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Förderkredit · bis 35.000 € Land

Hessen-Mikrodarlehen

Das Hessen-Mikrodarlehen der WIBank finanziert Existenzgründer, Unternehmensübernahmen und Wachstumsvorhaben in Hessen mit 3.000 bis 35.000 Euro Darlehen – ohne bankübliche Sicherheiten, mit 12 Monaten Tilgungsfreiheit und 7 Jahren Laufzeit. Der Antrag läuft über IHK oder Handwerkskammern als Kooperationspartner.

Max. Kreditrahmen
35.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
WIBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank
Förderhöhe 3.000 € – 35.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Hessen-Mikrodarlehen finanziert die WIBank Existenzgründungen im Voll- oder Nebenerwerb, Übernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen (innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit) sowie Neuansiedlungen in Hessen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Freiberufler und Gesellschafter (ohne Geschäftsführungskompetenzen) mit kaufmännischer/fachlicher Qualifikation. Voraussetzung: maximal 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig, Wohnsitz in Deutschland, SCHUFA-Auskunft ohne unerledigte Negativmerkmale, KfW StartGeld bisher nicht für dieses Vorhaben in Anspruch genommen.

Schnell-Check

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Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Angehörige freier Berufe, die höchstens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig tätig sind. Auch Gründer im Nebenerwerb, Unternehmensübernahmen und Neuansiedlungen sind förderbar.

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Das Vorhaben (Gründung, Betrieb, Investition) muss in Hessen stattfinden.

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Damit eignet sich das Programm vor allem für kleinere Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, bei denen klassische Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten oft nicht infrage kommen.

Eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativmerkmale ist Voraussetzung. Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen führen zur Ablehnung. Gesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenz können ebenfalls antragsberechtigt sein.

Nicht förderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen und Schuldablösung. Alle anderen Branchen können grundsätzlich gefördert werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Selbstständigkeit max. 5 Jahre

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Angehörige freier Berufe, die höchstens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig tätig sind. Auch Gründer im Nebenerwerb, Unternehmensübernahmen und Neuansiedlungen sind förderbar.

Wohnsitz in Deutschland

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Das Vorhaben (Gründung, Betrieb, Investition) muss in Hessen stattfinden.

Darlehensbetrag 3.000 bis 35.000 Euro

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Damit eignet sich das Programm vor allem für kleinere Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, bei denen klassische Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten oft nicht infrage kommen.

Keine Negativmerkmale in der SCHUFA

Eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativmerkmale ist Voraussetzung. Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen führen zur Ablehnung. Gesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenz können ebenfalls antragsberechtigt sein.

Kein ausgeschlossener Sektor

Nicht förderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen und Schuldablösung. Alle anderen Branchen können grundsätzlich gefördert werden.

Was bekommst du konkret?

Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro mit 7 Jahren Laufzeit und 12 tilgungsfreien Monaten. Sollzinssatz 5,75 % p.a. (festgeschrieben für die Gesamtlaufzeit). Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich, Sondertilgung jederzeit kostenlos möglich, keine Bereitstellungsprovision, Darlehensaufstockung möglich. Vergabe nach De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen prüfen und Antrag ausfüllen

    Förderbedingungen auf der WIBank-Programmseite prüfen (Laufzeit der Selbstständigkeit, SCHUFA, Branchenausschluss). Antragsformular der WIBank herunterladen und vollständig ausfüllen. Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.

  2. 02

    Beratungstermin bei IHK oder Handwerkskammer vereinbaren

    Einen Termin bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer in Hessen buchen. Das Beratungsgespräch ist Pflicht – erst danach kann der vollständige Antrag bei der WIBank eingereicht werden. Regionale Wirtschaftsfördergesellschaften sind ebenfalls zugelassen.

  3. 03

    Identität per PostIdent bestätigen

    Die Identität des Antragstellers wird über das PostIdent-Verfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden im Beratungsgespräch mit dem Kooperationspartner zusammengestellt.

  4. 04

    Notarielles Schuldversprechen einreichen

    Anstelle banküblicher Sicherheiten wird ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen des Antragstellers benötigt. Dieses ist beim zuständigen Notar zu beantragen und mit dem vollständigen Antrag bei der WIBank einzureichen.

  5. 05

    WIBank prüft und zahlt aus

    Die WIBank prüft den Antrag inklusive Unterlagen und Schuldversprechen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei – danach beginnt die monatliche Rückzahlung über die verbleibenden 6 Jahre.

  6. 06

    Verwendungsbestätigung einreichen

    Spätestens 12 Monate nach vollständiger Auszahlung ist eine Verwendungsbestätigung bei der WIBank einzureichen. Diese dokumentiert, dass das Darlehen zweckgemäß für das geförderte Vorhaben eingesetzt wurde.

Häufige Fragen

Wer ist beim Hessen-Mikrodarlehen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Angehörige freier Berufe mit kaufmännischer oder fachlicher Qualifikation, die ihr Unternehmen höchstens seit 5 Jahren hauptberuflich betreiben. Das Programm richtet sich an drei Gruppen: Existenzgründer (Vollzeit oder Nebenerwerb), Unternehmer, die einen bestehenden Betrieb übernehmen, sowie Inhaber, die innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung Wachstums- oder Festigungsmassnahmen durchführen. Voraussetzung ist ausserdem ein Wohnsitz in Deutschland, eine SCHUFA ohne Negativmerkmale und kein laufendes Insolvenzverfahren. Das geförderte Vorhaben muss in Hessen stattfinden.
Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?
Das Hessen-Mikrodarlehen wird in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro gewährt. Der Sollzins beträgt 5,75 Prozent pro Jahr (Stand Programmseite WIBank). Die Laufzeit beträgt 7 Jahre bei 12 tilgungsfreien Monaten zu Beginn. Es fallen keine Bereitstellungsprovision, keine Entgelte und keine Sondertilgungsgebühren an – vorzeitige Rückzahlung ist kostenfrei möglich. Eine Aufstockung des Darlehens ist ebenfalls möglich. Als Beispiel: Bei 10.000 Euro entstehen über 7 Jahre Gesamtzinsen von rund 2.262 Euro.
Wie funktioniert die Förderung ohne bankübliche Sicherheiten?
Das Hessen-Mikrodarlehen verzichtet bewusst auf klassische Bankensicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften oder Verpfaendung von Vermögenswerten, um Gründern und jungen Unternehmern den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Als einzige Absicherung ist ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen des Antragstellers erforderlich. Dieses Versprechen ersetzt das klassische Sicherheitenpaket einer Hausbank und wird durch den Kooperationspartner (IHK, Handwerkskammer) im Rahmen der Beratung vorbereitet. Die Förderung läuft dabei unter EU-De-minimis-Regelung, was bedeutet, dass die Gesamtförderung eines Unternehmens aus öffentlichen Quellen innerhalb von drei Steuerjahren den De-minimis-Höchstbetrag nicht überschreiten darf.
Wie läuft die Beratung über IHK und Handwerkskammern ab?
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HwK) in Hessen sind offizielle Kooperationspartner der WIBank für das Mikrodarlehen. Vor der Antragstellung ist ein persönlicher Beratungstermin bei einem dieser Partner Pflicht – Antragsteller können sich nicht direkt an die WIBank wenden. Der Kooperationspartner prüft das Vorhaben, gibt eine fachliche Einschätzung ab und begleitet den Antragsteller durch den Prozess bis zur Einreichung bei der WIBank. Neben IHK und HwK arbeiten auch regionale hessische Wirtschaftsfördergesellschaften als Kooperationspartner.
Für welche Verwendungszwecke darf das Darlehen eingesetzt werden?
Das Hessen-Mikrodarlehen kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel eingesetzt werden. Förderbare Massnahmen sind: Existenzgründungen (Vollzeit und Nebenerwerb), Unternehmensübernahmen, Wachstums- und Festigungsmassnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung sowie Neuansiedlungen in Hessen. Nicht förderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen oder die Ablösung bestehender Schulden. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess beginnt mit der Selbstprüfung der Förderbedingungen und dem Ausfullen des Antragsformulars der WIBank. Danach wird ein Beratungstermin bei einem Kooperationspartner (IHK oder Handwerkskammer in Hessen) vereinbart. Nach der Beratung erfolgt die Identitätsprüfung über das PostIdent-Verfahren. Anschliessend ist ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die WIBank erfolgt die Auszahlung. Innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung ist eine Verwendungsbestätigung einzureichen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Hessen-Mikrodarlehen und Hessen-MikroCrowd?
Beide Programme der WIBank richten sich an Gründer und junge Unternehmen in Hessen und fördern ähnliche Vorhaben. Das Hessen-Mikrodarlehen ist ein klassisches Förderdarlehen (3.000 bis 35.000 Euro, 5,75 % p.a., 7 Jahre Laufzeit), das direkt über IHK oder Handwerkskammer beantragt wird – ohne offentliche Kampagne. Hessen-MikroCrowd kombiniert das Förderdarlehen mit einer Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Startnext: Erst wenn das Crowd-Funding-Ziel von mindestens 5.000 Euro erreicht ist, wird der WIBank-Darlehensteil ausgezahlt. MikroCrowd eignet sich daher vor allem für Vorhaben mit guter Community-Kommunikation und Präsentation im Netz. Das Mikrodarlehen ist hingegen der direkte Weg für Gründer, die keine öffentliche Kampagne durchführen möchten.

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