Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz in den Mittelpunkt stellen. Die Richtlinie richtet sich an Wissenschaftler an Hochschulen, an außeruniversitären Forschungseinrichtungen und an gemeinnützigen Organisationen in Deutschland.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben mit einer regulären Laufzeit von bis zu drei Jahren; deutlich kürzere Laufzeiten sind ausdrücklich erwünscht. Für exzellente Nachwuchsgruppen beträgt die Laufzeit in der Regel bis zu vier Jahre. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.
Die Maßnahme adressiert ausschließlich generative Künstliche Intelligenz in allen Formen. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die hauptsächlich ein quantitatives Forschungsdesign nutzen, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI-Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, rein didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities.
Passt Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Hochschule, Forschungseinrichtung oder gemeinnützige Einrichtung in Deutschland
Geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftliche Fragestellung
Generative Künstliche Intelligenz ist Untersuchungsgegenstand
Art des Vorhabens
Einzelvorhaben · Verbundvorhaben · Nachwuchsgruppe
Nur Nachwuchsgruppen: Promotion liegt höchstens fünf Jahre zurück
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Einzel- und Verbundvorhaben laufen regulär bis zu drei Jahre, Nachwuchsgruppen in der Regel bis zu vier Jahre. Wer an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forscht, erhält bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich zu den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent. Für die Fördermaßnahme sind zwei Förderrunden geplant; das gesamte Budget beträgt nach Angaben der Förderdatenbank rund 15 Millionen Euro für beide Runden.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem DLR Projektträger Projektskizzen bis 30. November 2026 beziehungsweise bis 31. Mai 2028 vorzulegen; Einreichungen ab dem 1. Dezember 2026 werden erst im Auswahlverfahren 2028 berücksichtigt. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können im jeweiligen Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Projektskizze umfasst maximal zwölf Seiten im PDF-Format; Basisdaten und ein grober Finanzplan werden über das Portal erfasst. Es wird empfohlen, vor der Einreichung Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
Häufige Fragen
Wer kann Projekte zu generativer KI beantragen?
Wie lange dürfen die Vorhaben laufen?
Bis wann müssen Projektskizzen eingereicht werden?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Welche Bedingungen gelten für Nachwuchsgruppen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften — Offizielle Programmseitebmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]Geistes- und Sozialwissenschaften beim BMFTR: Beratungstermine und FAQgeistes-und-sozialwissenschaften-bmftr.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.