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GRW-G Förderung der gewerblichen Wirtschaft (Große Richtlinie) Brandenburg

Mit der Großen Richtlinie der GRW-G fördert das Land Brandenburg Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Zuschüssen. Ziel ist es, Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, Standortnachteile auszugleichen und den Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.

Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Große Richtlinie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-G) des Landes Brandenburg gewährt Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg. Verfolgt werden ein Arbeitsplatzziel, ein Ausgleichsziel und ein Transformationsziel hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Vorrangig gefördert werden Vorhaben aus definierten Clustern wie Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT, Optik und Photonik, Mobilität und Logistik, Ernährungswirtschaft, Tourismus und Metall.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Betriebsstätte im Land Brandenburg

Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 Euro

Beihilfefreier Eigenbeitrag mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

Wie stellst du den Antrag?

Es besteht kein Rechtsanspruch; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsteller müssen sich zu Beginn der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) zu Fragen Guter Arbeit informieren und beraten lassen.

Häufige Fragen

Was wird über die GRW-G Große Richtlinie gefördert?
Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die einen bedeutenden Beitrag zum Arbeitsplatz-, Ausgleichs- oder Transformationsziel leisten. Gefördert werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 Euro.
Wie hoch ist der zuwendungsfähige Betrag je Arbeitsplatz?
Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenem Dauerarbeitsplatz 750.000 Euro und je gesichertem Dauerarbeitsplatz 500.000 Euro nicht übersteigt. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind bis maximal 50 Prozent zuwendungsfähig.
Welcher Eigenbeitrag ist erforderlich?
Ein angemessener beihilfefreier Eigenbeitrag des Investors am Investitionsvorhaben von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist Voraussetzung für eine Förderung.
Was sind strukturbestimmende Vorhaben?
Strukturbestimmende Vorhaben haben zuwendungsfähige Sachinvestitionen von mehr als 25 Millionen Euro und schaffen mindestens 50 Arbeitsplätze. Sie werden vorrangig gefördert.

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