Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 3.000 € – 35.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen finanziert die WIBank Existenzgründungen im Voll- oder Nebenerwerb, Übernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen (innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit) sowie Neuansiedlungen in Hessen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Freiberufler und Gesellschafter (ohne Geschäftsführungskompetenzen) mit kaufmännischer/fachlicher Qualifikation. Voraussetzung: maximal 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig, Wohnsitz in Deutschland, SCHUFA-Auskunft ohne unerledigte Negativmerkmale, KfW StartGeld bisher nicht für dieses Vorhaben in Anspruch genommen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Selbststaendigkeit max. 5 Jahre
Antragsberechtigt sind natuerliche Personen und Angehoerige freier Berufe, die hoechstens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbststaendig taetig sind. Auch Gruender im Nebenerwerb, Unternehmensuebernahmen und Neuansiedlungen sind foerderbar.
Wohnsitz in Deutschland
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Das Vorhaben (Gruendung, Betrieb, Investition) muss in Hessen stattfinden.
Darlehensbetrag 3.000 bis 35.000 Euro
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Damit eignet sich das Programm vor allem fuer kleinere Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, bei denen klassische Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten oft nicht infrage kommen.
Keine Negativmerkmale in der SCHUFA
Eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativmerkmale ist Voraussetzung. Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen fuehren zur Ablehnung. Gesellschafter ohne Geschaeftsfuehrungskompetenz koennen ebenfalls antragsberechtigt sein.
Kein ausgeschlossener Sektor
Nicht foerderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen und Schuldabloesung. Alle anderen Branchen koennen grundsaetzlich gefuerdert werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Voraussetzungen pruefen und Antrag ausfuellen
Foerderbedingungen auf der WIBank-Programmseite pruefen (Laufzeit der Selbststaendigkeit, SCHUFA, Branchenausschluss). Antragsformular der WIBank herunterladen und vollstaendig ausfuellen. Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
- 02
Beratungstermin bei IHK oder Handwerkskammer vereinbaren
Einen Termin bei der zustaendigen IHK oder Handwerkskammer in Hessen buchen. Das Beratungsgespraech ist Pflicht – erst danach kann der vollstaendige Antrag bei der WIBank eingereicht werden. Regionale Wirtschaftsfoerdergesellschaften sind ebenfalls zugelassen.
- 03
Identitaet per PostIdent bestaetigen
Die Identitaet des Antragstellers wird ueber das PostIdent-Verfahren geprueft. Die dafuer erforderlichen Unterlagen werden im Beratungsgespraech mit dem Kooperationspartner zusammengestellt.
- 04
Notarielles Schuldversprechen einreichen
Anstelle bankueblicher Sicherheiten wird ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen des Antragstellers benoetigt. Dieses ist beim zustaendigen Notar zu beantragen und mit dem vollstaendigen Antrag bei der WIBank einzureichen.
- 05
WIBank prueft und zahlt aus
Die WIBank prueft den Antrag inklusive Unterlagen und Schuldversprechen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei – danach beginnt die monatliche Rueckzahlung ueber die verbleibenden 6 Jahre.
- 06
Verwendungsbestaetigung einreichen
Spaetestens 12 Monate nach vollstaendiger Auszahlung ist eine Verwendungsbestaetigung bei der WIBank einzureichen. Diese dokumentiert, dass das Darlehen zweckgemaess fuer das gefoerderte Vorhaben eingesetzt wurde.
Häufige Fragen
Wer ist beim Hessen-Mikrodarlehen antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Foerderung und welche Konditionen gelten?
Wie funktioniert die Foerderung ohne bankuebliche Sicherheiten?
Wie laeuft die Beratung ueber IHK und Handwerkskammern ab?
Fuer welche Verwendungszwecke darf das Darlehen eingesetzt werden?
Wie laeuft der Antragsprozess ab?
Was ist der Unterschied zwischen dem Hessen-Mikrodarlehen und Hessen-MikroCrowd?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]WIBank: Hessen-Mikrodarlehen – Programmseitewibank.dePrimärquelle
- [02]WIBank: Hessen-MikroCrowd – Programmseite (Abgrenzung)wibank.dePrimärquelle
- [03]EU-Verordnung De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2831)eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [04]IHK Hessen – Foerderberatung Gruendungihk.deRegional
- [05]Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – Foerderung Gruendunghwk-rhein-main.deRegional