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Zuschuss · bis 60 % Kommune

GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe in Freiburg im Breisgau

GebäudeGrün hoch³ ist das kommunale Förderprogramm der Stadt Freiburg im Breisgau für grüne Dächer, Fassaden und Höfe. Bezuschusst werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und dezentraler Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten, kombiniert höchstens 25.000 Euro je Liegenschaft. Die Dachförderung ist modular: Auf die Grundförderung lassen sich Zusatzmodule für Intensiv-, Retentions-, Biodiversitäts- und Solar-Gründach addieren. Anträge müssen vor Umsetzung gestellt und bewilligt sein.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
Förderhöhe 500 € – 25.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

„Anträge müssen vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Schon umgesetzte Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden.“ Als Beginn zählt der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags; ausgenommen ist die Beauftragung eines Statikers zur Eignungsprüfung. Gefördert werden ausschließlich freiwillige Maßnahmen. Auf Neubauten mit verpflichtender Dachbegrünung gibt es keine Grundförderung — nur die Zusatzmodule, und auch die nur, wenn die Begrünung über die bau- und naturschutzrechtlichen Verpflichtungen beziehungsweise die Regelungen im städtebaulichen Vertrag hinausgeht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden und Grundstücken, Erbbauberechtigte, Mieter und Mietergemeinschaften sowie Interessensgruppen wie Vereine und Initiativen mit Zustimmung des Grundstückseigentümers, außerdem Unternehmen und städtische Gesellschaften.

Bei Bestandsgebäuden sind mindestens 8 cm Substratdicke gefordert, bei Neubauten ohne verpflichtende Dachbegrünung mindestens 12 cm. Verlangt wird außerdem eine artenreiche Bepflanzung oder Ansaat aus mindestens 15 verschiedenen biodiversitätsfördernden, klimaangepassten und bevorzugt gebietsheimischen Pflanzenarten. Dichtungsbahnen aus PVC sind nicht förderfähig. Nach Bewilligung beträgt die Frist zur Umsetzung zwölf Monate, danach verfällt die Bewilligung — ein neuer Antrag ist dann möglich. Wird fristgerecht umgesetzt, sind spätestens nach drei Monaten die Verwendungsnachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag einzureichen. Bei Umsetzung in Eigenleistung sind nur Materialkosten förderfähig, die notwendigen Arbeitsstunden nicht. Wer selbst baut, muss verpflichtend das kostenlose Beratungsangebot der Stadt im Rahmen der GebäudeGrün-hoch³-Förderung wahrnehmen. Jede Maßnahme — Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung — kann nur einmal pro Liegenschaft und Jahr gefördert werden. Planung und Umsetzung müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen, unter anderem nach DIN-Normen und FLL-Richtlinien. Arbeitskosten für Investitionsmaßnahmen, die über dieses Programm bezuschusst werden, können nicht mehr nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei Zuschüssen über 1.500 Euro erhält die Finanzbehörde nach der Mitteilungsverordnung Nachricht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Antrag vor Umsetzung, Bewilligung abwarten

Nur freiwillige Maßnahmen

Antragsberechtigte einschließlich Mieter

Technische Mindestanforderungen Dachbegrünung

Fristen nach Bewilligung

Eigenleistung nur mit Beratungspflicht

Einmal je Liegenschaft und Jahr

Steuerliche Folge beachten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %25.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe
41.667 €

Förderfähig sind max. 41.667 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten41.667 €
  • Förderfähige Basis41.667 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil16.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Freiburg im Breisgau?

Als lokale Anlaufstelle ist für Freiburg im Breisgau Freiburg im Breisgau hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Freiburg im Breisgau wird in Baden-Württemberg als Stadt geführt. In der Region leben 236.140 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08311.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei GebäudeGrün hoch³?
Die Stadt erstattet 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Entsiegelung liegt die Obergrenze jeweils bei 15.000 Euro je Liegenschaft, beim dezentralen Regenwasserrückhalt bei 3.000 Euro. Werden mehrere Bausteine kombiniert, ist die Gesamtsumme auf 25.000 Euro je Liegenschaft begrenzt. Gefördert wird ab 500 Euro förderfähiger Kosten.
Was bedeutet die modulare Förderung beim Gründach?
Die Grundförderung gibt es für eine pflegeleichte, extensive Dachbegrünung mit bis zu 60 Euro je Quadratmeter. Darauf lassen sich vier Zusatzmodule addieren: Intensivbegrünung beziehungsweise Dachgarten mit 45 Euro je Quadratmeter ab 30 Zentimeter Substratdicke, Retentionsgründach, Biodiversitätsgründach und Solar-Gründach. Für die Zusatzmodule zusammen sind höchstens 5.000 Euro möglich. Das Retentionsmodul ist mit allen weiteren Modulen kombinierbar.
Können auch Mieter die Förderung beantragen?
Ja. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern und Eigentümergemeinschaften auch Erbbauberechtigte, Mieter und Mietergemeinschaften sowie Interessensgruppen wie Vereine und Initiativen — jeweils mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen und städtische Gesellschaften.
Was wird beim Entsiegeln und beim Regenwasser gefördert?
Beim Entsiegeln gibt es bis zu 80 Euro je Quadratmeter, zusätzlich 300 Euro für die Pflanzung eines standortgerechten Laubbaums mit mindestens 16 bis 18 Zentimeter Stammumfang und 100 Euro für biodiversitätsförderndes Saatgut aus mindestens 30 Pflanzenarten auf mindestens 15 Quadratmetern. Beim Regenwasserrückhalt sind Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme, Zisternen ab einem Kubikmeter Volumen und oberirdische Tanksysteme förderfähig.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Empfohlen wird zunächst die kostenlose, standardisierte Beratung beim Umweltschutzamt der Stadt Freiburg — telefonisch oder vor Ort. Der Förderantrag lässt sich online oder mit dem PDF-Formular stellen und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Nach der Bewilligung bleiben zwölf Monate für die Umsetzung, danach drei Monate für Verwendungsnachweise und Auszahlungsantrag.
Lässt sich das Programm mit anderen städtischen Förderungen kombinieren?
Ja. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Grundförderung und Zusatzmodule mit den Freiburger Förderprogrammen für Artenschutz und Photovoltaik kombiniert werden können. Besonders sinnvoll ist das im Zuge ohnehin anstehender Sanierungen; die Fachberater unterstützen bei der Festlegung von Maßnahmen und Förderinstrumenten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe — Offizielle Programmseite
    freiburg.dePrimärquelleStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
  2. [02]
    Förderprogramme der Stadt Freiburg (Übersicht)
    freiburg.dePrimärquelleStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
  3. [03]
    Richtlinie GebäudeGrün hoch³ (PDF, in Kraft seit 25.11.2025)
    freiburg.deRechtsgrundlageStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt

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