BundesBonus
Förderkredit · bis 35.000 € Land

Hessen-Mikrodarlehen

Das Hessen-Mikrodarlehen der WIBank finanziert Existenzgruender, Unternehmensuebernahmen und Wachstumsvorhaben in Hessen mit 3.000 bis 35.000 Euro Darlehen – ohne bankuebliche Sicherheiten, mit 12 Monaten Tilgungsfreiheit und 7 Jahren Laufzeit. Der Antrag laeuft ueber IHK oder Handwerkskammern als Kooperationspartner.

Max. Kreditrahmen
35.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
WIBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank
Förderhöhe 3.000 € – 35.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Hessen-Mikrodarlehen finanziert die WIBank Existenzgründungen im Voll- oder Nebenerwerb, Übernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen (innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit) sowie Neuansiedlungen in Hessen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Freiberufler und Gesellschafter (ohne Geschäftsführungskompetenzen) mit kaufmännischer/fachlicher Qualifikation. Voraussetzung: maximal 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig, Wohnsitz in Deutschland, SCHUFA-Auskunft ohne unerledigte Negativmerkmale, KfW StartGeld bisher nicht für dieses Vorhaben in Anspruch genommen.

Schnell-Check

Passt Hessen-Mikrodarlehen zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Antragsberechtigt sind natuerliche Personen und Angehoerige freier Berufe, die hoechstens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbststaendig taetig sind. Auch Gruender im Nebenerwerb, Unternehmensuebernahmen und Neuansiedlungen sind foerderbar.

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Das Vorhaben (Gruendung, Betrieb, Investition) muss in Hessen stattfinden.

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Damit eignet sich das Programm vor allem fuer kleinere Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, bei denen klassische Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten oft nicht infrage kommen.

Eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativmerkmale ist Voraussetzung. Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen fuehren zur Ablehnung. Gesellschafter ohne Geschaeftsfuehrungskompetenz koennen ebenfalls antragsberechtigt sein.

Nicht foerderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen und Schuldabloesung. Alle anderen Branchen koennen grundsaetzlich gefuerdert werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Selbststaendigkeit max. 5 Jahre

Antragsberechtigt sind natuerliche Personen und Angehoerige freier Berufe, die hoechstens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbststaendig taetig sind. Auch Gruender im Nebenerwerb, Unternehmensuebernahmen und Neuansiedlungen sind foerderbar.

Wohnsitz in Deutschland

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Das Vorhaben (Gruendung, Betrieb, Investition) muss in Hessen stattfinden.

Darlehensbetrag 3.000 bis 35.000 Euro

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro. Damit eignet sich das Programm vor allem fuer kleinere Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, bei denen klassische Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten oft nicht infrage kommen.

Keine Negativmerkmale in der SCHUFA

Eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativmerkmale ist Voraussetzung. Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen fuehren zur Ablehnung. Gesellschafter ohne Geschaeftsfuehrungskompetenz koennen ebenfalls antragsberechtigt sein.

Kein ausgeschlossener Sektor

Nicht foerderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen und Schuldabloesung. Alle anderen Branchen koennen grundsaetzlich gefuerdert werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Voraussetzungen pruefen und Antrag ausfuellen

    Foerderbedingungen auf der WIBank-Programmseite pruefen (Laufzeit der Selbststaendigkeit, SCHUFA, Branchenausschluss). Antragsformular der WIBank herunterladen und vollstaendig ausfuellen. Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.

  2. 02

    Beratungstermin bei IHK oder Handwerkskammer vereinbaren

    Einen Termin bei der zustaendigen IHK oder Handwerkskammer in Hessen buchen. Das Beratungsgespraech ist Pflicht – erst danach kann der vollstaendige Antrag bei der WIBank eingereicht werden. Regionale Wirtschaftsfoerdergesellschaften sind ebenfalls zugelassen.

  3. 03

    Identitaet per PostIdent bestaetigen

    Die Identitaet des Antragstellers wird ueber das PostIdent-Verfahren geprueft. Die dafuer erforderlichen Unterlagen werden im Beratungsgespraech mit dem Kooperationspartner zusammengestellt.

  4. 04

    Notarielles Schuldversprechen einreichen

    Anstelle bankueblicher Sicherheiten wird ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen des Antragstellers benoetigt. Dieses ist beim zustaendigen Notar zu beantragen und mit dem vollstaendigen Antrag bei der WIBank einzureichen.

  5. 05

    WIBank prueft und zahlt aus

    Die WIBank prueft den Antrag inklusive Unterlagen und Schuldversprechen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei – danach beginnt die monatliche Rueckzahlung ueber die verbleibenden 6 Jahre.

  6. 06

    Verwendungsbestaetigung einreichen

    Spaetestens 12 Monate nach vollstaendiger Auszahlung ist eine Verwendungsbestaetigung bei der WIBank einzureichen. Diese dokumentiert, dass das Darlehen zweckgemaess fuer das gefoerderte Vorhaben eingesetzt wurde.

Häufige Fragen

Wer ist beim Hessen-Mikrodarlehen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natuerliche Personen und Angehoerige freier Berufe mit kaufmaennischer oder fachlicher Qualifikation, die ihr Unternehmen hoechstens seit 5 Jahren hauptberuflich betreiben. Das Programm richtet sich an drei Gruppen: Existenzgruender (Vollzeit oder Nebenerwerb), Unternehmer, die einen bestehenden Betrieb uebernehmen, sowie Inhaber, die innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gruendung Wachstums- oder Festigungsmassnahmen durchfuehren. Voraussetzung ist ausserdem ein Wohnsitz in Deutschland, eine SCHUFA ohne Negativmerkmale und kein laufendes Insolvenzverfahren. Das gefoerderte Vorhaben muss in Hessen stattfinden.
Wie hoch ist die Foerderung und welche Konditionen gelten?
Das Hessen-Mikrodarlehen wird in Hoehe von 3.000 bis 35.000 Euro gewaehrt. Der Sollzins betraegt 5,75 Prozent pro Jahr (Stand Programmseite WIBank). Die Laufzeit betraegt 7 Jahre bei 12 tilgungsfreien Monaten zu Beginn. Es fallen keine Bereitstellungsprovision, keine Entgelte und keine Sondertilgungsgebuehren an – vorzeitige Rueckzahlung ist kostenfrei moeglich. Eine Aufstockung des Darlehens ist ebenfalls moeglich. Als Beispiel: Bei 10.000 Euro entstehen ueber 7 Jahre Gesamtzinsen von rund 2.262 Euro.
Wie funktioniert die Foerderung ohne bankuebliche Sicherheiten?
Das Hessen-Mikrodarlehen verzichtet bewusst auf klassische Bankensicherheiten wie Grundschulden, Buergschaften oder Verpfaendung von Vermoegenswerten, um Gruendern und jungen Unternehmern den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Als einzige Absicherung ist ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen des Antragstellers erforderlich. Dieses Versprechen ersetzt das klassische Sicherheitenpaket einer Hausbank und wird durch den Kooperationspartner (IHK, Handwerkskammer) im Rahmen der Beratung vorbereitet. Die Foerderung laeuft dabei unter EU-De-minimis-Regelung, was bedeutet, dass die Gesamtfoerderung eines Unternehmens aus oeffentlichen Quellen innerhalb von drei Steuerjahren den De-minimis-Hoechstbetrag nicht ueberschreiten darf.
Wie laeuft die Beratung ueber IHK und Handwerkskammern ab?
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HwK) in Hessen sind offizielle Kooperationspartner der WIBank fuer das Mikrodarlehen. Vor der Antragstellung ist ein persoenlicher Beratungstermin bei einem dieser Partner Pflicht – Antragsteller koennen sich nicht direkt an die WIBank wenden. Der Kooperationspartner prueft das Vorhaben, gibt eine fachliche Einschaetzung ab und begleitet den Antragsteller durch den Prozess bis zur Einreichung bei der WIBank. Neben IHK und HwK arbeiten auch regionale hessische Wirtschaftsfoerdergesellschaften als Kooperationspartner.
Fuer welche Verwendungszwecke darf das Darlehen eingesetzt werden?
Das Hessen-Mikrodarlehen kann sowohl fuer Investitionen als auch fuer Betriebsmittel eingesetzt werden. Foerderbare Massnahmen sind: Existenzgruendungen (Vollzeit und Nebenerwerb), Unternehmensuebernahmen, Wachstums- und Festigungsmassnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gruendung sowie Neuansiedlungen in Hessen. Nicht foerderbar sind Vorhaben in der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umfinanzierungen oder die Abloesung bestehender Schulden. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Wie laeuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess beginnt mit der Selbstpruefung der Foerderbedingungen und dem Ausfullen des Antragsformulars der WIBank. Danach wird ein Beratungstermin bei einem Kooperationspartner (IHK oder Handwerkskammer in Hessen) vereinbart. Nach der Beratung erfolgt die Identitaetspruefung ueber das PostIdent-Verfahren. Anschliessend ist ein beglaubigtes notarielles Schuldversprechen einzureichen. Nach erfolgreicher Pruefung durch die WIBank erfolgt die Auszahlung. Innerhalb von 12 Monaten nach vollstaendiger Auszahlung ist eine Verwendungsbestaetigung einzureichen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Hessen-Mikrodarlehen und Hessen-MikroCrowd?
Beide Programme der WIBank richten sich an Gruender und junge Unternehmen in Hessen und foerdern aehnliche Vorhaben. Das Hessen-Mikrodarlehen ist ein klassisches Foerderdarlehen (3.000 bis 35.000 Euro, 5,75 % p.a., 7 Jahre Laufzeit), das direkt ueber IHK oder Handwerkskammer beantragt wird – ohne offentliche Kampagne. Hessen-MikroCrowd kombiniert das Foerderdarlehen mit einer Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Startnext: Erst wenn das Crowd-Funding-Ziel von mindestens 5.000 Euro erreicht ist, wird der WIBank-Darlehensteil ausgezahlt. MikroCrowd eignet sich daher vor allem fuer Vorhaben mit guter Community-Kommunikation und Praesentation im Netz. Das Mikrodarlehen ist hingegen der direkte Weg fuer Gruender, die keine oeffentliche Kampagne durchfuehren moechten.

Mehr zu Hessen-Mikrodarlehen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]