BundesBonus
Zuschuss · bis 800.000 € Land

ego.-KONZEPT

ego.-KONZEPT foerdert Projekttraeger in Sachsen-Anhalt, die Gruendungsvorhaben unterstuetzen: Beratungsstellen, Hochschulen und Bildungstraeger erhalten Zuschuesse bis zu 800.000 Euro (in Ausnahmefaellen bis 1.500.000 Euro), um Frauen-, Hochschul- und Sozialgruender durch Qualifizierung, Coaching und Netzwerkarbeit auf dem Weg in die Selbststaendigkeit zu begleiten. Kofinanziert aus dem Europaeischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Foerderperiode 2021-2027.

Max. Förderung
800.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Förderhöhe bis zu 800.000 €
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

ego.-KONZEPT unterstützt Erfolg versprechende Gründungsvorhaben durch Projektförderung. Die Investitionsbank fördert Projekte, die Existenzgründer und Unternehmer unterstützen, insbesondere im schulischen Bereich, an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, bei Frauengründungen und im Bereich des Sozialunternehmertums. Die Förderung zielt auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen zur Sicherung einer selbstständigen Vollexistenz.

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Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projekttraeger: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, gGmbH), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Gruender oder Gruenderinnen koennen ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Sie sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller.

Das gefoerderte Projekt muss sich an mindestens eine der prioritaeren Gruendergruppen richten: Schueler und Jugendliche (Sensibilisierung fuer Unternehmertum), Hochschul- und Wissenschaftsangehoerige (Gruendungsgeschehen an Hochschulen), Frauen als Gruenderinnen, oder Personen im Bereich des Sozialunternehmertums. Eine Kombination mehrerer Handlungsfelder ist moeglich.

Die Laufzeit eines geförderten Projekts ist auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Foerderperiode laeuft bis 2027; Projekte muessen innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen werden. Projekttraeger koennen nach Ablauf eines Projekts erneut am Auswahlverfahren teilnehmen, sofern neue Foerderaufrufe stattfinden.

Die Antragstellung ist an einen Foerderaufruf des Ministeriums fuer Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) gebunden. Projekttraeger reichen ihren Vorschlag formgebunden mit Selbsteinschaetzung zu den Projektauswahlkriterien ein. Ein freier Antrag ausserhalb von Foerderaufrufen ist nicht moeglich. Alternativ kann ein Ideenwettbewerb auf Einladung des Ministeriums stattfinden.

Die gefoerderten Massnahmen muessen in Sachsen-Anhalt stattfinden. Projekttraeger muessen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Bundesland haben. Das Programm ist ein Landesprogramm, kofinanziert aus ESF+, und auf die regionale Gruendungsfoerderung in Sachsen-Anhalt ausgerichtet.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller: Projekttraeger (nicht Gruender)

Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projekttraeger: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, gGmbH), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Gruender oder Gruenderinnen koennen ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Sie sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller.

Massnahmen fuer prioritaere Gruendergruppen

Das gefoerderte Projekt muss sich an mindestens eine der prioritaeren Gruendergruppen richten: Schueler und Jugendliche (Sensibilisierung fuer Unternehmertum), Hochschul- und Wissenschaftsangehoerige (Gruendungsgeschehen an Hochschulen), Frauen als Gruenderinnen, oder Personen im Bereich des Sozialunternehmertums. Eine Kombination mehrerer Handlungsfelder ist moeglich.

Maximale Projektlaufzeit 5 Jahre

Die Laufzeit eines geförderten Projekts ist auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Foerderperiode laeuft bis 2027; Projekte muessen innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen werden. Projekttraeger koennen nach Ablauf eines Projekts erneut am Auswahlverfahren teilnehmen, sofern neue Foerderaufrufe stattfinden.

Einreichung nach Foerderaufruf oder Ideenwettbewerb

Die Antragstellung ist an einen Foerderaufruf des Ministeriums fuer Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) gebunden. Projekttraeger reichen ihren Vorschlag formgebunden mit Selbsteinschaetzung zu den Projektauswahlkriterien ein. Ein freier Antrag ausserhalb von Foerderaufrufen ist nicht moeglich. Alternativ kann ein Ideenwettbewerb auf Einladung des Ministeriums stattfinden.

Projektdurchfuehrung in Sachsen-Anhalt

Die gefoerderten Massnahmen muessen in Sachsen-Anhalt stattfinden. Projekttraeger muessen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Bundesland haben. Das Programm ist ein Landesprogramm, kofinanziert aus ESF+, und auf die regionale Gruendungsfoerderung in Sachsen-Anhalt ausgerichtet.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Foerderaufruf beobachten

    ego.-KONZEPT ist nicht dauerhaft antragsoffen. Projekttraeger muessen aktiv die Veroeffentlichungen des Ministeriums fuer Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) Sachsen-Anhalt und der IB.SA verfolgen. Foerderaufrufe werden auf den Webseiten beider Institutionen sowie im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt bekanntgegeben. Alternativ koennen Interessenten die kostenfreie Hotline der IB.SA (0800 56 007 57) nutzen, um ueber naechste Aufrufe informiert zu werden.

  2. 02

    Projektidee entwickeln und Foerderfaehigkeit pruefen

    Noch vor der formalen Antragstellung sollten Projekttraeger pruefen, ob ihr Vorhaben die Foerdervoraussetzungen erfuellt: Beruehrt das Projekt die prioritaeren Zielgruppen (Frauen, Hochschulgruender, Sozialunternehmer, Schueler)? Handelt es sich um einen der vier Handlungsfelder (Sensibilisierung, Ideenschoepfung, begleitende Unterstuetzung, Strukturentwicklung)? Ist die beantragende Organisation als juristische Person oder staatliche Hochschule antragsberechtigt? Eine fruehzeitige Beratung bei der IB.SA wird empfohlen.

  3. 03

    Antrag formgebunden einreichen

    Nach Veroeffentlichung eines Foerderaufrufs wird das Formular der IB.SA ausgefuellt. Einzureichen sind: Projektbeschreibung mit Zielen und Massnahmen, Finanzierungsplan (Personal- und Sachkosten), Selbsteinschaetzung zu den Projektauswahlkriterien des Aufrufs sowie Nachweise zur Antragsberechtigung der Organisation. Alle Unterlagen werden innerhalb der im Foerderaufruf genannten Frist eingereicht.

  4. 04

    Wettbewerbliches Auswahlverfahren

    Die eingegangenen Projektvorschlaege werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Die Bewertungskommission prueft die Projekte anhand der im Foerderaufruf definierten Kriterien (strategische Passung, Zielgruppenreichweite, Qualitaet des Konzepts, Nachhaltigkeit). Die besten Projekte erhalten eine Foerderzusage. Abgelehnte Antragsteller koennen bei naechsten Foerderaufrufen erneut einreichen.

  5. 05

    Bewilligung durch IB.SA und Projektstart

    Nach positivem Abschluss des Auswahlverfahrens erteilt die IB.SA den Bewilligungsbescheid. Darin sind Foerderhoehe, Projektlaufzeit (max. 5 Jahre), foerderfaehige Ausgabenarten und Berichtspflichten festgelegt. Der Projekttraeger kann dann mit der Umsetzung beginnen. Zuwendungen werden entsprechend dem Mittelabfluss ausgezahlt.

  6. 06

    Projektdurchfuehrung, Berichterstattung und Verwendungsnachweis

    Waehrend der Projektlaufzeit sind regelmaessige Sachberichte und Mittelabrufe bei der IB.SA einzureichen. Als ESF+-gefoerdertes Projekt gelten besondere EU-Publizitaetspflichten (Kennzeichnung aller Massnahmen als ESF+-gefoerdert) und Aufzeichnungspflichten fuer Pruefzwecke. Am Ende der Laufzeit ist ein abschliessender Verwendungsnachweis mit Belegliste zu erstellen. Oeffentliche Auftraggeber unter den Traegern muessen Vergaberecht einhalten.

Häufige Fragen

Was ist ego.-KONZEPT und wofuer wird die Foerderung gewaehrt?
ego.-KONZEPT ist ein Zuschuss-Programm des Landes Sachsen-Anhalt, verwaltet durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB.SA). Anders als viele Gruendungsfoerderungen richtet sich ego.-KONZEPT nicht an Gruender selbst, sondern an Projekttraeger, die Gruendungsunterstuetzung organisieren und anbieten: Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Hochschulen und gemeinnuetzige Organisationen. Diese Traeger entwickeln und betreiben Massnahmen in vier Handlungsfeldern: Sensibilisierung fuer Unternehmertum, Ideenschoepfung, begleitende Unterstuetzung bei konkreten Gruendungen sowie Strukturentwicklung in der Gruendungslandschaft. Die Foerderung deckt Personal- und Sachkosten dieser Traeger-Massnahmen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europaeischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Foerderperiode 2021-2027.
Wer kann ego.-KONZEPT beantragen und wer nicht?
Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projekttraeger in institutioneller Form: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, gGmbH, Genossenschaften), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere in der Gruendungsfoerderung aktive Einrichtungen. Konkret kommen in Frage: Gruenderzentren, Transferstellen, Wirtschaftsfoerderungsgesellschaften, Kammern, Verbandstraeger und hochschulnahe Einrichtungen. Wichtig: Einzelpersonen, Solo-Selbststaendige oder Gruender koennen ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Gruender sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller. Wer als Gruender Foerderung sucht, sollte andere ego.-Programme der IB.SA pruefen, etwa ego.-START fuer Starthilfe oder die IB-Gruendungsdarlehen.
Welche Gruendergruppen stehen im Fokus der geförderten Projekte?
Die Massnahmen sollen vorrangig vier Zielgruppen erreichen: Erstens Schueler und Jugendliche, bei denen ein unternehmerisches Leitbild und Gruendungsbewusstsein gefestigt werden soll. Zweitens Hochschul- und Wissenschaftsangehoerige sowie Start-up-Gruender aus dem akademischen Umfeld, um das Gruendungsgeschehen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sachsen-Anhalts zu staerken. Drittens Frauen als Existenzgruenderinnen und Unternehmerinnen, die in der Gruendungsstatistik noch unterrepraesentiert sind. Viertens Personen im Bereich des Sozialunternehmertums, die wirtschaftlich tragfaehige Loesungen fuer gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln. Ein Projekt kann mehrere dieser Zielgruppen gleichzeitig adressieren.
Wie hoch ist die Foerderung und wie wird sie berechnet?
Die Regelfoerderung betraegt bis zu 800.000 Euro je Vorhaben. In begruendeten Ausnahmefaellen kann die Foerderhoehe auf bis zu 1.500.000 Euro erhoeht werden, wenn Umfang und Komplexitaet des Projekts dies rechtfertigen. Die Foerderung wird als Zuschuss (nicht rueckzahlbar) in Form eines Festbetrags gewaehrt. Bei der Kostenberechnung gilt eine 40-prozentige Restkostenpauschale auf die direkten foerderfaehigen Personalausgaben, was die Abrechnung von Sachkosten wie Miete, Reisekosten, Dienstleistungen Dritter und Lehr-/Verbrauchsmaterialien vereinfacht. Eine explizite Eigenkapitalquote ist nicht festgelegt; die Foerderung kann in Kombination mit De-minimis-Beihilfen gemaess Verordnung EU 2023/2381 gewaehrt werden.
Wie ist ego.-KONZEPT von ego.-INKUBATOR abzugrenzen?
Beide Programme richten sich an Projekttraeger, nicht direkt an Gruender, und sind bei der IB Sachsen-Anhalt angesiedelt. ego.-KONZEPT (Programm-ID 487) foerdert Massnahmen zur Sensibilisierung, Ideenschoepfung und begleitenden Unterstuetzung: also vorgelagerte Phasen, in denen Gruendungsideen entwickelt und erste Schritte begleitet werden. ego.-INKUBATOR (Programm-ID 470) geht einen Schritt weiter und foerdert den Betrieb von Inkubatoren und Beschleuniger-Programmen fuer konkrete Start-up-Vorhaben, die sich bereits in einer entwickelteren Phase befinden. Kurz: ego.-KONZEPT deckt die fruehe Sensibilisierungs- und Entwicklungsphase ab, ego.-INKUBATOR die spaetere Inkubations- und Skalierungsphase.
Welche Rolle spielt die EFRE- bzw. ESF+-Kofinanzierung?
ego.-KONZEPT wird aus dem Europaeischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert, einem der zentralen EU-Strukturfonds. Das bedeutet: Ein Teil der Fördermittel stammt aus dem EU-Haushalt, der andere Teil aus Landesmitteln Sachsen-Anhalts. Fuer Projekttraeger hat das konkrete Konsequenzen: Es gelten EU-rechtliche Anforderungen an Buchfuehrung, Berichterstattung und Vergabe. Oeffentliche Auftraggeber unter den Projekttraegern muessen Vergaberecht beachten. Ausserdem sind EU-Publizitaetsvorschriften einzuhalten (Kennzeichnung der Massnahmen als ESF+-gefoerdert). Die Foerderperiode laeuft bis 2027, was den zeitlichen Rahmen fuer Antragstellung und Projektabschluss begrenzt.
Wie laeuft der Antragsprozess ab?
Die Antragstellung bei ego.-KONZEPT erfolgt nicht auf freiem Wege, sondern ist an Foerderaufrufe des Ministeriums fuer Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) Sachsen-Anhalt gebunden. Wenn ein Aufruf veroeffentlicht wird, koennen interessierte Projekttraeger einen formgebundenen Antrag mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Selbsteinschaetzung zu den Auswahlkriterien einreichen. In einem wettbewerblichen Auswahlverfahren werden die eingegangenen Vorschlaege bewertet und die besten Projekte ausgewaehlt. Alternativ kann das Ministerium Ideenwettbewerbe ausloben, zu denen geeignete Einrichtungen gesondert eingeladen werden. Die foermliche Antragstellung und Bewilligung erfolgt anschliessend bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB.SA). Ausserhalb laufender Foerderaufrufe ist keine Antragstellung moeglich.

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Transparenz

Unsere Quellen

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  2. [02]
    ego.-KONZEPT Foerderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.deRegional
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  5. [05]