Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen (Antragsverfahren über die Landwirtschaftskammer NRW) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt seit dem Jahr 2022 Zuwendungen für den Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Hintergrund ist die Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen und Arten.
Beihilfefähig sind die durch das Verbot des § 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verursachten Mehrausgaben und Mehraufwendungen auf Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Ausgleichszahlung wird nur für Ackerflächen und Dauerkulturflächen in Naturschutzgebieten gewährt, wobei diese Flächen produktiv genutzt werden müssen. Als produktiv gilt eine Fläche, die bis zur Ernte nach ortsüblichen Maßstäben gepflegt, beerntet und deren Ernte einer Verwertung zugeführt wurde. Bracheflächen, Dauergrünland und Landschaftselemente sind nicht förderfähig.
Flächen, für die nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Antragsjahr eine Ausnahme von den Verboten zugelassen wird, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass Ausnahmeanträge künftig nur noch bis zum 31. März des jeweiligen Antragsjahres gestellt werden können.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie Betriebsinhaber und bewirtschaften Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb? |
| Liegen die beantragten Flächen in Nordrhein-Westfalen? |
| Bewirtschaften Sie Ackerflächen oder Dauerkulturen in einem Naturschutzgebiet, in dem das Pflanzenschutz-Verbot nach § 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gilt? |
| Werden die Flächen produktiv genutzt (gepflegt, beerntet, Ernte verwertet)? |
| Ist für die Fläche im Antragsjahr keine Ausnahme nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugelassen? |
Was bekommst du konkret?
Ausgleichszahlung je Hektar, voraussichtlich ca. 382 Euro je Hektar für produktiv genutzte Ackerfläche und voraussichtlich ca. 1.527 Euro je Hektar für produktiv genutzte Dauerkulturen. Die Seite nennt eine Bagatellgrenze von 500 Euro. Wird dieselbe Fläche zugleich über Agrarumweltmaßnahmen, ökologischen Landbau, Vertragsnaturschutz oder die Öko-Regelung 6 gefördert, die einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel beinhalten, entfällt die Zuwendung oder wird anteilig gekürzt. Abzüge je Hektar laut Tabelle der Kammer: Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen 130,00 Euro, Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache 234,00 Euro, ökologischer Landbau ab dem dritten Umstellungsjahr 280,00 Euro (Ackerflächen) bzw. 1.060,00 Euro (Dauerkulturen); bei Uferrandstreifen, Erosionsschutzstreifen, den ersten beiden Umstellungsjahren und Gemüse- und Zierpflanzenflächen entfällt die Förderung.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss elektronisch mit ELAN-NRW gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung ist identisch mit der Frist für den Sammelantrag; die Termine stehen in der Terminübersicht der Landwirtschaftskammer. Im ELAN-Antragsverfahren lässt sich die Kulisse „Kulisse Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ unter „Legende und Einstellungen“ einblenden, um für jede Fläche zu prüfen, ob sie in einem förderfähigen Gebiet liegt. Bei der Auszahlung werden Schläge, die nur teilweise in der Förderkulisse liegen, mit ihrer vollständigen Fläche berücksichtigt, wenn mindestens 0,1 Hektar und zugleich mindestens 30% des Schlages in der Förderkulisse liegen.
Häufige Fragen
Was wird mit dem Erschwernisausgleich Pflanzenschutz ausgeglichen?
Wie hoch ist der Erschwernisausgleich?
Welche Flächen sind nicht förderfähig?
Kann ich den Erschwernisausgleich mit Agrarumweltmaßnahmen oder Ökolandbau kombinieren?
Wo und bis wann beantrage ich den Erschwernisausgleich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Erschwernisausgleich Pflanzenschutz NRW — Offizielle Programmseitelandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Antragsverfahren über die Landwirtschaftskammer NRW)
- [02]Terminübersicht der Landwirtschaftskammer NRWlandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Antragsverfahren über die Landwirtschaftskammer NRW)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.