BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Land

Brandenburg-Kredit Gründung

Zinsgünstiges Darlehen der ILB für Existenzgründer und junge Unternehmen in Brandenburg innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Bis zu 3 Mio. EUR pro Vorhaben und bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Der Brandenburg-Kredit Gründung gewährt zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen, die sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit befinden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige und natürliche Personen. Für kleine und mittlere Unternehmen in Regionalfördergebieten (aktuell das gesamte Land Brandenburg) gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil. Mittelherkunft: ILB und KfW Bankengruppe.

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Antragsteller muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder im Rahmen des Vorhabens dort begründen. Das geförderte Vorhaben muss in Brandenburg umgesetzt werden.

Das Unternehmen darf zum Antragszeitpunkt nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sein, gerechnet ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Reine Existenzgründer ohne bisherige Tätigkeit sind ebenfalls antragsberechtigt.

Es gilt die KMU-Definition der Europäischen Kommission: weniger als 250 Beschäftigte und entweder Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung führt zum Ausschluss der Förderung. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines bindenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden, ein zwingender Eigenkapitalanteil ist nicht vorgeschrieben.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg

Antragsteller muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder im Rahmen des Vorhabens dort begründen. Das geförderte Vorhaben muss in Brandenburg umgesetzt werden.

Unternehmensalter maximal 5 Jahre

Das Unternehmen darf zum Antragszeitpunkt nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sein, gerechnet ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Reine Existenzgründer ohne bisherige Tätigkeit sind ebenfalls antragsberechtigt.

KMU-Status nach EU-Definition

Es gilt die KMU-Definition der Europäischen Kommission: weniger als 250 Beschäftigte und entweder Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung führt zum Ausschluss der Förderung. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines bindenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Maximaler Kreditbetrag

Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden, ein zwingender Eigenkapitalanteil ist nicht vorgeschrieben.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Finanzierungsbedarf ermitteln

    Geschäftsplan oder Investitionskonzept erstellen, Kapitalbedarf für Anlagevermögen, Betriebsmittel und Warenlager kalkulieren und prüfen, ob das Vorhaben in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt.

  2. 02

    Hausbank ansprechen und Vorgespräch führen

    Bank oder Sparkasse als Hausbank auswählen und das Vorhaben vorstellen. Die Hausbank prüft Bonität, Sicherheiten und die grundsätzliche Förderfähigkeit über den Brandenburg-Kredit Gründung.

  3. 03

    Kreditantrag vor Vorhabenbeginn einreichen

    Antrag über die Hausbank vor Abschluss bindender Lieferungs- oder Leistungsverträge einreichen. Die Hausbank leitet den Antrag an die ILB weiter. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zum Ausschluss.

  4. 04

    Kreditprüfung und Zusage durch die ILB

    Die ILB prüft den Antrag, ordnet den Kredit über das risikogerechte Zinssystem einer Preisklasse zu und legt den Zinssatz fest. Bei positiver Entscheidung erteilt die ILB die Zusage gegenüber der Hausbank.

  5. 05

    Kreditvertrag mit der Hausbank abschließen

    Nach Zusage schließen Antragsteller und Hausbank den Kreditvertrag mit den vereinbarten Konditionen zu Laufzeit, tilgungsfreien Jahren und Zinssatz. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

  6. 06

    Mittelabruf und Verwendungsnachweis

    Die Kreditmittel werden entsprechend dem Vorhabenfortschritt über die Hausbank abgerufen. Die zweckentsprechende Verwendung ist gegenüber der Hausbank nachzuweisen, die wiederum gegenüber der ILB berichtet.

Häufige Fragen

Wer kann den Brandenburg-Kredit Gründung beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, die sich innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit befinden. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und entweder ein Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro. Auch Freiberufler und Angehörige der Heilberufe sind grundsätzlich antragsberechtigt.
Welche Vorhaben werden mit dem Brandenburg-Kredit Gründung finanziert?
Förderfähig sind die Existenzgründung, der tätige Einstieg in ein bestehendes Unternehmen, Unternehmensübernahmen und Unternehmensnachfolgen sowie Beteiligungen und deren Aufstockung. Finanziert werden Investitionen in Anlagevermögen, Betriebsmittel und Warenlager, die zur Gründung, Festigung oder Erweiterung des jungen Unternehmens dienen. Das Vorhaben muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Wie hoch kann der Kredit ausfallen und wie viel Eigenkapital ist nötig?
Der Brandenburg-Kredit Gründung finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten eines Vorhabens. Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Eigenkapital ist formal nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis erwartet die Hausbank im Rahmen ihrer Bonitätsprüfung jedoch in der Regel einen angemessenen Eigenkapitaleinsatz und marktübliche Sicherheiten.
Wie wird der Antrag gestellt und welche Rolle hat die Hausbank?
Der Brandenburg-Kredit Gründung wird im Hausbankverfahren ausgereicht. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei einer frei gewählten Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht. Die Hausbank prüft das Vorhaben, leitet den Antrag an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) weiter und schließt den Kreditvertrag mit dem Endkreditnehmer. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor Antragstellung führt zum Ausschluss der Förderung.
Wie sehen Laufzeit, Zinssatz und tilgungsfreie Anlaufjahre aus?
Die Laufzeiten richten sich nach dem finanzierten Vorhaben: Investitionen und Unternehmensübernahmen werden mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren finanziert, Betriebsmittel mit bis zu 5 Jahren Laufzeit bei bis zu 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird über das risikogerechte Zinssystem (RGZS) bonitätsabhängig in Preisklassen eingeordnet. Junge Unternehmen erhalten zusätzlich bis zu 0,20 Prozentpunkte nominale Zinsverbilligung.
Welche Sicherheiten und welche beihilferechtliche Grundlage gelten?
Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten nach bankenüblichen Maßstäben; eine Haftungsfreistellung ist nicht regelhafter Bestandteil des Programms. Beihilferechtlich basiert die Förderung auf der De-minimis-Verordnung der EU oder auf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), je nach Konstellation und Vorhabenstyp. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist innerhalb der beihilferechtlichen Höchstgrenzen möglich.
Lässt sich der Brandenburg-Kredit Gründung mit Zuschüssen kombinieren?
Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen, etwa Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) oder dem Mikrokredit Brandenburg, ist grundsätzlich möglich, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Die Hausbank prüft die Förderfähigkeit der Gesamtfinanzierung und stimmt sich bei Bedarf mit der ILB ab. Doppelförderungen ein und derselben Kostenposition sind ausgeschlossen.

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