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Zuschuss Bund

Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften

Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftliche Projekte, die generative Künstliche Intelligenz zum Untersuchungsgegenstand machen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben sowie Nachwuchsgruppen.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz in den Mittelpunkt stellen. Die Richtlinie richtet sich an Wissenschaftler an Hochschulen, an außeruniversitären Forschungseinrichtungen und an gemeinnützigen Organisationen in Deutschland.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben mit einer regulären Laufzeit von bis zu drei Jahren; deutlich kürzere Laufzeiten sind ausdrücklich erwünscht. Für exzellente Nachwuchsgruppen beträgt die Laufzeit in der Regel bis zu vier Jahre. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.

Die Maßnahme adressiert ausschließlich generative Künstliche Intelligenz in allen Formen. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die hauptsächlich ein quantitatives Forschungsdesign nutzen, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI-Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, rein didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Hochschule, Forschungseinrichtung oder gemeinnützige Einrichtung in Deutschland

Geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftliche Fragestellung

Generative Künstliche Intelligenz ist Untersuchungsgegenstand

Art des Vorhabens

Einzelvorhaben · Verbundvorhaben · Nachwuchsgruppe

Nur Nachwuchsgruppen: Promotion liegt höchstens fünf Jahre zurück

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Einzel- und Verbundvorhaben laufen regulär bis zu drei Jahre, Nachwuchsgruppen in der Regel bis zu vier Jahre. Wer an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forscht, erhält bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich zu den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent. Für die Fördermaßnahme sind zwei Förderrunden geplant; das gesamte Budget beträgt nach Angaben der Förderdatenbank rund 15 Millionen Euro für beide Runden.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem DLR Projektträger Projektskizzen bis 30. November 2026 beziehungsweise bis 31. Mai 2028 vorzulegen; Einreichungen ab dem 1. Dezember 2026 werden erst im Auswahlverfahren 2028 berücksichtigt. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können im jeweiligen Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Projektskizze umfasst maximal zwölf Seiten im PDF-Format; Basisdaten und ein grober Finanzplan werden über das Portal erfasst. Es wird empfohlen, vor der Einreichung Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.

Häufige Fragen

Wer kann Projekte zu generativer KI beantragen?
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie andere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche oder private Einrichtungen wie Vereine und Verbände in Deutschland. Wirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie lange dürfen die Vorhaben laufen?
Einzel- und Verbundvorhaben haben eine reguläre Laufzeit von bis zu drei Jahren, wobei deutlich kürzere Laufzeiten ausdrücklich erwünscht sind. Für exzellente Nachwuchsgruppen beträgt die Laufzeit in der Regel bis zu vier Jahre.
Bis wann müssen Projektskizzen eingereicht werden?
Skizzen sind dem DLR Projektträger bis 30. November 2026 beziehungsweise bis 31. Mai 2028 vorzulegen. Einreichungen ab dem 1. Dezember 2026 werden erst im Auswahlverfahren 2028 berücksichtigt. Die Vorlagefrist gilt hier als Ausschlussfrist.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden Vorhaben mit überwiegend quantitativem Forschungsdesign, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI-Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, rein didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities.
Welche Bedingungen gelten für Nachwuchsgruppen?
Die Gruppenleitung muss promoviert sein, die Promotion darf höchstens fünf Jahre zurückliegen, und es darf noch keine Professur oder sonstige leitende Funktion bestehen. Die Gasteinrichtung muss schriftlich zusagen, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und die notwendige Grundausstattung bereitzustellen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    Geistes- und Sozialwissenschaften beim BMFTR: Beratungstermine und FAQ
    geistes-und-sozialwissenschaften-bmftr.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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