BundesBonus
Zuschuss · bis 800.000 € Land

ego.-KONZEPT

ego.-KONZEPT fördert Projektträger in Sachsen-Anhalt, die Gründungsvorhaben unterstützen: Beratungsstellen, Hochschulen und Bildungsträger erhalten Zuschüsse bis zu 800.000 Euro (in Ausnahmefällen bis 1.500.000 Euro), um Frauen-, Hochschul- und Sozialgründer durch Qualifizierung, Coaching und Netzwerkarbeit auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Förderperiode 2021-2027.

Max. Förderung
800.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Förderhöhe bis zu 800.000 €
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

ego.-KONZEPT unterstützt Erfolg versprechende Gründungsvorhaben durch Projektförderung. Die Investitionsbank fördert Projekte, die Existenzgründer und Unternehmer unterstützen, insbesondere im schulischen Bereich, an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, bei Frauengründungen und im Bereich des Sozialunternehmertums. Die Förderung zielt auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen zur Sicherung einer selbstständigen Vollexistenz.

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Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projektträger: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, gGmbH), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Gründer oder Gründerinnen können ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Sie sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller.

Das geförderte Projekt muss sich an mindestens eine der prioritären Gründergruppen richten: Schueler und Jugendliche (Sensibilisierung für Unternehmertum), Hochschul- und Wissenschaftsangehörige (Gründungsgeschehen an Hochschulen), Frauen als Gründerinnen, oder Personen im Bereich des Sozialunternehmertums. Eine Kombination mehrerer Handlungsfelder ist möglich.

Die Laufzeit eines geförderten Projekts ist auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Förderperiode läuft bis 2027; Projekte müssen innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen werden. Projektträger können nach Ablauf eines Projekts erneut am Auswahlverfahren teilnehmen, sofern neue Förderaufrufe stattfinden.

Die Antragstellung ist an einen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) gebunden. Projektträger reichen ihren Vorschlag formgebunden mit Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien ein. Ein freier Antrag ausserhalb von Förderaufrufen ist nicht möglich. Alternativ kann ein Ideenwettbewerb auf Einladung des Ministeriums stattfinden.

Die geförderten Massnahmen müssen in Sachsen-Anhalt stattfinden. Projektträger müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Bundesland haben. Das Programm ist ein Landesprogramm, kofinanziert aus ESF+, und auf die regionale Gründungsförderung in Sachsen-Anhalt ausgerichtet.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller: Projektträger (nicht Gründer)

Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projektträger: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, gGmbH), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Gründer oder Gründerinnen können ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Sie sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller.

Massnahmen für prioritäre Gründergruppen

Das geförderte Projekt muss sich an mindestens eine der prioritären Gründergruppen richten: Schueler und Jugendliche (Sensibilisierung für Unternehmertum), Hochschul- und Wissenschaftsangehörige (Gründungsgeschehen an Hochschulen), Frauen als Gründerinnen, oder Personen im Bereich des Sozialunternehmertums. Eine Kombination mehrerer Handlungsfelder ist möglich.

Maximale Projektlaufzeit 5 Jahre

Die Laufzeit eines geförderten Projekts ist auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Förderperiode läuft bis 2027; Projekte müssen innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen werden. Projektträger können nach Ablauf eines Projekts erneut am Auswahlverfahren teilnehmen, sofern neue Förderaufrufe stattfinden.

Einreichung nach Förderaufruf oder Ideenwettbewerb

Die Antragstellung ist an einen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) gebunden. Projektträger reichen ihren Vorschlag formgebunden mit Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien ein. Ein freier Antrag ausserhalb von Förderaufrufen ist nicht möglich. Alternativ kann ein Ideenwettbewerb auf Einladung des Ministeriums stattfinden.

Projektdurchführung in Sachsen-Anhalt

Die geförderten Massnahmen müssen in Sachsen-Anhalt stattfinden. Projektträger müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Bundesland haben. Das Programm ist ein Landesprogramm, kofinanziert aus ESF+, und auf die regionale Gründungsförderung in Sachsen-Anhalt ausgerichtet.

Was bekommst du konkret?

Personalkostenzuschuss, Sachkostenzuschuss über 40%ige Restkostenpauschale, Zuwendung als Festbetrag bis zu 800.000 Euro, Projektförderung mit bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf beobachten

    ego.-KONZEPT ist nicht dauerhaft antragsoffen. Projektträger müssen aktiv die Veröffentlichungen des Ministeriums für Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) Sachsen-Anhalt und der IB.SA verfolgen. Förderaufrufe werden auf den Webseiten beider Institutionen sowie im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt bekanntgegeben. Alternativ können Interessenten die kostenfreie Hotline der IB.SA (0800 56 007 57) nutzen, um über nächste Aufrufe informiert zu werden.

  2. 02

    Projektidee entwickeln und Förderfähigkeit prüfen

    Noch vor der formalen Antragstellung sollten Projektträger prüfen, ob ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt: Beruehrt das Projekt die prioritären Zielgruppen (Frauen, Hochschulgründer, Sozialunternehmer, Schueler)? Handelt es sich um einen der vier Handlungsfelder (Sensibilisierung, Ideenschöpfung, begleitende Unterstützung, Strukturentwicklung)? Ist die beantragende Organisation als juristische Person oder staatliche Hochschule antragsberechtigt? Eine frühzeitige Beratung bei der IB.SA wird empfohlen.

  3. 03

    Antrag formgebunden einreichen

    Nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs wird das Formular der IB.SA ausgefüllt. Einzureichen sind: Projektbeschreibung mit Zielen und Massnahmen, Finanzierungsplan (Personal- und Sachkosten), Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien des Aufrufs sowie Nachweise zur Antragsberechtigung der Organisation. Alle Unterlagen werden innerhalb der im Förderaufruf genannten Frist eingereicht.

  4. 04

    Wettbewerbliches Auswahlverfahren

    Die eingegangenen Projektvorschläge werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Die Bewertungskommission prüft die Projekte anhand der im Förderaufruf definierten Kriterien (strategische Passung, Zielgruppenreichweite, Qualität des Konzepts, Nachhaltigkeit). Die besten Projekte erhalten eine Förderzusage. Abgelehnte Antragsteller können bei nächsten Förderaufrufen erneut einreichen.

  5. 05

    Bewilligung durch IB.SA und Projektstart

    Nach positivem Abschluss des Auswahlverfahrens erteilt die IB.SA den Bewilligungsbescheid. Darin sind Förderhöhe, Projektlaufzeit (max. 5 Jahre), förderfähige Ausgabenarten und Berichtspflichten festgelegt. Der Projektträger kann dann mit der Umsetzung beginnen. Zuwendungen werden entsprechend dem Mittelabfluss ausgezahlt.

  6. 06

    Projektdurchführung, Berichterstattung und Verwendungsnachweis

    Während der Projektlaufzeit sind regelmäßige Sachberichte und Mittelabrufe bei der IB.SA einzureichen. Als ESF+-gefördertes Projekt gelten besondere EU-Publizitätspflichten (Kennzeichnung aller Massnahmen als ESF+-gefördert) und Aufzeichnungspflichten für Prüfzwecke. Am Ende der Laufzeit ist ein abschliessender Verwendungsnachweis mit Belegliste zu erstellen. Öffentliche Auftraggeber unter den Trägern müssen Vergaberecht einhalten.

Häufige Fragen

Was ist ego.-KONZEPT und wofür wird die Förderung gewährt?
ego.-KONZEPT ist ein Zuschuss-Programm des Landes Sachsen-Anhalt, verwaltet durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB.SA). Anders als viele Gründungsförderungen richtet sich ego.-KONZEPT nicht an Gründer selbst, sondern an Projektträger, die Gründungsunterstützung organisieren und anbieten: Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Hochschulen und gemeinnützige Organisationen. Diese Träger entwickeln und betreiben Massnahmen in vier Handlungsfeldern: Sensibilisierung für Unternehmertum, Ideenschöpfung, begleitende Unterstützung bei konkreten Gründungen sowie Strukturentwicklung in der Gründungslandschaft. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten dieser Träger-Massnahmen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027.
Wer kann ego.-KONZEPT beantragen und wer nicht?
Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projektträger in institutioneller Form: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, gGmbH, Genossenschaften), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere in der Gründungsförderung aktive Einrichtungen. Konkret kommen in Frage: Gründerzentren, Transferstellen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern, Verbandsträger und hochschulnahe Einrichtungen. Wichtig: Einzelpersonen, Solo-Selbstständige oder Gründer können ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Gründer sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller. Wer als Gründer Förderung sucht, sollte andere ego.-Programme der IB.SA prüfen, etwa ego.-START für Starthilfe oder die IB-Gründungsdarlehen.
Welche Gründergruppen stehen im Fokus der geförderten Projekte?
Die Massnahmen sollen vorrangig vier Zielgruppen erreichen: Erstens Schueler und Jugendliche, bei denen ein unternehmerisches Leitbild und Gründungsbewusstsein gefestigt werden soll. Zweitens Hochschul- und Wissenschaftsangehörige sowie Start-up-Gründer aus dem akademischen Umfeld, um das Gründungsgeschehen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sachsen-Anhalts zu stärken. Drittens Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen, die in der Gründungsstatistik noch unterrepräsentiert sind. Viertens Personen im Bereich des Sozialunternehmertums, die wirtschaftlich tragfähige Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln. Ein Projekt kann mehrere dieser Zielgruppen gleichzeitig adressieren.
Wie hoch ist die Förderung und wie wird sie berechnet?
Die Regelförderung beträgt bis zu 800.000 Euro je Vorhaben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderhöhe auf bis zu 1.500.000 Euro erhöht werden, wenn Umfang und Komplexität des Projekts dies rechtfertigen. Die Förderung wird als Zuschuss (nicht rückzahlbar) in Form eines Festbetrags gewährt. Bei der Kostenberechnung gilt eine 40-prozentige Restkostenpauschale auf die direkten förderfähigen Personalausgaben, was die Abrechnung von Sachkosten wie Miete, Reisekosten, Dienstleistungen Dritter und Lehr-/Verbrauchsmaterialien vereinfacht. Eine explizite Eigenkapitalquote ist nicht festgelegt; die Förderung kann in Kombination mit De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung EU 2023/2381 gewährt werden.
Wie ist ego.-KONZEPT von ego.-INKUBATOR abzugrenzen?
Beide Programme richten sich an Projektträger, nicht direkt an Gründer, und sind bei der IB Sachsen-Anhalt angesiedelt. ego.-KONZEPT (Programm-ID 487) fördert Massnahmen zur Sensibilisierung, Ideenschöpfung und begleitenden Unterstützung: also vorgelagerte Phasen, in denen Gründungsideen entwickelt und erste Schritte begleitet werden. ego.-INKUBATOR (Programm-ID 470) geht einen Schritt weiter und fördert den Betrieb von Inkubatoren und Beschleuniger-Programmen für konkrete Start-up-Vorhaben, die sich bereits in einer entwickelteren Phase befinden. Kurz: ego.-KONZEPT deckt die frühe Sensibilisierungs- und Entwicklungsphase ab, ego.-INKUBATOR die spätere Inkubations- und Skalierungsphase.
Welche Rolle spielt die EFRE- bzw. ESF+-Kofinanzierung?
ego.-KONZEPT wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert, einem der zentralen EU-Strukturfonds. Das bedeutet: Ein Teil der Fördermittel stammt aus dem EU-Haushalt, der andere Teil aus Landesmitteln Sachsen-Anhalts. Für Projektträger hat das konkrete Konsequenzen: Es gelten EU-rechtliche Anforderungen an Buchführung, Berichterstattung und Vergabe. Öffentliche Auftraggeber unter den Projektträgern müssen Vergaberecht beachten. Ausserdem sind EU-Publizitätsvorschriften einzuhalten (Kennzeichnung der Massnahmen als ESF+-gefördert). Die Förderperiode läuft bis 2027, was den zeitlichen Rahmen für Antragstellung und Projektabschluss begrenzt.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Die Antragstellung bei ego.-KONZEPT erfolgt nicht auf freiem Wege, sondern ist an Förderaufrufe des Ministeriums für Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) Sachsen-Anhalt gebunden. Wenn ein Aufruf veröffentlicht wird, können interessierte Projektträger einen formgebundenen Antrag mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Selbsteinschätzung zu den Auswahlkriterien einreichen. In einem wettbewerblichen Auswahlverfahren werden die eingegangenen Vorschläge bewertet und die besten Projekte ausgewählt. Alternativ kann das Ministerium Ideenwettbewerbe ausloben, zu denen geeignete Einrichtungen gesondert eingeladen werden. Die förmliche Antragstellung und Bewilligung erfolgt anschliessend bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB.SA). Ausserhalb laufender Förderaufrufe ist keine Antragstellung möglich.

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