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Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten

Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

Zuständig
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Zentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Förderhöhe
Zielgruppe Familie

Worum geht es?

Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt zur gesundheitlichen Erholung bei und kann das Familienklima sowie die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern stärken. Mit der Zuwendung soll es Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden, einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub in einer Familienferienstätte zu verbringen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wirtschaftlich schwierige Situation der Familie

Aufenthalt in einer anerkannten Familienferienstätte

Antrag vor Buchung (mind. drei Wochen vor Reiseantritt)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim ZBFS stellen

    Der Antrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen.

  2. 02

    Fristen beachten

    Der Antrag ist grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt des Familienurlaubs und vor der Buchung der Familienferienstätte einzureichen.

  3. 03

    Buchung erst nach Bestätigung

    Eine Buchung darf erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch das ZBFS erfolgen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je berücksichtigungsfähigem Kind und Erwachsenen, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (zum Beispiel bei Erkrankung der Eltern).
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt des Urlaubs gestellt werden und muss vor der Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingehen. Erst nach Bestätigung des Antragseingangs darf gebucht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
  2. [02]
    Familienerholung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
    zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales (Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)