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IPCEI INT: Förderung innovativer Projekte zur Fusionstechnologie

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können eine Zuwendung für hochinnovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Fusionstechnologie und ihren Wertschöpfungsketten erhalten. Die Richtlinie startet dafür ein nationales Interessenbekundungsverfahren für das geplante europäische Vorhaben IPCEI INT; ein Anspruch auf Förderung entsteht mit der Skizze nicht.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bereitet die Förderung hochinnovativer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Fusionstechnologie vor. Sie sollen einen Beitrag zu einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten, dem geplanten IPCEI zu innovativen Nukleartechnologien. Die Förderung soll bestehende Finanzierungslücken zwischen Forschung und anwendungsorientierter Entwicklung schließen und strategisch bedeutsame Schritte auf dem Weg zur ersten gewerblichen Nutzung von Fusionstechnologien unterstützen.

Angesprochen sind innovative Projekte zur Magnet- und Laserfusion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Förderfähig sind beispielsweise Entwicklungen zum Tritium- und Brennstoffkreislauf, supraleitende Magnetsysteme, Lasertechnik, plasmaexponierte Komponenten sowie zugehörige Querschnittstechnologien und Werkstoffe. Das Vorhaben muss sich plausibel in ein zukünftiges integriertes europäisches Gesamtvorhaben einfügen und grenzüberschreitende Kooperationen ermöglichen.

Die Richtlinie startet zunächst ein nationales Interessenbekundungsverfahren zur Vorbereitung einer späteren Förderung. Mit der Vorlage einer Skizze ist weder eine Zuwendungsgewährung noch eine Zusicherung darauf verbunden; für ausgewählte Vorhaben ist zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Noch kein Beginn der Arbeiten vor dem Zuwendungsbescheid

Hohes technologisches und wirtschaftliches Risiko über dem Stand der Technik

Vorhaben lässt sich in das europäische IPCEI-Gesamtvorhaben integrieren

Angemessener Eigenbeitrag und gesicherte Gesamtfinanzierung

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung und als Anteilsfinanzierung gewährt. Die konkrete Höhe der Beihilfe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke des Projekts, also der Differenz zwischen den abgezinsten positiven und negativen Zahlungsströmen über die Lebensdauer der Investition. Antragsteller müssen einen angemessenen Eigenbeitrag leisten, um die verbleibenden Kosten zu decken und ihr Eigeninteresse an der erfolgreichen Durchführung zu sichern. Über die voraussichtliche Förderquote werden die vorausgewählten Unternehmen nach Abschluss der ersten Verfahrensstufe informiert.

Wie stellst du den Antrag?

Das Verfahren ist dreistufig. In der ersten Stufe können Interessenten bis zum Stichtag 15. Oktober 2026 vollständige Vorhabenskizzen über das elektronische Antragssystem easy-Online einreichen. Die Skizze ist mit dem IPCEI INT Application Template in englischer Sprache zu erstellen; beizufügen ist eine ausgefüllte Vorlage zur vorläufigen Finanzierungslücke. Das Prüfergebnis der nationalen Vorauswahl wird den Unternehmen voraussichtlich ab Dezember 2026 schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Stufe folgt ein EU-weites Matchmaking mit einer detaillierten Projektbeschreibung, in der dritten Stufe das europäische Beihilfeverfahren und die Antragstellung auf nationaler Ebene.

Häufige Fragen

Welche Vorhaben zur Fusionstechnologie werden gefördert?
Gefördert werden sollen innovative Projekte zur Magnet- und Laserfusion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten, etwa zum Tritium- und Brennstoffkreislauf, zu supraleitenden Magnetsystemen, zur Lasertechnik, zu plasmaexponierten Komponenten sowie zu Querschnittstechnologien und Werkstoffen.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die zulässige Beihilfehöhe richtet sich nach der festgestellten Finanzierungslücke in Bezug auf die beihilfefähigen Kosten. Eine feste Förderquote nennt die Richtlinie nicht; über die voraussichtliche Quote werden die vorausgewählten Unternehmen nach der ersten Verfahrensstufe informiert.
Bis wann läuft die Interessenbekundung?
Interessenten können bis zum Stichtag 15. Oktober 2026 vollständige Vorhabenskizzen über das Antragssystem easy-Online einreichen. Die Skizze ist in englischer Sprache mit dem IPCEI INT Application Template zu erstellen und um eine Vorlage zur vorläufigen Finanzierungslücke zu ergänzen.
Habe ich mit der Skizze Anspruch auf Förderung?
Nein. Das Einreichen einer Vorhabenskizze im Rahmen der Interessenbekundung begründet keinen Anspruch auf eine Förderung im geplanten IPCEI INT. Für ausgewählte Vorhaben ist zusätzlich eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Keine Förderung erhalten Vorhaben, die innovative Gesundheitslösungen auf Basis nuklearmedizinischer Anwendungen oder Radioisotope betreffen. Ausgeschlossen sind außerdem Antragsteller, die vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit den Arbeiten begonnen haben oder einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IPCEI INT: Förderung innovativer Projekte zur Fusionstechnologie — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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