Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Nach der Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen gewährt das Land Schleswig-Holstein über das Landesamt für Denkmalpflege Zuwendungen für die Erhaltung, Restaurierung, Instandsetzung und Pflege von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die allein aus Gründen des Denkmalschutzes erwachsen (denkmalbedingter Mehraufwand). Vorrangig gefördert wird denkmalbedingter Mehraufwand, der dem Verfügungsberechtigten nicht zumutbar ist. Ziel ist die langfristige Erhaltung von Denkmalen als Teil des kulturellen Erbes des Landes. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung besteht nicht; die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Kulturdenkmal in Schleswig-Holstein im Sinne des DSchG |
| Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigter des Denkmals |
| Kein Maßnahmebeginn vor Zuwendungsbescheid |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Wer kann einen Antrag stellen?
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Was gilt bei einem Verkauf des Denkmals?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Denkmalförderung – Land Schleswig-Holsteinschleswig-holstein.dePrimärquelleLandesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
- [02]Programmbeschreibung Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleLandesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Erhaltung von Kulturdenkmalen Schleswig-Holstein mit Fokus auf Schleswig-Holstein. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.