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Zuschuss Land

Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern

Staatliche Zuschüsse für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Frauenhäusern, Beratungsstellen und Interventionsstellen in Bayern. Förderung für Dolmetschung bei Gewaltbetroffenen mit Migrationshintergrund.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Familie, Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung erleichtert Frauen mit Migrationshintergrund und Sprach- oder Hörbehinderung den Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit. Die Mittel unterstützen Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen sowie Fortbildungsmaßnahmen für Beratungsfachkräfte zur Gestaltung von Beratungssettings mit Dolmetschenden. Die Sprachmittlung kann auch per Video oder Telefonkonferenz erfolgen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sprach- oder Gebärdensprachdolmetscherdienste erforderlich

Beratung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund

Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern oder Beratungsstellen

Regionalverbindung zu staatlich gefördertem Frauenhaus

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Bewilligungszeitraum

    Vollständige Förderanträge müssen spätestens einen Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden.

  2. 02

    Projektbeginn-Termine

    Der Projektbeginn kann der 01.01., 01.04. oder 01.07. sein; der Bewilligungszeitraum endet jeweils am 31.12.

  3. 03

    Keine rückwirkende Förderung

    Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich; Anträge unter 200 € Zuwendungshöhe können nicht berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Welche Einrichtungen können eine Förderung erhalten?
Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe), Interventionsstellen und Second-Stage-Projekten, die Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege sind, können eine Förderung beantragen.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung, Vergütung für Reisezeiten, Bereitstellungskosten für Telefondolmetscherdienste (einmalig und laufend), Webcam-Kosten und Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen für Beratungssettings mit Dolmetschenden.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  3. [03]
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales