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Zuschuss · bis 34.120 € Land

Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern

Staatliche Zuschüsse für ambulante Fachberatungsstellen in Bayern, die Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher und sexualisierter Gewalt beraten. Bis 34.120 EUR pro Fachkraft und Jahr.

Max. Förderung
34.120 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderhöhe bis zu 34.120 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung unterstützt ein flächendeckendes Angebot ambulanter Fachberatungsstellen zur psychosozialen Beratung und Begleitung von Frauen und ihren Kindern sowie von Kindern und Jugendlichen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Beratungsstellen helfen, die erlebte Gewaltsituation aufzufangen und bieten langfristige psychosoziale Unterstützung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Beratung bei häuslicher Gewalt

Beratung bei sexualisierter Gewalt

Ambulante Beratungsstelle

Träger der Freien Wohlfahrtspflege Bayern

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bis 1. Dezember einreichen

    Der schriftliche Antrag ist bei der Regierung von Mittelfranken bis 1. Dezember des Vorjahres einzureichen.

  2. 02

    Bedarfsnachweis bei Erstaufnahme

    Erstmalig aufnehmbare Träger müssen Stellungnahmen der mitfinanzierenden Gebietskörperschaften zum Bedarf vorlegen.

  3. 03

    Weiterleitung ans Staatsministerium

    Die Bewilligungsbehörde leitet die Unterlagen an das Staatsministerium weiter.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung für eine Fachberatungsstelle erhalten?
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern oder Träger von Fachberatungsstellen, die Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Fachpersonal für Frauen, Kinder und Jugendliche wird mit bis zu 34.120 EUR pro Vollzeitstelle gefördert. Personal für Prävention, Leitung und Verwaltung mit bis zu 22.041 EUR pro Stelle. Sachkosten bis 2.542 EUR jährlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Jede Beratungsstelle muss mindestens zwei Fachkraftstellen für die Beratung von Frauen, Kindern und Jugendlichen vorhalten. Zuwendungsfähige Fachkräfte sind Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation. Eine kommunale Gebietskörperschaft muss sich mit mindestens 10% an den Gesamtausgaben beteiligen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  3. [03]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales