BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundeszuschuss für externe Unternehmensberatung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Jungunternehmen erhalten bis zu 80 %, Bestandsunternehmen bis zu 50 % der Beratungskosten erstattet. Maximale Zuschusshöhe 2.800 EUR (Ost) bzw. 1.750 EUR (West) pro Beratung.

Max. Förderung
3.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Förderhöhe bis zu 3.500 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das BMWK-Programm fördert externe Unternehmensberatungen zur Unterstützung von KMU und Freiberuflern in Start- oder Festigungsphase. Beratungen können wirtschaftliche, finanzielle, personelle, organisatorische Fragen sowie Spezialthemen wie Fachkräftegewinnung, Nachhaltigkeit und Gleichstellung abdecken. Ziel ist die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Jungunternehmen (bis 1 Jahr) oder Bestandsunternehmen (ab 2. Jahr nach Gründung)

KMU oder Freiberufler

Keine Abhängigkeit von Beratungsunternehmen, nicht selbst Beratungsunternehmen

Kein Insolvenzverfahren oder drohende Insolvenz

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 11.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    3.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
4.375 €

Förderfähig sind max. 4.375 €

Rechnerische Schätzung
3.500 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten4.375 €
  • Förderfähige Basis4.375 €
  • Zuschuss– 3.500 €
  • Dein Eigenanteil875 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch bei der NBank einholen

    Kontakt zur NBank Niedersachsen aufnehmen und das geplante KMU-Vorhaben oder Gründungsvorhaben besprechen.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Antrag bei der NBank Niedersachsen einreichen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Vorhabenbeginn erst nach Antragstellung und schriftlicher Genehmigung.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die NBank

    Die NBank prüft die Förderfähigkeit des KMU-Vorhabens oder Gründungsvorhabens. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid.

  4. 04

    Vorhaben durchführen

    Gefördertes KMU- oder Gründungsvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens Verwendungsnachweis mit allen Belegen bei der NBank Niedersachsen einreichen.

Häufige Fragen

Welche Unternehmen werden gefördert?
Jungunternehmen bis 1 Jahr nach Gründung und Bestandsunternehmen ab dem 2. Jahr. KMU und Freiberufler mit Betriebsstätte in Deutschland. Ausgeschlossen sind Beratungsunternehmen, Insolvenz-Unternehmen und Unternehmen mit ähnlichen Geschäftstätigkeiten.
Wie unterscheiden sich die regionalen Fördersätze?
In neuen Bundesländern (ohne Berlin/Leipzig, mit Lüneburg/Trier): 80 % max. 2.800 EUR. In alten Bundesländern (mit Berlin/Leipzig, ohne Lüneburg/Trier): 50 % max. 1.750 EUR. Der Unterschied ergibt sich aus der Strukturentwicklungspolitik.
Wie viele Beratungen können gefördert werden?
Maximal 5 Beratungen pro Unternehmen innerhalb der gesamten Richtliniendauer, mit Begrenzung auf max. 2 pro Geschäftsjahr. Jede Beratung muss in sich abgeschlossen sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Unternehmensberatungen für KMU — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  2. [02]
    Richtlinie im Bundesanzeiger
    nbank.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  3. [03]
    Produktinformation NBank
    nbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)