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Zuschuss Bund

Jüdische Gegenwartsforschung: Förderung von Forschungsvorhaben

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine Zuwendung für geistes- und sozialwissenschaftliche Vorhaben zur Jüdischen Gegenwartsforschung. Untersucht wird die gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt jüdischen Lebens ab dem Jahr 1945; die Laufzeit beträgt grundsätzlich drei bis vier Jahre.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsvorhaben zur Jüdischen Gegenwartsforschung. Unterstützt werden geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte, die die gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt jüdischen Lebens ab dem Jahr 1945 untersuchen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit nachweisbarer Expertise im Forschungsfeld. Die Beteiligung von Wissenschaftlern aus Kleinen Fächern wird ausdrücklich begrüßt. Nichtwissenschaftliche Einrichtungen können als Praxispartner einbezogen werden: bei Einzelvorhaben über eine Auftragsvergabe, bei Verbundvorhaben als Teilvorhaben oder ebenfalls über Aufträge. Die Koordination eines Verbunds muss zwingend bei einer wissenschaftlichen Einrichtung liegen.

Erwartet wird, dass die Vorhaben Vertreter der jüdischen Community aktiv einbinden, eng mit dem Kompetenznetzwerk der Förderlinie A zusammenarbeiten und mit dem Begleitvorhaben FonA21 kooperieren.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung

Nachweisbare Expertise in der Jüdischen Gegenwartsforschung

Aktive Einbindung von Vertretern der jüdischen Community

Verbundkoordination liegt bei einer wissenschaftlichen Einrichtung

Datenmanagementkonzept bei geplanten Datenerhebungen

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung sichert das Forschungsvorhaben finanziell ab. Gefördert werden Ausgaben für wissenschaftliches Personal und studentische Hilfskräfte sowie Sachmittel, Auftragsvergaben, Reiseausgaben und Mittel zur Einbindung von Praxispartnern. Auch Ausgaben für Publikationen im Open Access sind förderfähig. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für indirekte Projektausgaben gewährt. Die Laufzeit eines Vorhabens beträgt grundsätzlich drei bis vier Jahre.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem DLR Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenskizzen in elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen: für die Förderlinie A, das Kompetenznetzwerk, bis spätestens 9. Oktober 2026 und für die Förderlinie B, die Forschungsvorhaben, bis spätestens 29. Oktober 2026. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Skizze enthält bereits geschätzte Ausgaben einschließlich einer etwaigen Projektpauschale, jedoch noch keine detaillierten Finanzierungspläne; diese bleiben der zweiten Stufe vorbehalten.

Häufige Fragen

Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden geistes- und sozialwissenschaftliche Forschungsvorhaben, die die gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt jüdischen Lebens ab dem Jahr 1945 untersuchen. Rein didaktische Forschungsfragen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit nachweisbarer Expertise im Forschungsfeld. Nichtwissenschaftliche Einrichtungen können als Praxispartner beteiligt werden, die Koordination eines Verbunds muss aber zwingend bei einer wissenschaftlichen Einrichtung liegen.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Ausgaben für wissenschaftliches Personal und studentische Hilfskräfte, Sachmittel, Auftragsvergaben, Reiseausgaben, Mittel zur Einbindung von Praxispartnern sowie Publikationen im Open Access. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für indirekte Projektausgaben.
Bis wann muss die Vorhabenskizze vorliegen?
Für die Förderlinie A, das Kompetenznetzwerk, endet die Frist am 9. Oktober 2026, für die Förderlinie B mit den Forschungsvorhaben am 29. Oktober 2026. Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist; später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie lange läuft ein gefördertes Vorhaben?
Die Laufzeit beträgt grundsätzlich drei bis vier Jahre. Erwartet wird, dass die Vorhaben eng mit dem Kompetenznetzwerk der Förderlinie A zusammenarbeiten und mit dem Begleitvorhaben FonA21 kooperieren, etwa bei wissenschaftlichen Evaluierungen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Jüdische Gegenwartsforschung: Förderung von Forschungsvorhaben — Offizielle Programmseite
    projekttraeger.dlr.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 24.07.2026 B2)
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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