Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Große Richtlinie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-G) des Landes Brandenburg gewährt Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg. Verfolgt werden ein Arbeitsplatzziel, ein Ausgleichsziel und ein Transformationsziel hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Vorrangig gefördert werden Vorhaben aus definierten Clustern wie Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT, Optik und Photonik, Mobilität und Logistik, Ernährungswirtschaft, Tourismus und Metall.
Passt GRW-G Förderung der gewerblichen Wirtschaft (Große Richtlinie) Brandenburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Betriebsstätte im Land Brandenburg
Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 Euro
Beihilfefreier Eigenbeitrag mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
Wie stellst du den Antrag?
Es besteht kein Rechtsanspruch; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsteller müssen sich zu Beginn der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) zu Fragen Guter Arbeit informieren und beraten lassen.
Häufige Fragen
Was wird über die GRW-G Große Richtlinie gefördert?
Wie hoch ist der zuwendungsfähige Betrag je Arbeitsplatz?
Welcher Eigenbeitrag ist erforderlich?
Was sind strukturbestimmende Vorhaben?
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