Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
| Förderhöhe | bis zu 34.120 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung unterstützt ein flächendeckendes Angebot ambulanter Fachberatungsstellen zur psychosozialen Beratung und Begleitung von Frauen und ihren Kindern sowie von Kindern und Jugendlichen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Beratungsstellen helfen, die erlebte Gewaltsituation aufzufangen und bieten langfristige psychosoziale Unterstützung.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Beratung bei häuslicher Gewalt
Beratung bei sexualisierter Gewalt
Ambulante Beratungsstelle
Träger der Freien Wohlfahrtspflege Bayern
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bis 1. Dezember einreichen
Der schriftliche Antrag ist bei der Regierung von Mittelfranken bis 1. Dezember des Vorjahres einzureichen.
- 02
Bedarfsnachweis bei Erstaufnahme
Erstmalig aufnehmbare Träger müssen Stellungnahmen der mitfinanzierenden Gebietskörperschaften zum Bedarf vorlegen.
- 03
Weiterleitung ans Staatsministerium
Die Bewilligungsbehörde leitet die Unterlagen an das Staatsministerium weiter.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung für eine Fachberatungsstelle erhalten?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- [03]Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesstmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales