Bonus-Zinsverguenstigung.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt fuer das HessenFonds Grossdarlehen?
Welche Vorhaben gelten als 'zukunftsweisend' oder 'transformativ'?
Wie hoch ist der Darlehensbetrag — Minimum und Maximum?
Wie funktioniert die Zinsvergünstigung von bis zu 2 % p. a.?
Laeuft der Antrag direkt bei der WIBank oder ueber die Hausbank?
Kann das Grossdarlehen mit Bundes- oder EU-Foerderungen kombiniert werden?
Wie lang ist die Laufzeit und wie wird getilgt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]WIBank — HessenFonds Grossdarlehen (Produktseite)wibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [02]WIBank — HessenFonds Uebersicht (alle fuenf Bausteine)wibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [03]Hessisches Ministerium fuer Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und laendlichen Raum — Wirtschaftsfoerderungwirtschaft.hessen.deRegionalHessisches Ministerium fuer Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und laendlichen Raum
- [04]EU-Verordnung 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) — beihilferechtliche Grundlageeur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropaeische Kommission
- [05]WIBank — Kontakt und Hotline Unternehmensfoerderungwibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen