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Förderkredit · bis 200.000 € Land

Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.

Max. Kreditrahmen
200.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
WIBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank
Förderhöhe 30.000 € – 200.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb fördert Haushalte beim Kauf bereits bestehender, selbst genutzter Wohnimmobilien (bis zu zwei Wohneinheiten) in Hessen. Der Wohnraum muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dorthin gebracht werden können. Auch Ausbau oder Erweiterung einer abgeschlossenen Wohnung sind förderfähig. Es gelten Einkommensgrenzen nach Hessischem Wohnraumförderungsgesetz (§ 7 HWoFG) und Eigenkapitalanforderungen.

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Das geförderte Objekt muss in Hessen liegen und durch den Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Eine Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist während der 20-jährigen Zweckbindung nicht zulässig.

Gefördert wird ausschließlich der Erwerb einer bereits bestehenden Wohnimmobilie (kein Neubau). Das Objekt darf maximal 2 Wohneinheiten umfassen, muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder sich durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen solchen versetzen lassen. Die maximale Wohnfläche beträgt 200 m².

Das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts darf folgende Grenzen nicht überschreiten: 1-Personen-Haushalt 30.565 €/Jahr (entspricht ca. 44.900 € Brutto), 2-Personen-Haushalt 51.405 €/Jahr (ca. 74.700 € Brutto). Je weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.421 €/Jahr, je Kind zusätzlich um 924 €/Jahr. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen nach § 7 des Hessischen Wohnungsförderungsgesetzes (HWoFG).

Das Förderdarlehen beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 200.000 Euro. Es darf dabei 50 % der anerkannten Gesamtkosten (Kaufpreis + Nebenkosten + notwendige Modernisierungskosten) nicht überschreiten. Die Gesamtkosten sind auf 800.000 Euro gedeckelt. Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist nachzuweisen.

Der Antrag ist ausschließlich bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle einzureichen — nicht direkt bei der WIBank oder einer Hausbank. Zuständig ist die Stadtverwaltung bei Städten ab 50.000 Einwohnern (z.B. Frankfurt, Kassel, Wiesbaden, Darmstadt), ansonsten das Landratsamt des jeweiligen Landkreises.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Wohnsitz und Nutzung in Hessen

Das geförderte Objekt muss in Hessen liegen und durch den Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Eine Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist während der 20-jährigen Zweckbindung nicht zulässig.

Erwerb einer Bestandsimmobilie

Gefördert wird ausschließlich der Erwerb einer bereits bestehenden Wohnimmobilie (kein Neubau). Das Objekt darf maximal 2 Wohneinheiten umfassen, muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder sich durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen solchen versetzen lassen. Die maximale Wohnfläche beträgt 200 m².

Einkommensgrenze nach HWoFG § 7

Das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts darf folgende Grenzen nicht überschreiten: 1-Personen-Haushalt 30.565 €/Jahr (entspricht ca. 44.900 € Brutto), 2-Personen-Haushalt 51.405 €/Jahr (ca. 74.700 € Brutto). Je weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.421 €/Jahr, je Kind zusätzlich um 924 €/Jahr. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen nach § 7 des Hessischen Wohnungsförderungsgesetzes (HWoFG).

Darlehensbetrag 30.000–200.000 Euro

Das Förderdarlehen beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 200.000 Euro. Es darf dabei 50 % der anerkannten Gesamtkosten (Kaufpreis + Nebenkosten + notwendige Modernisierungskosten) nicht überschreiten. Die Gesamtkosten sind auf 800.000 Euro gedeckelt. Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist nachzuweisen.

Antrag über kommunale Wohnungsbauförderstelle

Der Antrag ist ausschließlich bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle einzureichen — nicht direkt bei der WIBank oder einer Hausbank. Zuständig ist die Stadtverwaltung bei Städten ab 50.000 Einwohnern (z.B. Frankfurt, Kassel, Wiesbaden, Darmstadt), ansonsten das Landratsamt des jeweiligen Landkreises.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohnungsbauförderstelle ermitteln

    Vor der Antragstellung muss die zuständige kommunale Wohnungsbauförderstelle identifiziert werden. In Städten ab 50.000 Einwohnern ist dies die jeweilige Stadtverwaltung (z.B. Stadtplanungsamt oder Wohnungsamt). In kleineren Gemeinden übernimmt das Landratsamt des Landkreises diese Aufgabe. Die WIBank stellt eine aktuelle Kontaktliste aller Wohnungsbauförderstellen in Hessen als PDF zur Verfügung.

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen

    Der vollständige Antrag wird bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle eingereicht — nicht direkt bei der WIBank oder einer Hausbank. Einzureichen sind unter anderem der ausgefüllte WIBank-Antrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Kaufvertragsentwurf oder Exposé des Objekts sowie Nachweise über vorhandenes Eigenkapital (mindestens 10 % der Gesamtkosten). Der Leitfaden zur Antragstellung der WIBank enthält die vollständige Unterlagenliste.

  3. 03

    Prüfung durch kommunale Wohnungsbauförderstelle

    Die kommunale Wohnungsbauförderstelle prüft die Förderfähigkeit: Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG, Selbstnutzungsvorsatz, Zustand und Eignung des Objekts sowie die Einhaltung aller Programmvoraussetzungen. Bei positivem Befund leitet die Stelle den Antrag mit einer Befürwortung an die WIBank weiter. Aufgrund hoher Nachfrage sind verlängerte Bearbeitungszeiten möglich. Kommunale Mittelkontingente können begrenzt sein.

  4. 04

    Prüfung und Darlehenszusage durch WIBank

    Die WIBank führt die abschließende Bonitäts- und Programm-Prüfung durch und erteilt bei Genehmigung eine verbindliche Darlehenszusage. Die Grundschuld wird nachrangig eingetragen, was eine ergänzende Hausbank-Finanzierung mit günstigeren Erstrang-Konditionen ermöglicht. Das einmalige Bearbeitungsentgelt von 1 % des Darlehensbetrags wird mit der Zusage fällig.

  5. 05

    Kaufabschluss und Darlehensauszahlung

    Nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags und Eintragung der Grundschuld wird das Darlehen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zu 100 % des zugesagten Betrags. Im ersten Jahr ist das Darlehen tilgungsfrei; ab dem zweiten Jahr setzt die jährliche Tilgung von 3 % ein. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.

  6. 06

    Zweckbindung und laufende Pflichten

    Für 20 Jahre nach Darlehensauszahlung gilt eine Zweckbindung zur Selbstnutzung. Eine Vermietung oder Veräußerung der Immobilie ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung der WIBank möglich und führt in der Regel zur marktüblichen Verzinsung des Darlehens. Modernisierungsmaßnahmen, die im Antrag bereits eingerechnet waren, sind durchzuführen und können nachzuweisen sein.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Antragsberechtigt sind Haushalte, die eine bestehende Wohnimmobilie in Hessen erwerben und selbst als Hauptwohnsitz nutzen möchten. Das Programm richtet sich an Einzelpersonen, Paare und Familien mit oder ohne Kinder sowie an gemeinschaftliche Wohnprojekte. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller in Hessen wohnen wird und das Einkommen des Haushalts die Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG nicht überschreitet. Erstmalige Wohneigentumsbildung wird bevorzugt, Ausnahmen sind jedoch möglich. Das Objekt darf maximal 2 Wohneinheiten umfassen und muss zur Selbstnutzung dienen.
Welche Einkommensgrenzen gelten und wie erhöhen sie sich pro Kind?
Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts nach § 7 des Hessischen Wohnungsförderungsgesetzes (HWoFG). Die Grenzen betragen: für einen 1-Personen-Haushalt 30.565 Euro pro Jahr (entspricht rund 44.900 Euro Bruttojahreseinkommen), für einen 2-Personen-Haushalt 51.405 Euro (ca. 74.700 Euro Brutto). Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.421 Euro pro Jahr. Für jedes im Haushalt lebende Kind wird die Einkommensgrenze zusätzlich um 924 Euro pro Jahr angehoben. Das anrechenbare Einkommen weicht vom Bruttogehalt ab, da Freibeträge und Pauschalbeträge nach HWoFG abgezogen werden.
Welche Konditionen bietet das Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Das Darlehen wird zu einem Sollzinssatz von 0,60 % pro Jahr mit einem effektiven Jahreszins von 0,68 % angeboten. Die Zinsbindung beträgt 20 Jahre. Die Gesamtlaufzeit liegt bei rund 32 Jahren, da nach einem tilgungsfreien Anlaufjahr eine jährliche Tilgung von 3 % ansetzt. Das Darlehen beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 200.000 Euro, darf jedoch 50 % der anerkannten Gesamtkosten nicht übersteigen. Sondertilgungen sind jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Es fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des Darlehensbetrags an. Die Grundschuld wird nachrangig eingetragen, was die Konditionen bei gleichzeitiger Hausbank-Finanzierung verbessern kann.
Was ist der Unterschied zwischen Bestandserwerb und Neubau?
Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb fördert ausschließlich den Kauf bereits bestehender Wohnimmobilien — also keine Neubauten oder Eigenleistungs-Bauprojekte. Das Objekt muss zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits fertiggestellt sein und sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder sich durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen solchen Zustand versetzen lassen. Notwendige Umbauten und Modernisierungskosten können in die förderfähigen Gesamtkosten eingerechnet werden. Für Neubauten und den Bau eines Eigenheims gilt ein separates Programm (Hessen-Darlehen Neubau). Ein Baujahr-Mindestkriterium ist im Programm nicht vorgesehen — entscheidend ist der Bauzustand.
Wie läuft der Antrag über die kommunale Wohnungsbauförderstelle ab?
Der Antrag ist nicht direkt bei der WIBank oder der eigenen Hausbank zu stellen, sondern ausschließlich bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle. In Städten ab 50.000 Einwohnern (beispielsweise Frankfurt, Kassel, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda, Hanau oder Gießen) ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig. In kleineren Gemeinden ist das Landratsamt des zugehörigen Landkreises zuständig. Die Förerstelle prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag bei positivem Befund an die WIBank weiter. Aktuell ist aufgrund hoher Nachfrage mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Außerdem können Kommunen Anträge mangels verfügbarer Mittelkontingente ablehnen.
Lässt sich das Hessen-Darlehen mit KfW oder anderen Programmen kombinieren?
Ja, eine Kombination ist mit bestimmten Programmen möglich. Ausdrücklich erlaubt sind Kombinationen mit Fördermitteln der KfW (z.B. KfW 124 Wohngebäude oder KfW 270 Energieeffizient Sanieren), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Denkmalpflege, der Städtebauförderprogramme sowie des Dorferneuerungsprogramms. Nicht kombinierbar ist das Hessen-Darlehen grundsätzlich mit anderen hessischen Wohnraumförderprogrammen der WIBank, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt. Die Gesamtfinanzierung darf 50 % Eigenkapitalanteil nicht überschreiten — der Förderdarlehensanteil und weitere Fremdmittel müssen gemeinsam mindestens 50 % der Gesamtkosten abdecken.
Was passiert bei Verstoß gegen die 20-jährige Zweckbindung?
Das Förderdarlehen unterliegt einer Zweckbindung von 20 Jahren. In dieser Zeit muss die Immobilie vom Darlehensnehmer selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Wird das Objekt innerhalb der Zweckbindungsfrist veräußert, vermietet oder anderweitig der Selbstnutzung entzogen, kann die WIBank das Darlehen marktüblich verzinsen — der günstige Förderzins entfällt damit rückwirkend und für die Restlaufzeit. Im Regelfall wird die Förderung bei Eigentümerwechsel fällig gestellt. Es empfiehlt sich daher, vor einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung frühzeitig Rücksprache mit der zuständigen Wohnungsbauförderstelle und der WIBank zu halten.

Mehr zu Hessen-Darlehen Bestandserwerb und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hessen-Darlehen Bestandserwerb – Produktseite WIBank
    wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  2. [02]
    Richtlinie Hessen-Darlehen (WIBank)
    wibank.deRechtsgrundlageWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  3. [03]
    Leitfaden zur Antragstellung – Hessen-Darlehen (WIBank)
    wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  4. [04]
    Ansprechpartner kommunale Wohnungsbauförderstellen Hessen (WIBank)
    wibank.deRegionalWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  5. [05]
    Broschüre Hessen-Darlehen (WIBank)
    wibank.deFachartikelWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen