Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
| Höhe pro Monat | bis zu 450 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Niedersächsische Landesblindengeld wird nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Anders als die Blindenhilfe nach SGB XII, die bedürftigkeitsabhängig ist und für Erwachsene höher liegen kann, ist das Landesblindengeld eine pauschale Landesleistung. Bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung verringert sich der Leistungsbetrag.
Zuständig für die Bearbeitung sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt in Niedersachsen
Wohnform
Außerhalb einer Einrichtung · Stationäre Einrichtung
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Niedersächsische Landesblindengeld 2026?
Was ist der Unterschied zur Blindenhilfe nach SGB XII?
Bekomme ich in einer Einrichtung weniger?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Nds. Sozialministerium — Hilfen für blinde Menschenms.niedersachsen.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- [02]NLSJF — Landesblindengeld (Leichte Sprache)soziales.niedersachsen.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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