BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Kommune

Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig in Braunschweig

Das städtische Förderprogramm für Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand ist ein Aufstockungszuschuss der Stadt Braunschweig. Es setzt auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf und zahlt 25 Prozent der BAfA-Fördersumme für Fenster, Fassade und Dach. Liegt das Gebäude an einem im Lärmaktionsplan definierten Lärmschwerpunkt, kommen weitere 25 Prozent für Schallschutzmaßnahmen dazu.

Max. Förderung
4.900 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
Förderhöhe bis zu 4.900 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Vor der Antragstellung ist eine Energieberatung bei der Stadt Braunschweig oder bei einer für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Energieberatung erforderlich. Die Energieberatung der Stadt ist kostenlos. Die beantragten Maßnahmen müssen nach den geltenden Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt werden. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist der BAfA-Zuwendungsbescheid sogar Fördervoraussetzung — die städtische Fördersumme wird aus ihm berechnet. Die Maßnahmen sind nur in Gebäuden förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als fünf Jahre sind. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Liegenschaften im Stadtgebiet Braunschweig.

Der zusätzliche Zuschuss für Schallschutzfenster mit Schalldämmlüftern, schallgedämmte Rolladenkästen oder Lärmschutzbausteine an Fensteröffnungen wird nur gewährt, wenn der Maßnahmenstandort in einem von der Stadt Braunschweig im Lärmaktionsplan definierten Lärmschwerpunkt liegt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt. Sie beginnt vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres. Gefördert werden nur Vorhaben, die im Jahr der Antragstellung begonnen worden sind; die Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht notwendig. Die Stadt behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern, wenn das Vorhaben in einem Zeitraum von weniger als fünf Jahren ab Vorhabenabschluss so verändert wird, dass es den Zielsetzungen der Zuschussrichtlinie nicht mehr entspricht.

Schnell-Check

Passt Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Energieberatung vor Antragstellung

Kopplung an die Bundesförderung

Gebäude älter als fünf Jahre

Lärmbonus nur an Lärmschwerpunkten

Antrag ausschließlich online, Fenster ab April

Fünf Jahre Zweckbindung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag25 %4.900 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig
19.600 €

Förderfähig sind max. 19.600 €

Rechnerische Schätzung
4.900 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten19.600 €
  • Förderfähige Basis19.600 €
  • Zuschuss– 4.900 €
  • Dein Eigenanteil14.700 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Braunschweig?

Als lokale Anlaufstelle ist für Braunschweig Braunschweig hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Braunschweig wird in Niedersachsen als Stadt geführt. In der Region leben 251.804 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 03101.

Häufige Fragen

Kann ich für 2026 noch einen Antrag stellen?
Nein. Das Bürgerportal der Stadt weist aus, dass das Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen für 2026 bereits ausgeschöpft und eine Antragstellung nicht mehr möglich ist. Das Programm selbst besteht fort — das Antragsfenster öffnet laut Richtlinie vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel im April jeden Jahres.
Wie wird die städtische Fördersumme berechnet?
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei Lärmminderungsmaßnahmen ermittelt die Stadt die vorläufige Fördersumme anhand des Zuwendungsbescheids des BAfA und rundet auf den vollen Hunderter auf. Fällt die Summe im späteren Festsetzungsbescheid des BAfA niedriger aus, gilt dieser Betrag als Maßgabe für die endgültige Festsetzung.
Wie viel gibt es für eine Sanierung zum Effizienzhaus?
Die Stadt zahlt gestaffelte Festbeträge: 1.500 Euro für ein Effizienzhaus Denkmal, 2.000 Euro für Effizienzhaus 85, 3.000 Euro für Effizienzhaus 70, 4.000 Euro für Effizienzhaus 55 und 4.500 Euro für Effizienzhaus 40 — jeweils auch in den Varianten EE und NH.
Was gilt als Vorhabenbeginn?
Als Vorhabenbeginn gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Die Planung der Maßnahme, die Beantragung und Bewilligung erforderlicher Genehmigungen sowie der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags gelten ausdrücklich nicht als Beginn des Vorhabens.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Bei Antragstellung sind ein Kostenvoranschlag der ausführenden Firma und der BAfA-Zuwendungsbescheid hochzuladen, bei einer Sanierung zum Effizienzhaus stattdessen die vom Energie-Effizienz-Experten erstellte Bestätigung zum Antrag. Fehlende Unterlagen sind spätestens zehn Wochen nach Antragstellung nachzureichen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig — Offizielle Programmseite
    service.braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
  2. [02]
    Förderprogramme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Braunschweig
    braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
  3. [03]
    Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand 2026 (PDF)
    braunschweig.deRechtsgrundlageStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt
  4. [04]
    Häufige Fragen und Antworten zum Förderprogramm
    braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Umwelt

Diese Seite zeigt Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig mit Fokus auf Braunschweig. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.