Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsvorhaben zur Jüdischen Gegenwartsforschung. Unterstützt werden geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte, die die gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt jüdischen Lebens ab dem Jahr 1945 untersuchen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit nachweisbarer Expertise im Forschungsfeld. Die Beteiligung von Wissenschaftlern aus Kleinen Fächern wird ausdrücklich begrüßt. Nichtwissenschaftliche Einrichtungen können als Praxispartner einbezogen werden: bei Einzelvorhaben über eine Auftragsvergabe, bei Verbundvorhaben als Teilvorhaben oder ebenfalls über Aufträge. Die Koordination eines Verbunds muss zwingend bei einer wissenschaftlichen Einrichtung liegen.
Erwartet wird, dass die Vorhaben Vertreter der jüdischen Community aktiv einbinden, eng mit dem Kompetenznetzwerk der Förderlinie A zusammenarbeiten und mit dem Begleitvorhaben FonA21 kooperieren.
Passt Jüdische Gegenwartsforschung: Förderung von Forschungsvorhaben zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung
Nachweisbare Expertise in der Jüdischen Gegenwartsforschung
Aktive Einbindung von Vertretern der jüdischen Community
Verbundkoordination liegt bei einer wissenschaftlichen Einrichtung
Datenmanagementkonzept bei geplanten Datenerhebungen
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung sichert das Forschungsvorhaben finanziell ab. Gefördert werden Ausgaben für wissenschaftliches Personal und studentische Hilfskräfte sowie Sachmittel, Auftragsvergaben, Reiseausgaben und Mittel zur Einbindung von Praxispartnern. Auch Ausgaben für Publikationen im Open Access sind förderfähig. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für indirekte Projektausgaben gewährt. Die Laufzeit eines Vorhabens beträgt grundsätzlich drei bis vier Jahre.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem DLR Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenskizzen in elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen: für die Förderlinie A, das Kompetenznetzwerk, bis spätestens 9. Oktober 2026 und für die Förderlinie B, die Forschungsvorhaben, bis spätestens 29. Oktober 2026. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Skizze enthält bereits geschätzte Ausgaben einschließlich einer etwaigen Projektpauschale, jedoch noch keine detaillierten Finanzierungspläne; diese bleiben der zweiten Stufe vorbehalten.
Häufige Fragen
Welche Vorhaben werden gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Bis wann muss die Vorhabenskizze vorliegen?
Wie lange läuft ein gefördertes Vorhaben?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Jüdische Gegenwartsforschung: Förderung von Forschungsvorhaben — Offizielle Programmseiteprojekttraeger.dlr.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 24.07.2026 B2)bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.