Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 50.000 € – 220.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Hessen-Darlehen Neubau fördert Haushalte beim Neubau selbst genutzten Wohnraums (bis zu zwei Wohneinheiten) in Hessen. Eine zweite kleinere Wohneinheit darf vermietet werden. Es gelten Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG, Eigenkapitalanforderungen sowie Obergrenzen für Wohnfläche (160 m²) und Gesamtkosten (800.000 Euro). Mit dem Baubeginn darf vor Bewilligung des Förderdarlehens noch nicht begonnen worden sein.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Selbstgenutzter Neubau in Hessen
Das Fördervorhaben muss ein neu errichtetes Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung in Hessen sein, das der Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz nutzt. Ferienimmobilien und reine Kapitalanlage-Objekte sind ausgeschlossen.
Erstmaliges Wohneigentum
Gefördert wird ausschließlich die erstmalige Eigentumsbildung. Haushalte, die bereits Wohneigentum besitzen, sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Ausnahmeregelungen gelten in bestimmten Härtefällen gemäß HWoFG.
Einkommensgrenze einhalten
Das anrechenbare Jahresbruttoeinkommen des Haushalts darf festgelegte Grenzen nicht überschreiten: 30.565 € (1 Person), 51.405 € (2 Personen), je weitere Person +10.421 €, je Kind zusätzlich +924 €. Die Berechnung erfolgt nach § 7 HWoFG.
Mindest-Eigenkapital 10 %
Der Antragsteller muss mindestens 10 % der anerkannten Gesamtkosten aus liquiden Eigenmitteln einbringen. Eigenkapital von über 50 % der Gesamtkosten führt hingegen zum Förderausschluss. Das Förderdarlehen darf maximal 50 % der Gesamtkosten abdecken.
Antrag vor Baubeginn
Der vollständige Förderantrag muss bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle eingereicht und die Förderzusage der WIBank erteilt worden sein, bevor mit dem Bau begonnen wird. Ein vorzeitiger Baubeginn führt zum Verlust des Förderanspruchs.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Fördervoraussetzungen prüfen
Vor der Antragstellung prüft der Bauherr anhand der WIBank-Broschüre und des Antragsleitfadens, ob er die Einkommensgrenzen, Eigenkapitalanforderungen und Wohnflächenvorgaben erfüllt. Hilfreich ist der Download des Excel-Antragsformulars von der WIBank-Website, das alle relevanten Prüfpunkte enthält.
- 02
Zuständige Wohnungsbauförderstelle kontaktieren
Der Antrag wird bei der Wohnungsbauförderstelle am Ort des geplanten Bauvorhabens eingereicht — in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern bei der Stadtverwaltung, in kleineren Gemeinden beim Landratsamt. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch vor der formellen Antragstellung ist empfehlenswert.
- 03
Vollständige Antragsunterlagen einreichen
Zur Antragstellung werden das ausgefüllte Antragsformular, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Baupläne, Baukostenschätzung sowie Nachweise über vorhandenes Eigenkapital benötigt. Die Wohnungsbauförderstelle prüft die Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen.
- 04
WIBank-Förderzusage abwarten — kein Baubeginn vorher
Die Wohnungsbauförderstelle leitet den geprüften Antrag an die WIBank weiter, die die abschließende Bewilligungsentscheidung trifft und die Förderzusage ausstellt. Erst nach Erhalt dieser Förderzusage darf mit dem Bau begonnen werden — ein vorzeitiger Baubeginn schließt die Förderung aus.
- 05
Grundschuld bestellen und Darlehen abrufen
Nach Baubeginn wird die nachrangige Grundschuld auf dem geförderten Objekt bestellt. Das Förderdarlehen wird in vier Tranchen zu je 25 % ausgezahlt, die jeweils an den Baufortschritt geknüpft sind: Fertigstellung Kellerdecke, Rohbau, Innenputz und abschließende Bezugsfertigkeit.
- 06
Effizienzhaus-40-Nachweis einreichen (optional)
Wer den Effizienzhaus-40-Standard anstrebt, reicht den entsprechenden energetischen Nachweis (z. B. durch einen zugelassenen Energieberater erstellt) bei der WIBank ein, um den zusätzlichen Darlehensbetrag von 20.000 € abzurufen. Dieser Nachweis muss die Anforderungen an den Primärenergiebedarf gemäß GEG dokumentieren.
Häufige Fragen
Wer ist beim Hessen-Darlehen Neubau antragsberechtigt?
Welche Einkommensgrenzen gelten für das Hessen-Darlehen Neubau?
Wie hoch ist das Darlehen und welche Konditionen gelten?
Welchen Vorteil bringt der Effizienzhaus-40-Zuschlag?
Ist das Hessen-Darlehen Neubau mit KfW-Programmen kombinierbar?
Wie läuft die Antragstellung ab — direkt bei WIBank oder über die Hausbank?
Welche Sicherheiten werden für das Hessen-Darlehen Neubau benötigt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hessen-Darlehen Neubau – Produktseite WIBankwibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [02]Richtlinie Hessen-Darlehen (PDF, 3,24 MB)wibank.deRechtsgrundlageWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [03]Broschüre Hessen-Darlehen Neubau und Bestandserwerb (PDF, 1,82 MB)wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [04]Leitfaden zur Antragstellung Hessen-Darlehen (PDF, 1,15 MB)wibank.deRechtsgrundlageWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [05]Hessen-Darlehen Neubau – Übersicht WIBankwibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen