Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Familie |
Worum geht es?
Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt zur gesundheitlichen Erholung bei und kann das Familienklima sowie die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern stärken. Mit der Zuwendung soll es Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden, einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub in einer Familienferienstätte zu verbringen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Wirtschaftlich schwierige Situation der Familie
Aufenthalt in einer anerkannten Familienferienstätte
Antrag vor Buchung (mind. drei Wochen vor Reiseantritt)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim ZBFS stellen
Der Antrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen.
- 02
Fristen beachten
Der Antrag ist grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt des Familienurlaubs und vor der Buchung der Familienferienstätte einzureichen.
- 03
Buchung erst nach Bestätigung
Eine Buchung darf erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch das ZBFS erfolgen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer kann die Förderung beantragen?
Wann muss ich den Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
- [02]Familienerholung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)