Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Förderhöhe | bis zu 800.000 € |
| Zielgruppe | Existenzgründer |
Worum geht es?
ego.-KONZEPT unterstützt Erfolg versprechende Gründungsvorhaben durch Projektförderung. Die Investitionsbank fördert Projekte, die Existenzgründer und Unternehmer unterstützen, insbesondere im schulischen Bereich, an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, bei Frauengründungen und im Bereich des Sozialunternehmertums. Die Förderung zielt auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen zur Sicherung einer selbstständigen Vollexistenz.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller: Projekttraeger (nicht Gruender)
Antragsberechtigt sind ausschliesslich Projekttraeger: juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, gGmbH), staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie weitere Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Gruender oder Gruenderinnen koennen ego.-KONZEPT nicht direkt beantragen. Sie sind die Zielgruppe der Massnahmen, nicht die Antragsteller.
Massnahmen fuer prioritaere Gruendergruppen
Das gefoerderte Projekt muss sich an mindestens eine der prioritaeren Gruendergruppen richten: Schueler und Jugendliche (Sensibilisierung fuer Unternehmertum), Hochschul- und Wissenschaftsangehoerige (Gruendungsgeschehen an Hochschulen), Frauen als Gruenderinnen, oder Personen im Bereich des Sozialunternehmertums. Eine Kombination mehrerer Handlungsfelder ist moeglich.
Maximale Projektlaufzeit 5 Jahre
Die Laufzeit eines geförderten Projekts ist auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Foerderperiode laeuft bis 2027; Projekte muessen innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen werden. Projekttraeger koennen nach Ablauf eines Projekts erneut am Auswahlverfahren teilnehmen, sofern neue Foerderaufrufe stattfinden.
Einreichung nach Foerderaufruf oder Ideenwettbewerb
Die Antragstellung ist an einen Foerderaufruf des Ministeriums fuer Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) gebunden. Projekttraeger reichen ihren Vorschlag formgebunden mit Selbsteinschaetzung zu den Projektauswahlkriterien ein. Ein freier Antrag ausserhalb von Foerderaufrufen ist nicht moeglich. Alternativ kann ein Ideenwettbewerb auf Einladung des Ministeriums stattfinden.
Projektdurchfuehrung in Sachsen-Anhalt
Die gefoerderten Massnahmen muessen in Sachsen-Anhalt stattfinden. Projekttraeger muessen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Bundesland haben. Das Programm ist ein Landesprogramm, kofinanziert aus ESF+, und auf die regionale Gruendungsfoerderung in Sachsen-Anhalt ausgerichtet.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Foerderaufruf beobachten
ego.-KONZEPT ist nicht dauerhaft antragsoffen. Projekttraeger muessen aktiv die Veroeffentlichungen des Ministeriums fuer Wirtschaft und Landesentwicklung (MWL) Sachsen-Anhalt und der IB.SA verfolgen. Foerderaufrufe werden auf den Webseiten beider Institutionen sowie im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt bekanntgegeben. Alternativ koennen Interessenten die kostenfreie Hotline der IB.SA (0800 56 007 57) nutzen, um ueber naechste Aufrufe informiert zu werden.
- 02
Projektidee entwickeln und Foerderfaehigkeit pruefen
Noch vor der formalen Antragstellung sollten Projekttraeger pruefen, ob ihr Vorhaben die Foerdervoraussetzungen erfuellt: Beruehrt das Projekt die prioritaeren Zielgruppen (Frauen, Hochschulgruender, Sozialunternehmer, Schueler)? Handelt es sich um einen der vier Handlungsfelder (Sensibilisierung, Ideenschoepfung, begleitende Unterstuetzung, Strukturentwicklung)? Ist die beantragende Organisation als juristische Person oder staatliche Hochschule antragsberechtigt? Eine fruehzeitige Beratung bei der IB.SA wird empfohlen.
- 03
Antrag formgebunden einreichen
Nach Veroeffentlichung eines Foerderaufrufs wird das Formular der IB.SA ausgefuellt. Einzureichen sind: Projektbeschreibung mit Zielen und Massnahmen, Finanzierungsplan (Personal- und Sachkosten), Selbsteinschaetzung zu den Projektauswahlkriterien des Aufrufs sowie Nachweise zur Antragsberechtigung der Organisation. Alle Unterlagen werden innerhalb der im Foerderaufruf genannten Frist eingereicht.
- 04
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
Die eingegangenen Projektvorschlaege werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Die Bewertungskommission prueft die Projekte anhand der im Foerderaufruf definierten Kriterien (strategische Passung, Zielgruppenreichweite, Qualitaet des Konzepts, Nachhaltigkeit). Die besten Projekte erhalten eine Foerderzusage. Abgelehnte Antragsteller koennen bei naechsten Foerderaufrufen erneut einreichen.
- 05
Bewilligung durch IB.SA und Projektstart
Nach positivem Abschluss des Auswahlverfahrens erteilt die IB.SA den Bewilligungsbescheid. Darin sind Foerderhoehe, Projektlaufzeit (max. 5 Jahre), foerderfaehige Ausgabenarten und Berichtspflichten festgelegt. Der Projekttraeger kann dann mit der Umsetzung beginnen. Zuwendungen werden entsprechend dem Mittelabfluss ausgezahlt.
- 06
Projektdurchfuehrung, Berichterstattung und Verwendungsnachweis
Waehrend der Projektlaufzeit sind regelmaessige Sachberichte und Mittelabrufe bei der IB.SA einzureichen. Als ESF+-gefoerdertes Projekt gelten besondere EU-Publizitaetspflichten (Kennzeichnung aller Massnahmen als ESF+-gefoerdert) und Aufzeichnungspflichten fuer Pruefzwecke. Am Ende der Laufzeit ist ein abschliessender Verwendungsnachweis mit Belegliste zu erstellen. Oeffentliche Auftraggeber unter den Traegern muessen Vergaberecht einhalten.
Häufige Fragen
Was ist ego.-KONZEPT und wofuer wird die Foerderung gewaehrt?
Wer kann ego.-KONZEPT beantragen und wer nicht?
Welche Gruendergruppen stehen im Fokus der geförderten Projekte?
Wie hoch ist die Foerderung und wie wird sie berechnet?
Wie ist ego.-KONZEPT von ego.-INKUBATOR abzugrenzen?
Welche Rolle spielt die EFRE- bzw. ESF+-Kofinanzierung?
Wie laeuft der Antragsprozess ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ego.-KONZEPT - Investitionsbank Sachsen-Anhalt (offizielle Programmseite)ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [02]ego.-KONZEPT Foerderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.deRegional
- [03]Richtlinien ego.-KONZEPT (MWL-Erlass vom 21. August 2023, geaendert 15. April 2024)ib-sachsen-anhalt.deRechtsgrundlage
- [04]EU-Verordnung 2021/1057 (ESF+ Grundverordnung) - Kofinanzierungsrahmeneur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [05]De-minimis-Verordnung EU 2023/2831 - Beihilfegrenzeneur-lex.europa.euRechtsgrundlage