Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Der Freistaat Bayern fördert über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) den Erhalt von Kulturdenkmälern. Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob es um Baudenkmäler oder um Bodendenkmäler geht. Bei Baudenkmälern muss die zu fördernde Maßnahme vor ihrer Durchführung mit dem BLfD abgestimmt worden sein; dies geschieht am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Bei Bodendenkmälern werden die denkmalfachlichen Kosten archäologischer Ausgrabungen bezuschusst.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Eingetragenes Bau- oder Bodendenkmal
Vorherige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege
Antrag vor Maßnahmenbeginn (Baudenkmäler)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Baudenkmäler: Antrag vor Beginn
Bei Baudenkmälern ist der Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu stellen, sofern das Landesamt nicht schriftlich einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat.
- 02
Maßnahme vorab abstimmen
Die Maßnahme muss vorab mit dem Landesamt abgestimmt werden.
- 03
Bodendenkmäler: Antrag nach Abschluss
Bei Bodendenkmälern wird der Antrag erst nach vollständigem Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation eingereicht.
Häufige Fragen
Wer kann den Denkmalschutz-Zuschuss beantragen?
Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?
Welche Kosten sind bei Bodendenkmälern förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- [02]Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Landesamt für Denkmalpflege