Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Duisburg — Umweltamt (Abwicklung: Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AoeR) |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Um eine Förderung zu erhalten, darf das benötigte Material oder die Leistung noch nicht gekauft, beauftragt, gepflanzt oder installiert worden sein. Bereits umgesetzte Maßnahmen können nicht nachträglich gefördert werden. Antragsberechtigt sind Haus- und Grundstückseigentümer. Mieter können die Förderung mit schriftlicher Einverständniserklärung des Eigentümers erhalten. Gewerbetreibende und Vermieter erhalten die Zuwendung nur unter den Bedingungen der De-minimis-Verordnung. Eine Förderung durch andere Programme, etwa der Regenagentur Duisburg oder der Emschergenossenschaft, ist ausgeschlossen. Diese Programme sind vorrangig zu beanspruchen, wenn ihre Bewilligungskriterien erfüllt sind.
Wenn behördliche Anordnungen, ein Bebauungsplan oder der Landschaftsplan bereits zu einer Begrünungs- oder Bepflanzungsmaßnahme verpflichten, gibt es keinen Zuschuss. Auf Wald im Sinne des Bundeswald- und Landesforstgesetzes findet die Richtlinie keine Anwendung. Baumpflanzungen müssen mindestens zehn Jahre Bestand haben, Dachbegrünungen ebenfalls zehn Jahre. Entsiegelte, wasserdurchlässige Flächen sind mindestens zwanzig Jahre zu erhalten, die geförderte Bepflanzung mindestens fünf Jahre. Je Eigentümerschaft werden maximal zwei Dachbegrünungsprojekte pro Jahr gefördert. Für größere Vorhaben, etwa gewerbliche Gebäude, trifft die Stadt eine Einzelfallentscheidung. Betriebskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Passt Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität Duisburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antrag vor Kauf und Auftragsvergabe
Eigentümer, Mieter mit Einverständnis, Unternehmen
Keine Doppelförderung
Keine Förderung bei bestehender Pflicht
Bindungsfristen von fünf bis zwanzig Jahren
Höchstens zwei Dachprojekte pro Jahr
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 5.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 6.250 €
pro Antrag
- Gesamtkosten6.250 €
- Förderfähige Basis6.250 €
- Zuschuss– 5.000 €
- Dein Eigenanteil1.250 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Duisburg?
Als lokale Anlaufstelle ist für Duisburg Duisburg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Duisburg wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 502.211 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05112.
Häufige Fragen
Wer bearbeitet den Förderantrag in Duisburg?
Wie viel gibt es für die Entsiegelung in Eigenleistung?
Werden auch Do-it-yourself-Gründachpakete gefördert?
Welche Bäume werden gefördert?
Wirkt sich der Zuschuss auf die Steuererklärung aus?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität Duisburg — Offizielle Programmseiteduisburg.dePrimärquelleStadt Duisburg — Umweltamt (Abwicklung: Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AoeR)
- [02]Richtlinie zum Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität der Stadt Duisburg (PDF)duisburg.deRechtsgrundlageStadt Duisburg — Umweltamt (Abwicklung: Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AoeR)
- [03]Flyer 'Mehr Grün für Duisburg' der Regenagentur (PDF)duisburg.dePrimärquelleStadt Duisburg — Umweltamt (Abwicklung: Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AoeR)
Diese Seite zeigt Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität Duisburg mit Fokus auf Duisburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.