Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Förderhöhe | bis zu 800.000 € |
| Zielgruppe | Existenzgründer |
Worum geht es?
ego.-KONZEPT unterstützt Erfolg versprechende Gründungsvorhaben durch Projektförderung. Die Investitionsbank fördert Projekte, die Existenzgründer und Unternehmer unterstützen, insbesondere im schulischen Bereich, an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, bei Frauengründungen und im Bereich des Sozialunternehmertums. Die Förderung zielt auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen zur Sicherung einer selbstständigen Vollexistenz.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller: Projektträger (nicht Gründer)
Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projektträger: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, gGmbH), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Gründer oder Gründerinnen können ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Sie sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller.
Massnahmen für prioritäre Gründergruppen
Das geförderte Projekt muss sich an mindestens eine der prioritären Gründergruppen richten: Schueler und Jugendliche (Sensibilisierung für Unternehmertum), Hochschul- und Wissenschaftsangehörige (Gründungsgeschehen an Hochschulen), Frauen als Gründerinnen, oder Personen im Bereich des Sozialunternehmertums. Eine Kombination mehrerer Handlungsfelder ist möglich.
Maximale Projektlaufzeit 5 Jahre
Die Laufzeit eines geförderten Projekts ist auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Förderperiode läuft bis 2027; Projekte müssen innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen werden. Projektträger können nach Ablauf eines Projekts erneut am Auswahlverfahren teilnehmen, sofern neue Förderaufrufe stattfinden.
Einreichung nach Förderaufruf oder Ideenwettbewerb
Die Antragstellung ist an einen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) gebunden. Projektträger reichen ihren Vorschlag formgebunden mit Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien ein. Ein freier Antrag ausserhalb von Förderaufrufen ist nicht möglich. Alternativ kann ein Ideenwettbewerb auf Einladung des Ministeriums stattfinden.
Projektdurchführung in Sachsen-Anhalt
Die geförderten Massnahmen müssen in Sachsen-Anhalt stattfinden. Projektträger müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Bundesland haben. Das Programm ist ein Landesprogramm, kofinanziert aus ESF+, und auf die regionale Gründungsförderung in Sachsen-Anhalt ausgerichtet.
Was bekommst du konkret?
Personalkostenzuschuss, Sachkostenzuschuss über 40%ige Restkostenpauschale, Zuwendung als Festbetrag bis zu 800.000 Euro, Projektförderung mit bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Förderaufruf beobachten
ego.-KONZEPT ist nicht dauerhaft antragsoffen. Projektträger müssen aktiv die Veröffentlichungen des Ministeriums für Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) Sachsen-Anhalt und der IB.SA verfolgen. Förderaufrufe werden auf den Webseiten beider Institutionen sowie im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt bekanntgegeben. Alternativ können Interessenten die kostenfreie Hotline der IB.SA (0800 56 007 57) nutzen, um über nächste Aufrufe informiert zu werden.
- 02
Projektidee entwickeln und Förderfähigkeit prüfen
Noch vor der formalen Antragstellung sollten Projektträger prüfen, ob ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt: Beruehrt das Projekt die prioritären Zielgruppen (Frauen, Hochschulgründer, Sozialunternehmer, Schueler)? Handelt es sich um einen der vier Handlungsfelder (Sensibilisierung, Ideenschöpfung, begleitende Unterstützung, Strukturentwicklung)? Ist die beantragende Organisation als juristische Person oder staatliche Hochschule antragsberechtigt? Eine frühzeitige Beratung bei der IB.SA wird empfohlen.
- 03
Antrag formgebunden einreichen
Nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs wird das Formular der IB.SA ausgefüllt. Einzureichen sind: Projektbeschreibung mit Zielen und Massnahmen, Finanzierungsplan (Personal- und Sachkosten), Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien des Aufrufs sowie Nachweise zur Antragsberechtigung der Organisation. Alle Unterlagen werden innerhalb der im Förderaufruf genannten Frist eingereicht.
- 04
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
Die eingegangenen Projektvorschläge werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Die Bewertungskommission prüft die Projekte anhand der im Förderaufruf definierten Kriterien (strategische Passung, Zielgruppenreichweite, Qualität des Konzepts, Nachhaltigkeit). Die besten Projekte erhalten eine Förderzusage. Abgelehnte Antragsteller können bei nächsten Förderaufrufen erneut einreichen.
- 05
Bewilligung durch IB.SA und Projektstart
Nach positivem Abschluss des Auswahlverfahrens erteilt die IB.SA den Bewilligungsbescheid. Darin sind Förderhöhe, Projektlaufzeit (max. 5 Jahre), förderfähige Ausgabenarten und Berichtspflichten festgelegt. Der Projektträger kann dann mit der Umsetzung beginnen. Zuwendungen werden entsprechend dem Mittelabfluss ausgezahlt.
- 06
Projektdurchführung, Berichterstattung und Verwendungsnachweis
Während der Projektlaufzeit sind regelmäßige Sachberichte und Mittelabrufe bei der IB.SA einzureichen. Als ESF+-gefördertes Projekt gelten besondere EU-Publizitätspflichten (Kennzeichnung aller Massnahmen als ESF+-gefördert) und Aufzeichnungspflichten für Prüfzwecke. Am Ende der Laufzeit ist ein abschliessender Verwendungsnachweis mit Belegliste zu erstellen. Öffentliche Auftraggeber unter den Trägern müssen Vergaberecht einhalten.
Häufige Fragen
Was ist ego.-KONZEPT und wofür wird die Förderung gewährt?
Wer kann ego.-KONZEPT beantragen und wer nicht?
Welche Gründergruppen stehen im Fokus der geförderten Projekte?
Wie hoch ist die Förderung und wie wird sie berechnet?
Wie ist ego.-KONZEPT von ego.-INKUBATOR abzugrenzen?
Welche Rolle spielt die EFRE- bzw. ESF+-Kofinanzierung?
Wie läuft der Antragsprozess ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ego.-KONZEPT - Investitionsbank Sachsen-Anhalt (offizielle Programmseite)ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [02]ego.-KONZEPT Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.deRegional
- [03]Richtlinien ego.-KONZEPT (MWL-Erlass vom 21. August 2023, geändert 15. April 2024)ib-sachsen-anhalt.deRechtsgrundlage
- [04]EU-Verordnung 2021/1057 (ESF+ Grundverordnung) - Kofinanzierungsrahmeneur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [05]De-minimis-Verordnung EU 2023/2831 - Beihilfegrenzeneur-lex.europa.euRechtsgrundlage