Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 30.000 € – 200.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb fördert Haushalte beim Kauf bereits bestehender, selbst genutzter Wohnimmobilien (bis zu zwei Wohneinheiten) in Hessen. Der Wohnraum muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dorthin gebracht werden können. Auch Ausbau oder Erweiterung einer abgeschlossenen Wohnung sind förderfähig. Es gelten Einkommensgrenzen nach Hessischem Wohnraumförderungsgesetz (§ 7 HWoFG) und Eigenkapitalanforderungen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Wohnsitz und Nutzung in Hessen
Das geförderte Objekt muss in Hessen liegen und durch den Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Eine Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist während der 20-jährigen Zweckbindung nicht zulässig.
Erwerb einer Bestandsimmobilie
Gefördert wird ausschließlich der Erwerb einer bereits bestehenden Wohnimmobilie (kein Neubau). Das Objekt darf maximal 2 Wohneinheiten umfassen, muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder sich durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen solchen versetzen lassen. Die maximale Wohnfläche beträgt 200 m².
Einkommensgrenze nach HWoFG § 7
Das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts darf folgende Grenzen nicht überschreiten: 1-Personen-Haushalt 30.565 €/Jahr (entspricht ca. 44.900 € Brutto), 2-Personen-Haushalt 51.405 €/Jahr (ca. 74.700 € Brutto). Je weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.421 €/Jahr, je Kind zusätzlich um 924 €/Jahr. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen nach § 7 des Hessischen Wohnungsförderungsgesetzes (HWoFG).
Darlehensbetrag 30.000–200.000 Euro
Das Förderdarlehen beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 200.000 Euro. Es darf dabei 50 % der anerkannten Gesamtkosten (Kaufpreis + Nebenkosten + notwendige Modernisierungskosten) nicht überschreiten. Die Gesamtkosten sind auf 800.000 Euro gedeckelt. Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist nachzuweisen.
Antrag über kommunale Wohnungsbauförderstelle
Der Antrag ist ausschließlich bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle einzureichen — nicht direkt bei der WIBank oder einer Hausbank. Zuständig ist die Stadtverwaltung bei Städten ab 50.000 Einwohnern (z.B. Frankfurt, Kassel, Wiesbaden, Darmstadt), ansonsten das Landratsamt des jeweiligen Landkreises.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Zuständige Wohnungsbauförderstelle ermitteln
Vor der Antragstellung muss die zuständige kommunale Wohnungsbauförderstelle identifiziert werden. In Städten ab 50.000 Einwohnern ist dies die jeweilige Stadtverwaltung (z.B. Stadtplanungsamt oder Wohnungsamt). In kleineren Gemeinden übernimmt das Landratsamt des Landkreises diese Aufgabe. Die WIBank stellt eine aktuelle Kontaktliste aller Wohnungsbauförderstellen in Hessen als PDF zur Verfügung.
- 02
Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen
Der vollständige Antrag wird bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle eingereicht — nicht direkt bei der WIBank oder einer Hausbank. Einzureichen sind unter anderem der ausgefüllte WIBank-Antrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Kaufvertragsentwurf oder Exposé des Objekts sowie Nachweise über vorhandenes Eigenkapital (mindestens 10 % der Gesamtkosten). Der Leitfaden zur Antragstellung der WIBank enthält die vollständige Unterlagenliste.
- 03
Prüfung durch kommunale Wohnungsbauförderstelle
Die kommunale Wohnungsbauförderstelle prüft die Förderfähigkeit: Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG, Selbstnutzungsvorsatz, Zustand und Eignung des Objekts sowie die Einhaltung aller Programmvoraussetzungen. Bei positivem Befund leitet die Stelle den Antrag mit einer Befürwortung an die WIBank weiter. Aufgrund hoher Nachfrage sind verlängerte Bearbeitungszeiten möglich. Kommunale Mittelkontingente können begrenzt sein.
- 04
Prüfung und Darlehenszusage durch WIBank
Die WIBank führt die abschließende Bonitäts- und Programm-Prüfung durch und erteilt bei Genehmigung eine verbindliche Darlehenszusage. Die Grundschuld wird nachrangig eingetragen, was eine ergänzende Hausbank-Finanzierung mit günstigeren Erstrang-Konditionen ermöglicht. Das einmalige Bearbeitungsentgelt von 1 % des Darlehensbetrags wird mit der Zusage fällig.
- 05
Kaufabschluss und Darlehensauszahlung
Nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags und Eintragung der Grundschuld wird das Darlehen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zu 100 % des zugesagten Betrags. Im ersten Jahr ist das Darlehen tilgungsfrei; ab dem zweiten Jahr setzt die jährliche Tilgung von 3 % ein. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.
- 06
Zweckbindung und laufende Pflichten
Für 20 Jahre nach Darlehensauszahlung gilt eine Zweckbindung zur Selbstnutzung. Eine Vermietung oder Veräußerung der Immobilie ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung der WIBank möglich und führt in der Regel zur marktüblichen Verzinsung des Darlehens. Modernisierungsmaßnahmen, die im Antrag bereits eingerechnet waren, sind durchzuführen und können nachzuweisen sein.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Welche Einkommensgrenzen gelten und wie erhöhen sie sich pro Kind?
Welche Konditionen bietet das Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Was ist der Unterschied zwischen Bestandserwerb und Neubau?
Wie läuft der Antrag über die kommunale Wohnungsbauförderstelle ab?
Lässt sich das Hessen-Darlehen mit KfW oder anderen Programmen kombinieren?
Was passiert bei Verstoß gegen die 20-jährige Zweckbindung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hessen-Darlehen Bestandserwerb – Produktseite WIBankwibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [02]Richtlinie Hessen-Darlehen (WIBank)wibank.deRechtsgrundlageWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [03]Leitfaden zur Antragstellung – Hessen-Darlehen (WIBank)wibank.dePrimärquelleWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [04]Ansprechpartner kommunale Wohnungsbauförderstellen Hessen (WIBank)wibank.deRegionalWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [05]Broschüre Hessen-Darlehen (WIBank)wibank.deFachartikelWIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen