Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bereitet die Förderung hochinnovativer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Fusionstechnologie vor. Sie sollen einen Beitrag zu einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten, dem geplanten IPCEI zu innovativen Nukleartechnologien. Die Förderung soll bestehende Finanzierungslücken zwischen Forschung und anwendungsorientierter Entwicklung schließen und strategisch bedeutsame Schritte auf dem Weg zur ersten gewerblichen Nutzung von Fusionstechnologien unterstützen.
Angesprochen sind innovative Projekte zur Magnet- und Laserfusion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Förderfähig sind beispielsweise Entwicklungen zum Tritium- und Brennstoffkreislauf, supraleitende Magnetsysteme, Lasertechnik, plasmaexponierte Komponenten sowie zugehörige Querschnittstechnologien und Werkstoffe. Das Vorhaben muss sich plausibel in ein zukünftiges integriertes europäisches Gesamtvorhaben einfügen und grenzüberschreitende Kooperationen ermöglichen.
Die Richtlinie startet zunächst ein nationales Interessenbekundungsverfahren zur Vorbereitung einer späteren Förderung. Mit der Vorlage einer Skizze ist weder eine Zuwendungsgewährung noch eine Zusicherung darauf verbunden; für ausgewählte Vorhaben ist zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.
Passt IPCEI INT: Förderung innovativer Projekte zur Fusionstechnologie zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
Noch kein Beginn der Arbeiten vor dem Zuwendungsbescheid
Hohes technologisches und wirtschaftliches Risiko über dem Stand der Technik
Vorhaben lässt sich in das europäische IPCEI-Gesamtvorhaben integrieren
Angemessener Eigenbeitrag und gesicherte Gesamtfinanzierung
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung und als Anteilsfinanzierung gewährt. Die konkrete Höhe der Beihilfe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke des Projekts, also der Differenz zwischen den abgezinsten positiven und negativen Zahlungsströmen über die Lebensdauer der Investition. Antragsteller müssen einen angemessenen Eigenbeitrag leisten, um die verbleibenden Kosten zu decken und ihr Eigeninteresse an der erfolgreichen Durchführung zu sichern. Über die voraussichtliche Förderquote werden die vorausgewählten Unternehmen nach Abschluss der ersten Verfahrensstufe informiert.
Wie stellst du den Antrag?
Das Verfahren ist dreistufig. In der ersten Stufe können Interessenten bis zum Stichtag 15. Oktober 2026 vollständige Vorhabenskizzen über das elektronische Antragssystem easy-Online einreichen. Die Skizze ist mit dem IPCEI INT Application Template in englischer Sprache zu erstellen; beizufügen ist eine ausgefüllte Vorlage zur vorläufigen Finanzierungslücke. Das Prüfergebnis der nationalen Vorauswahl wird den Unternehmen voraussichtlich ab Dezember 2026 schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Stufe folgt ein EU-weites Matchmaking mit einer detaillierten Projektbeschreibung, in der dritten Stufe das europäische Beihilfeverfahren und die Antragstellung auf nationaler Ebene.
Häufige Fragen
Welche Vorhaben zur Fusionstechnologie werden gefördert?
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Bis wann läuft die Interessenbekundung?
Habe ich mit der Skizze Anspruch auf Förderung?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IPCEI INT: Förderung innovativer Projekte zur Fusionstechnologie — Offizielle Programmseitebmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.