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Zuschuss · bis 450 €/Mt. Land

Niedersächsisches Landesblindengeld in Niedersachsen

Das Niedersächsische Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG). Es beträgt 450 € monatlich für blinde Menschen, die außerhalb einer stationären Einrichtung leben; bei Aufenthalt in einer Einrichtung verringert sich der Betrag. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Niedersachsen. Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Monatliche Zahlung
450 €
pro Monat
Zuständig
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Höhe pro Monat bis zu 450 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Niedersächsische Landesblindengeld wird nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Anders als die Blindenhilfe nach SGB XII, die bedürftigkeitsabhängig ist und für Erwachsene höher liegen kann, ist das Landesblindengeld eine pauschale Landesleistung. Bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung verringert sich der Leistungsbetrag.

Zuständig für die Bearbeitung sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Gewöhnlicher Aufenthalt in Niedersachsen

Wohnform

Außerhalb einer Einrichtung · Stationäre Einrichtung

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Niedersächsische Landesblindengeld 2026?
Blinde Menschen außerhalb einer stationären Einrichtung erhalten 450 € monatlich. Bei Aufenthalt in einer Einrichtung verringert sich der Betrag. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Was ist der Unterschied zur Blindenhilfe nach SGB XII?
Das Landesblindengeld ist eine pauschale, einkommensunabhängige Landesleistung. Die Blindenhilfe nach SGB XII ist bedürftigkeitsabhängig und liegt für Erwachsene höher (seit dem 1. Juli 2026 bis 951,92 €); beide werden gegeneinander angerechnet.
Bekomme ich in einer Einrichtung weniger?
Ja. Bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung verringert sich der Leistungsbetrag des Landesblindengeldes. Den genauen reduzierten Betrag setzt die zuständige Stelle fest.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt (Sozialamt) gestellt. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder ein augenärztliches Gutachten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Nds. Sozialministerium — Hilfen für blinde Menschen
    ms.niedersachsen.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  2. [02]
    NLSJF — Landesblindengeld (Leichte Sprache)
    soziales.niedersachsen.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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