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Zuschuss Land

Hessen: Innovative Energietechnologien (RE-Invest)

Die Förderung „Innovative Energietechnologien“ ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Hessen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienz. Die Höhe hängt von der Beihilfegrundlage ab: bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben, sonst bis zu 25, 40 oder 50 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, auch im Verbund. Vor dem Antrag ist eine Projektskizze bei der WIBank einzureichen.

Fördergeber
Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung „Innovative Energietechnologien“ unterstützt die Forschung, Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Technologien, Verfahren und Strategien für die hessische Energie- und Wärmewende. Sie ist Teil II Nr. 4 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Investitionsvorhaben sowie von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (RE-Invest) vom 26. Juni 2026, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 13. Juli 2026. Die Richtlinie trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ersetzt in ihren Einzelbestimmungen die frühere HEG-Richtlinie vom 9. Oktober 2019, die für bereits nach ihr gewährte Förderungen anwendbar bleibt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die grundlegende Erkenntnisse, Strategien und Lösungen erarbeiten oder weiterentwickeln, sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die neue Technologien oder Verfahren erstmals erproben oder ihren kommerziellen Einsatz in beispielhaften Anlagen unter Beweis stellen. Die Ergebnisse müssen auf weitere hessische Vorhaben übertragbar sein, Dokumentation und Veröffentlichung sind zu gewährleisten. Die Seite der WIBank behandelt den Bereich Energieeffizienz; Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung und Netzintegration sowie zur Forschungsinfrastruktur richtet die Richtlinie an die HA Hessen Agentur GmbH als Bewilligungsbehörde. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person (Einzel- oder Verbundvorhaben)
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Energieeffizienz, Energieeinsparung oder rationellen Energieerzeugung
Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 20.000 Euro
Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
Projektskizze vor dem Antrag bei der WIBank eingereicht und fachlich beurteilt

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, mit unterschiedlichen Sätzen je nach Art des Vorhabens und Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt: bis zu 50 Prozent nach Art. 25 Abs. 2 b) AGVO, bis zu 25 Prozent nach Art. 25 Abs. 2 c) AGVO (bei erfüllten Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 6 AGVO auf maximal 80 Prozent erhöhbar) und bis zu 40 Prozent nach Art. 36 Abs. 5 AGVO. Für Vorhaben, die keine Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen, können bis zu 65 Prozent gewährt werden. Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, Universitäten und Hochschulen bis zu 100 Prozent. Antragstellenden Kommunen, die sich im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet haben, kann ein zusätzlicher Zuschuss von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind Personal- und Sachausgaben nach Art. 25 AGVO zuwendungsfähig, Personalausgaben über festgelegte Personalkostenpauschalen einschließlich Arbeitsplatzkosten. Bei Pilot- und Demonstrationsvorhaben sind es die Investitionsausgaben oder Investitionsmehrausgaben nach dem jeweiligen AGVO-Artikel, bei beihilfefreien Vorhaben die projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.

Wie stellst du den Antrag?

Der Weg zur Förderung: Zuerst Fördermöglichkeiten klären, dabei unterstützt die Landesenergieagentur Hessen (LEA), erreichbar über ein Kontaktformular auf der WIBank-Seite. Danach ist die Projektskizze bei der WIBank einzureichen; ein Hinweisblatt mit Gliederung steht zum Download bereit. Gegebenenfalls erhältst du eine Zusage zur Antragstellung und stellst den Antrag mit dem Antragsformular der WIBank, schriftlich oder, soweit vorhanden, elektronisch über das vorgesehene Portal. Nach der Prüfung erfolgt gegebenenfalls die Förderzusage durch die WIBank. Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid wirksam geworden ist. Eine feste Antragsfrist nennt die Quelle nicht. Zur Laufzeit: Die Möglichkeit einer Förderung auf Grundlage der AGVO ist nach der Richtlinie bis zum 30. Juni 2027 befristet; wird die AGVO ohne relevante inhaltliche Veränderung verlängert, verlängert sich die Laufzeit entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus. Für Förderungen ohne Beihilfecharakter gelten die Regelungen bis zu einer Überarbeitung der Richtlinie, längstens bis zum 31. Dezember 2031.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für innovative Energietechnologien in Hessen?
Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und richtet sich nach der Beihilfegrundlage: bis zu 50 Prozent nach Art. 25 Abs. 2 b) AGVO, bis zu 25 Prozent nach Art. 25 Abs. 2 c) AGVO und bis zu 40 Prozent nach Art. 36 Abs. 5 AGVO. Bei beihilfefreien Vorhaben sind bis zu 65 Prozent möglich, bei Forschungseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich bis zu 90 Prozent und bei Universitäten und Hochschulen bis zu 100 Prozent.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Pilot- und Demonstrationsvorhaben dienen der erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Verfahren oder zeigen ihren kommerziellen Einsatz in beispielhaften Anlagen.
Gibt es eine Mindestgrenze für die Förderung?
Ja. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro und die Zuwendung mindestens 7.500 Euro betragen.
Muss ich vor dem Antrag eine Projektskizze einreichen?
Ja. Vor der Antragstellung ist bei der WIBank eine Projektskizze zur fachlichen Bewertung vorzulegen. Erst nach der fachlichen Projektbeurteilung kann ein Antrag gestellt werden. Bei Verbundvorhaben werden die Verbundpartner bereits in der Projektskizze benannt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, als Einzel- und Verbundvorhaben. Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Universitäten und Hochschulen können im nichtwirtschaftlichen Bereich höhere Fördersätze erhalten.
Wo werden Vorhaben zu erneuerbaren Energien oder Forschungsinfrastruktur beantragt?
Nach der Richtlinie sind Förderanträge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie, zur Netzintegration und zur Einrichtung von Forschungsinfrastruktur an die HA Hessen Agentur GmbH zu richten. Die WIBank-Seite zu diesem Programm betrifft den Bereich Energieeffizienz.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hessen: Innovative Energietechnologien (RE-Invest) — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie RE-Invest (Staatsanzeiger 29/2026)
    wibank.deRechtsgrundlageLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  3. [03]
    Hinweisblatt Projektskizze Innovative Energietechnologien
    wibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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