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Zuschuss · bis 5.000 € Kommune

Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete in Erfurt

Das kleinteilige kommunale Förderprogramm Erfurt ist ein Zuschuss der Stadt aus der Städtebauförderung für private Sanierungen in den innerstädtischen Sanierungsgebieten. Bezuschusst werden die sanierungsbedingten Mehraufwendungen an stadtbildprägenden Bauteilen wie Fassade, Dach, Fenstern und Toren. Der Zuschuss wird einmalig und pauschal gewährt, die Höhe bemisst die Stadt individuell zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Zuständig ist die Abteilung Stadterneuerung im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung
Förderhöhe 1.000 € – 5.000 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt. Die Richtlinie nennt dafür Altstadt, Andreasviertel, Michaelisstraße Ost und West, Große Arche, Marstallstraße und Kartäuserstraße, Äußere Oststadt sowie Innere Oststadt, Brühl und Bahnhofsquartier. Der aktuelle Zuschnitt hat sich seitdem verändert: In der Liste aller Sanierungssatzungen führt die Stadt Michaelisstraße Ost, Michaelisstraße West, Marstallstraße und Kartäuserstraße inzwischen als aufgehoben; für Altstadt, Andreasviertel, Arche, Innere und Äußere Oststadt, Brühl und Bahnhofsquartier weist sie teilaufgehobene oder verlängerte Satzungen aus. Ob ein bestimmtes Grundstück heute noch im Fördergebiet liegt, klärt deshalb die Abteilung Stadterneuerung.

Bezuschusst werden die finanziellen Mehraufwendungen bei stadtbildwirksamen und stadtbildprägenden baulichen Maßnahmen. Die Richtlinie zählt dafür Fassaden und Fassadenteile, Dachflächen und Dachaufbauten, Türen, Fenster und Tore, sonstige zusätzliche Bauteile am Gebäude sowie die Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und Einfriedungen auf. Gemeint ist also nicht die Sanierung als Ganzes, sondern der Aufpreis, der entsteht, weil im Sanierungsgebiet höhere gestalterische Anforderungen gelten.

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt im Rahmen der Städtebauförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wie viel Geld jährlich zur Verfügung steht, bestimmt sich nach der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und nach den Möglichkeiten des städtischen Haushalts. Empfänger können natürliche und juristische Personen des Privatrechts sein — damit kommen auch Unternehmen und Wohnungsgesellschaften infrage, sofern sie Eigentümer des Grundstücks sind.

Die Förderung ist an eine Gesamtsanierung geknüpft: Zuschüsse werden in der Regel nur gewährt, wenn eine Gesamtsanierung umgesetzt wird oder eine vorangegangene Teilsanierung damit abgeschlossen wird. Eigenleistungen des Bauherren sind nicht förderfähig. Grundlage sind eine wirksame Baugenehmigung und ein sanierungsrechtlicher Bescheid nach Paragraf 144 Baugesetzbuch; die darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden, sonst werden die Mittel nicht ausgereicht.

Eine Doppelförderung schließt die Richtlinie aus. Erhalten Maßnahmen bereits unmittelbar Fördermittel aus einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung im Sinne der Städtebau- oder Wohnungsbauförderung, ist eine weitergehende Bezuschussung nach diesem Programm nicht möglich. Dasselbe gilt, wenn für die geplanten Sanierungsmaßnahmen anderweitige staatliche Fördermittel fließen, etwa aus der Denkmalpflege. Abgeschlossene oder bereits begonnene Baumaßnahmen sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Grundstück in einem innerstädtischen Sanierungsgebiet

Nur der Grundstückseigentümer kann beantragen

Stadtbildwirksame Bauteile: Fassade, Dach, Fenster, Tore

Gesamtsanierung als Regelfall, keine Eigenleistung

Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Bescheid

Kein Beginn vor der Bewilligung

Keine Doppelförderung mit anderen staatlichen Mitteln

Wo stellst du den Antrag in Erfurt?

Als lokale Anlaufstelle ist für Erfurt Erfurt hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Erfurt wird in Thüringen als Stadt geführt. In der Region leben 213.227 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 16051.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss zahlt Erfurt für eine private Sanierung im Sanierungsgebiet?
Der Zuschuss wird als einmalige Pauschale gewährt. Die Höhe bemisst die Stadt individuell, sie beträgt mindestens 1.000 Euro und höchstens 5.000 Euro. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Grundstückseigentümer.
Welche Bauteile werden gefördert?
Bezuschusst werden die Mehraufwendungen an stadtbildwirksamen und stadtbildprägenden Bauteilen: Fassaden und Fassadenteile, Dachflächen und Dachaufbauten, Türen, Fenster und Tore, sonstige zusätzliche Bauteile am Gebäude sowie die Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und Einfriedungen.
In welchen Gebieten gilt das Programm?
In den innerstädtischen Sanierungsgebieten. Die Richtlinie nennt Altstadt, Andreasviertel, Michaelisstraße Ost und West, Große Arche, Marstallstraße und Kartäuserstraße, Äußere Oststadt sowie Innere Oststadt, Brühl und Bahnhofsquartier. Vier davon — Michaelisstraße Ost und West, Marstallstraße und Kartäuserstraße — führt die Stadt in ihrer Liste der Sanierungssatzungen inzwischen als aufgehoben. Ob ein Grundstück heute im Fördergebiet liegt, klärt die Abteilung Stadterneuerung.
Wer kann den Antrag stellen?
Nur der Grundstückseigentümer. Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sein, also auch Unternehmen und Wohnungsgesellschaften. Ein Rechtsanspruch besteht nicht — die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Stadt, deren jährliches Volumen von der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und vom städtischen Haushalt abhängt.
Muss ich das ganze Haus sanieren?
In der Regel ja. Zuschüsse werden nur unter der Maßgabe gewährt, dass eine Gesamtsanierung umgesetzt wird oder dass eine vorangegangene Teilsanierung damit abgeschlossen wird. Eigenleistungen des Bauherren sind nicht förderfähig, und Grundlage sind eine wirksame Baugenehmigung sowie ein sanierungsrechtlicher Bescheid nach Paragraf 144 Baugesetzbuch.
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Nein, wenn dieselbe Maßnahme bereits unmittelbar Fördermittel aus einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung im Sinne der Städtebau- oder Wohnungsbauförderung erhält. Dasselbe gilt, wenn anderweitige staatliche Fördermittel fließen, etwa aus der Denkmalpflege. Steuerliche Vergünstigungen nach Paragraf 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz laufen dagegen über einen eigenen Bescheinigungsweg der Stadt.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Bereich Fördermittel der Abteilung Stadterneuerung im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3 in 99092 Erfurt, Telefon 0361 655-3960, [email protected]. Für das kleinteilige kommunale Förderprogramm gibt es Formulare, sonst wird formlos beantragt. Die Bearbeitung kostet nichts.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete — Offizielle Programmseite
    erfurt.dePrimärquelleLandeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung
  2. [02]
    Sanierungssatzungen der Landeshauptstadt Erfurt — Liste aller Gebiete
    erfurt.dePrimärquelleLandeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung
  3. [03]
    Förderrichtlinie 6.941 mit Mustervereinbarung und Musterantrag (PDF)
    erfurt.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung

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