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Gründungskredit Bayern (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

Der Gründungskredit im Bayerischen Mittelstandskreditprogramm bietet Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen zinsverbilligte Darlehen der LfA Förderbank Bayern für Gründungs- und Existenzgründungsvorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen; teilweise werden zusätzlich Tilgungszuschüsse gewährt.

Zuständig
LfA Förderbank Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber LfA Förderbank Bayern
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der Freistaat Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern zinsvergünstigte Darlehen für Existenzgründungsvorhaben sowie Vorhaben in der Existenzgründungsphase. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, soweit sie kleine oder mittlere Unternehmen sind. Die Existenzgründungsphase kann bis zu fünf Jahre umfassen. Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen. Die Darlehen werden über die Hausbank ausgereicht und aus dem ERP-Förderkredit KMU der KfW sowie von der LfA refinanziert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern

Gründung oder Existenzgründungsphase (bis fünf Jahre)

Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabenbeginn über die Hausbank nach dem Antragsverfahren der LfA. Die Hausbank bestätigt die Darlehensvoraussetzungen und übermittelt die Daten an die LfA, die nach Prüfung der Fördervoraussetzungen entscheidet. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind über den Internetauftritt der LfA erhältlich.

Häufige Fragen

Wer kann den Gründungskredit in Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben oder durch das geförderte Vorhaben schaffen.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil des Darlehens?
Der Finanzierungsanteil des Darlehens kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens betragen. Bei einzelnen Vorhaben werden zusätzlich Tilgungszuschüsse gewährt.
Wie wird der Gründungskredit beantragt?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet ihn an die LfA Förderbank Bayern weiter, die über die Förderung entscheidet und das Darlehen über die Hausbank ausreicht.
Was wird gefördert und was nicht?
Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen. Nicht gefördert werden reine Ersatzbeschaffungen sowie Umschuldungen und Sanierungen.

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