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Förderkredit · bis 220.000 € Land

Hessen-Darlehen Neubau

Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.

Max. Kreditrahmen
220.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
WIBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank
Förderhöhe 50.000 € – 220.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Das Hessen-Darlehen Neubau fördert Haushalte beim Neubau selbst genutzten Wohnraums (bis zu zwei Wohneinheiten) in Hessen. Eine zweite kleinere Wohneinheit darf vermietet werden. Es gelten Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG, Eigenkapitalanforderungen sowie Obergrenzen für Wohnfläche (160 m²) und Gesamtkosten (800.000 Euro). Mit dem Baubeginn darf vor Bewilligung des Förderdarlehens noch nicht begonnen worden sein.

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Das Fördervorhaben muss ein neu errichtetes Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung in Hessen sein, das der Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz nutzt. Ferienimmobilien und reine Kapitalanlage-Objekte sind ausgeschlossen.

Gefördert wird ausschließlich die erstmalige Eigentumsbildung. Haushalte, die bereits Wohneigentum besitzen, sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Ausnahmeregelungen gelten in bestimmten Härtefällen gemäß HWoFG.

Das anrechenbare Jahresbruttoeinkommen des Haushalts darf festgelegte Grenzen nicht überschreiten: 30.565 € (1 Person), 51.405 € (2 Personen), je weitere Person +10.421 €, je Kind zusätzlich +924 €. Die Berechnung erfolgt nach § 7 HWoFG.

Der Antragsteller muss mindestens 10 % der anerkannten Gesamtkosten aus liquiden Eigenmitteln einbringen. Eigenkapital von über 50 % der Gesamtkosten führt hingegen zum Förderausschluss. Das Förderdarlehen darf maximal 50 % der Gesamtkosten abdecken.

Der vollständige Förderantrag muss bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle eingereicht und die Förderzusage der WIBank erteilt worden sein, bevor mit dem Bau begonnen wird. Ein vorzeitiger Baubeginn führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Selbstgenutzter Neubau in Hessen

Das Fördervorhaben muss ein neu errichtetes Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung in Hessen sein, das der Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz nutzt. Ferienimmobilien und reine Kapitalanlage-Objekte sind ausgeschlossen.

Erstmaliges Wohneigentum

Gefördert wird ausschließlich die erstmalige Eigentumsbildung. Haushalte, die bereits Wohneigentum besitzen, sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Ausnahmeregelungen gelten in bestimmten Härtefällen gemäß HWoFG.

Einkommensgrenze einhalten

Das anrechenbare Jahresbruttoeinkommen des Haushalts darf festgelegte Grenzen nicht überschreiten: 30.565 € (1 Person), 51.405 € (2 Personen), je weitere Person +10.421 €, je Kind zusätzlich +924 €. Die Berechnung erfolgt nach § 7 HWoFG.

Mindest-Eigenkapital 10 %

Der Antragsteller muss mindestens 10 % der anerkannten Gesamtkosten aus liquiden Eigenmitteln einbringen. Eigenkapital von über 50 % der Gesamtkosten führt hingegen zum Förderausschluss. Das Förderdarlehen darf maximal 50 % der Gesamtkosten abdecken.

Antrag vor Baubeginn

Der vollständige Förderantrag muss bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle eingereicht und die Förderzusage der WIBank erteilt worden sein, bevor mit dem Bau begonnen wird. Ein vorzeitiger Baubeginn führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Fördervoraussetzungen prüfen

    Vor der Antragstellung prüft der Bauherr anhand der WIBank-Broschüre und des Antragsleitfadens, ob er die Einkommensgrenzen, Eigenkapitalanforderungen und Wohnflächenvorgaben erfüllt. Hilfreich ist der Download des Excel-Antragsformulars von der WIBank-Website, das alle relevanten Prüfpunkte enthält.

  2. 02

    Zuständige Wohnungsbauförderstelle kontaktieren

    Der Antrag wird bei der Wohnungsbauförderstelle am Ort des geplanten Bauvorhabens eingereicht — in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern bei der Stadtverwaltung, in kleineren Gemeinden beim Landratsamt. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch vor der formellen Antragstellung ist empfehlenswert.

  3. 03

    Vollständige Antragsunterlagen einreichen

    Zur Antragstellung werden das ausgefüllte Antragsformular, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Baupläne, Baukostenschätzung sowie Nachweise über vorhandenes Eigenkapital benötigt. Die Wohnungsbauförderstelle prüft die Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen.

  4. 04

    WIBank-Förderzusage abwarten — kein Baubeginn vorher

    Die Wohnungsbauförderstelle leitet den geprüften Antrag an die WIBank weiter, die die abschließende Bewilligungsentscheidung trifft und die Förderzusage ausstellt. Erst nach Erhalt dieser Förderzusage darf mit dem Bau begonnen werden — ein vorzeitiger Baubeginn schließt die Förderung aus.

  5. 05

    Grundschuld bestellen und Darlehen abrufen

    Nach Baubeginn wird die nachrangige Grundschuld auf dem geförderten Objekt bestellt. Das Förderdarlehen wird in vier Tranchen zu je 25 % ausgezahlt, die jeweils an den Baufortschritt geknüpft sind: Fertigstellung Kellerdecke, Rohbau, Innenputz und abschließende Bezugsfertigkeit.

  6. 06

    Effizienzhaus-40-Nachweis einreichen (optional)

    Wer den Effizienzhaus-40-Standard anstrebt, reicht den entsprechenden energetischen Nachweis (z. B. durch einen zugelassenen Energieberater erstellt) bei der WIBank ein, um den zusätzlichen Darlehensbetrag von 20.000 € abzurufen. Dieser Nachweis muss die Anforderungen an den Primärenergiebedarf gemäß GEG dokumentieren.

Häufige Fragen

Wer ist beim Hessen-Darlehen Neubau antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Haushalte, die zum ersten Mal Wohneigentum in Hessen bilden. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen und Familien als auch gemeinschaftliche Wohnprojekte, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu errichten oder eine Eigentumswohnung erstmals erwerben und selbst nutzen. Das Objekt muss als Hauptwohnsitz dienen. Wer bereits Wohneigentum besitzt, ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Einkommensgrenzen gelten für das Hessen-Darlehen Neubau?
Das anrechenbare Jahresbruttoeinkommen des Haushalts darf folgende Grenzen nicht überschreiten: Ein-Personen-Haushalt 30.565 €, Zwei-Personen-Haushalt 51.405 €. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.421 € pro Jahr. Zusätzlich wird für jedes Kind ein Erhöhungsbetrag von 924 € jährlich gewährt. Die Einkommensberechnung erfolgt nach den Vorgaben des Hessischen Wohnungsförderungsgesetzes (HWoFG).
Wie hoch ist das Darlehen und welche Konditionen gelten?
Das Förderdarlehen beträgt mindestens 50.000 € und maximal 220.000 €. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der regionalen Bodenpreiszone: Unter 200 €/m² bis zu 160.000 €, bei 200–300 €/m² bis zu 170.000 €, bei 300–400 €/m² bis zu 180.000 €, bei 400–500 €/m² bis zu 190.000 € und ab 500 €/m² bis zu 200.000 €. Der Sollzins beträgt 0,60 % p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung (Effektivzins 0,68 %). Die Tilgung liegt bei 3 % p.a. nach einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Die Gesamtlaufzeit beträgt rund 32 Jahre. Beim Nachweis des Effizienzhaus-40-Standards ist ein zusätzlicher Darlehensbetrag von 20.000 € möglich, sodass das Maximum 220.000 € erreicht.
Welchen Vorteil bringt der Effizienzhaus-40-Zuschlag?
Wer beim Neubau den anspruchsvollen Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) nachweist, erhält einen zusätzlichen Darlehensbetrag von 20.000 € auf den regulären Höchstbetrag der jeweiligen Bodenpreiszone. Damit steigt das maximale Förderdarlehen auf bis zu 220.000 €. Der EH-40-Standard entspricht einem Primärenergiebedarf von maximal 40 % des gesetzlichen Referenzgebäudes und stellt damit eine der energieeffizientesten Neubaukategorien dar. Dieser Zuschlag soll den erhöhten Bauaufwand für besonders energieeffiziente Gebäude teilweise kompensieren.
Ist das Hessen-Darlehen Neubau mit KfW-Programmen kombinierbar?
Ja, eine Kombination mit Förderprogrammen der KfW, der BAFA, mit Mitteln aus der Denkmalpflege sowie mit Städtebauförderungsprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Dabei darf die Summe aller Förderungen keine Überfinanzierung der anerkannten Gesamtkosten bewirken. Das Förderdarlehen deckt maximal 50 % der Gesamtkosten ab, sodass ein erheblicher Spielraum für ergänzende Finanzierungsmittel verbleibt. Die genaue Abstimmung der kombinierten Förderung sollte frühzeitig mit der zuständigen Wohnungsbauförderstelle besprochen werden.
Wie läuft die Antragstellung ab — direkt bei WIBank oder über die Hausbank?
Der Antrag wird weder direkt bei der WIBank noch über die Hausbank gestellt, sondern bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle am Ort des Bauvorhabens. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig, in anderen Gemeinden das Landratsamt. Die Wohnungsbauförderstelle prüft die Antragsvoraussetzungen und leitet den Antrag an die WIBank weiter, die abschließend über die Bewilligung entscheidet. Erst nach Erteilung der Förderzusage darf mit dem Bau begonnen werden.
Welche Sicherheiten werden für das Hessen-Darlehen Neubau benötigt?
Als Sicherheit dient in der Regel eine nachrangige Grundschuld auf dem geförderten Objekt. Die Nachrangigkeit der WIBank-Grundschuld ermöglicht es dem Antragsteller, bei der Hausbank für die verbleibende Restfinanzierung günstigere Konditionen zu erzielen, da die Hausbank ihr Darlehen erstrangig besichern kann. Das Darlehen wird in vier Raten zu je 25 % ausgezahlt: nach Fertigstellung von Kellerdecke, Rohbau, Innenputz und nach finalem Bezug des Gebäudes.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hessen-Darlehen Neubau – Produktseite WIBank
    wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  2. [02]
    Richtlinie Hessen-Darlehen (PDF, 3,24 MB)
    wibank.deRechtsgrundlageWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  3. [03]
    Broschüre Hessen-Darlehen Neubau und Bestandserwerb (PDF, 1,82 MB)
    wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  4. [04]
    Leitfaden zur Antragstellung Hessen-Darlehen (PDF, 1,15 MB)
    wibank.deRechtsgrundlageWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  5. [05]
    Hessen-Darlehen Neubau – Übersicht WIBank
    wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen