Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 3.000 € – 35.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen finanziert die WIBank Existenzgründungen im Voll- oder Nebenerwerb, Übernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen (innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit) sowie Neuansiedlungen in Hessen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Freiberufler und Gesellschafter (ohne Geschäftsführungskompetenzen) mit kaufmännischer/fachlicher Qualifikation. Voraussetzung: maximal 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig, Wohnsitz in Deutschland, SCHUFA-Auskunft ohne unerledigte Negativmerkmale, KfW StartGeld bisher nicht für dieses Vorhaben in Anspruch genommen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Selbstständigkeit max. 5 Jahre
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Angehörige freier Berufe, die höchstens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig tätig sind. Auch Gründer im Nebenerwerb, Unternehmensübernahmen und Neuansiedlungen sind förderbar.
Wohnsitz in Deutschland
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Das Vorhaben (Gründung, Betrieb, Investition) muss in Hessen stattfinden.
Darlehensbetrag 3.000 bis 35.000 Euro
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Damit eignet sich das Programm vor allem für kleinere Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, bei denen klassische Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten oft nicht infrage kommen.
Keine Negativmerkmale in der SCHUFA
Eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativmerkmale ist Voraussetzung. Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen führen zur Ablehnung. Gesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenz können ebenfalls antragsberechtigt sein.
Kein ausgeschlossener Sektor
Nicht förderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen und Schuldablösung. Alle anderen Branchen können grundsätzlich gefördert werden.
Was bekommst du konkret?
Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro mit 7 Jahren Laufzeit und 12 tilgungsfreien Monaten. Sollzinssatz 5,75 % p.a. (festgeschrieben für die Gesamtlaufzeit). Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich, Sondertilgung jederzeit kostenlos möglich, keine Bereitstellungsprovision, Darlehensaufstockung möglich. Vergabe nach De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Voraussetzungen prüfen und Antrag ausfüllen
Förderbedingungen auf der WIBank-Programmseite prüfen (Laufzeit der Selbstständigkeit, SCHUFA, Branchenausschluss). Antragsformular der WIBank herunterladen und vollständig ausfüllen. Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
- 02
Beratungstermin bei IHK oder Handwerkskammer vereinbaren
Einen Termin bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer in Hessen buchen. Das Beratungsgespräch ist Pflicht – erst danach kann der vollständige Antrag bei der WIBank eingereicht werden. Regionale Wirtschaftsfördergesellschaften sind ebenfalls zugelassen.
- 03
Identität per PostIdent bestätigen
Die Identität des Antragstellers wird über das PostIdent-Verfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden im Beratungsgespräch mit dem Kooperationspartner zusammengestellt.
- 04
Notarielles Schuldversprechen einreichen
Anstelle banküblicher Sicherheiten wird ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen des Antragstellers benötigt. Dieses ist beim zuständigen Notar zu beantragen und mit dem vollständigen Antrag bei der WIBank einzureichen.
- 05
WIBank prüft und zahlt aus
Die WIBank prüft den Antrag inklusive Unterlagen und Schuldversprechen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei – danach beginnt die monatliche Rückzahlung über die verbleibenden 6 Jahre.
- 06
Verwendungsbestätigung einreichen
Spätestens 12 Monate nach vollständiger Auszahlung ist eine Verwendungsbestätigung bei der WIBank einzureichen. Diese dokumentiert, dass das Darlehen zweckgemäß für das geförderte Vorhaben eingesetzt wurde.
Häufige Fragen
Wer ist beim Hessen-Mikrodarlehen antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?
Wie funktioniert die Förderung ohne bankübliche Sicherheiten?
Wie läuft die Beratung über IHK und Handwerkskammern ab?
Für welche Verwendungszwecke darf das Darlehen eingesetzt werden?
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Was ist der Unterschied zwischen dem Hessen-Mikrodarlehen und Hessen-MikroCrowd?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]WIBank: Hessen-Mikrodarlehen – Programmseitewibank.dePrimärquelle
- [02]WIBank: Hessen-MikroCrowd – Programmseite (Abgrenzung)wibank.dePrimärquelle
- [03]EU-Verordnung De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2831)eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [04]IHK Hessen – Förderberatung Gründungwibank.deRegional
- [05]Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main – Förderung Gründungwibank.deRegional