Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt |
| Förderhöhe | 500 € – 25.000 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
„Anträge müssen vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Schon umgesetzte Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden.“ Als Beginn zählt der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags; ausgenommen ist die Beauftragung eines Statikers zur Eignungsprüfung. Gefördert werden ausschließlich freiwillige Maßnahmen. Auf Neubauten mit verpflichtender Dachbegrünung gibt es keine Grundförderung — nur die Zusatzmodule, und auch die nur, wenn die Begrünung über die bau- und naturschutzrechtlichen Verpflichtungen beziehungsweise die Regelungen im städtebaulichen Vertrag hinausgeht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden und Grundstücken, Erbbauberechtigte, Mieter und Mietergemeinschaften sowie Interessensgruppen wie Vereine und Initiativen mit Zustimmung des Grundstückseigentümers, außerdem Unternehmen und städtische Gesellschaften.
Bei Bestandsgebäuden sind mindestens 8 cm Substratdicke gefordert, bei Neubauten ohne verpflichtende Dachbegrünung mindestens 12 cm. Verlangt wird außerdem eine artenreiche Bepflanzung oder Ansaat aus mindestens 15 verschiedenen biodiversitätsfördernden, klimaangepassten und bevorzugt gebietsheimischen Pflanzenarten. Dichtungsbahnen aus PVC sind nicht förderfähig. Nach Bewilligung beträgt die Frist zur Umsetzung zwölf Monate, danach verfällt die Bewilligung — ein neuer Antrag ist dann möglich. Wird fristgerecht umgesetzt, sind spätestens nach drei Monaten die Verwendungsnachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag einzureichen. Bei Umsetzung in Eigenleistung sind nur Materialkosten förderfähig, die notwendigen Arbeitsstunden nicht. Wer selbst baut, muss verpflichtend das kostenlose Beratungsangebot der Stadt im Rahmen der GebäudeGrün-hoch³-Förderung wahrnehmen. Jede Maßnahme — Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung — kann nur einmal pro Liegenschaft und Jahr gefördert werden. Planung und Umsetzung müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen, unter anderem nach DIN-Normen und FLL-Richtlinien. Arbeitskosten für Investitionsmaßnahmen, die über dieses Programm bezuschusst werden, können nicht mehr nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei Zuschüssen über 1.500 Euro erhält die Finanzbehörde nach der Mitteilungsverordnung Nachricht.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
Antrag vor Umsetzung, Bewilligung abwarten
Nur freiwillige Maßnahmen
Antragsberechtigte einschließlich Mieter
Technische Mindestanforderungen Dachbegrünung
Fristen nach Bewilligung
Eigenleistung nur mit Beratungspflicht
Einmal je Liegenschaft und Jahr
Steuerliche Folge beachten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 25.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 41.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten41.667 €
- Förderfähige Basis41.667 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil16.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Freiburg im Breisgau?
Als lokale Anlaufstelle ist für Freiburg im Breisgau Freiburg im Breisgau hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Freiburg im Breisgau wird in Baden-Württemberg als Stadt geführt. In der Region leben 236.140 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08311.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss bei GebäudeGrün hoch³?
Was bedeutet die modulare Förderung beim Gründach?
Können auch Mieter die Förderung beantragen?
Was wird beim Entsiegeln und beim Regenwasser gefördert?
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Lässt sich das Programm mit anderen städtischen Förderungen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe — Offizielle Programmseitefreiburg.dePrimärquelleStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
- [02]Förderprogramme der Stadt Freiburg (Übersicht)freiburg.dePrimärquelleStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
- [03]Richtlinie GebäudeGrün hoch³ (PDF, in Kraft seit 25.11.2025)freiburg.deRechtsgrundlageStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
Diese Seite zeigt GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe mit Fokus auf Freiburg im Breisgau. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.