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Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung und Instandsetzung von Bau- und Bodendenkmälern. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über eine normale Instandhaltung hinausgehen. Der Antrag ist bei Baudenkmälern vor Beginn der Maßnahme zu stellen und mit dem Landesamt abzustimmen.

Zuständig
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Förderhöhe
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Der Freistaat Bayern fördert über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) den Erhalt von Kulturdenkmälern. Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob es um Baudenkmäler oder um Bodendenkmäler geht. Bei Baudenkmälern muss die zu fördernde Maßnahme vor ihrer Durchführung mit dem BLfD abgestimmt worden sein; dies geschieht am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Bei Bodendenkmälern werden die denkmalfachlichen Kosten archäologischer Ausgrabungen bezuschusst.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Eingetragenes Bau- oder Bodendenkmal

Vorherige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege

Antrag vor Maßnahmenbeginn (Baudenkmäler)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Baudenkmäler: Antrag vor Beginn

    Bei Baudenkmälern ist der Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu stellen, sofern das Landesamt nicht schriftlich einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat.

  2. 02

    Maßnahme vorab abstimmen

    Die Maßnahme muss vorab mit dem Landesamt abgestimmt werden.

  3. 03

    Bodendenkmäler: Antrag nach Abschluss

    Bei Bodendenkmälern wird der Antrag erst nach vollständigem Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation eingereicht.

Häufige Fragen

Wer kann den Denkmalschutz-Zuschuss beantragen?
Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Bau- und Bodendenkmälern in Bayern können einen Zuschuss beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beantragen.
Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?
Bei Baudenkmälern ja: Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, sofern das Landesamt nicht ausdrücklich und schriftlich einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Bei Bodendenkmälern wird der Antrag erst nach Abschluss der Ausgrabung eingereicht.
Welche Kosten sind bei Bodendenkmälern förderfähig?
Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  2. [02]
    Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Landesamt für Denkmalpflege