Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) |
| Förderquote | bis 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau den Aufbau und die Weiterentwicklung von tragfähigen Wertschöpfungsketten für heimische Bio-Produkte. Unterstützt werden Vernetzung, Koordination, Beratung und Qualifizierung der beteiligten Akteure.
Antragsberechtigt sind Akteure entlang der Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Verarbeitung bis in die Außer-Haus-Verpflegung, wie Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen, die im Bereich der Ökolandwirtschaft und/oder der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse tätig sind.
Förderfähig sind zwei Bereiche: Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren (Initialveranstaltungen und Implementierungsveranstaltungen) sowie Koordination, Qualifizierung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung (projektgebundene Koordinationsstelle, begleitende Maßnahmen zu Kompetenzaufbau und Beratung, begleitende wissenschaftliche Studien). Die Förderung von Veranstaltungen kann von einem einzelnen Marktakteur beantragt werden. Für die Koordinationsstelle sowie Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und begleitende Studien müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss, zum Beispiel als Verein, gegründet haben.
Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt. Alle im Bundesprogramm Ökologischer Landbau geförderten Projekte müssen evaluiert werden.
Passt Bio-Wertschöpfungsketten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie Unternehmen, Verband, Verein oder Stiftung und im Bereich der Ökolandwirtschaft und/oder der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse tätig (von der Erzeugung über die Verarbeitung bis in die Außer-Haus-Verpflegung)? |
| Dient Ihr Vorhaben dem Aufbau oder der Weiterentwicklung einer Wertschöpfungskettenpartnerschaft für biologisch erzeugte Produkte? |
| Können Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen? |
| Haben Sie für das Projekt noch keinen Leistungs- oder Liefervertrag (Arbeitsvertrag oder Auftragsvergabe) abgeschlossen? |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Antragsteller bringt mindestens 20 Prozent Eigenanteil ein. Förderhöchstbeträge je Projekt innerhalb der dreijährigen Projektlaufzeit:
- Initial- und Implementierungsveranstaltungen: 20.000 Euro je Veranstaltung.
- Koordinationsstelle sowie Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung sowie wissenschaftliche Begleitung: insgesamt bis zu 210.000 Euro, davon maximal 5 Prozent der Ausgaben für Dienstreisen durch die Koordinationsstelle, maximal 15 Prozent für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung und maximal 10 Prozent für begleitende wissenschaftliche Studien.
- Für den Verlängerungszeitraum von einem Jahr können maximal 67.000 Euro für Personalausgaben beantragt werden, die prozentuale Aufteilung bleibt gleich.
Zuwendungsfähig sind bei Veranstaltungen sowie bei Kompetenzaufbau, Beratung und Studien die Ausgaben zur Vergabe von Aufträgen, bei der Koordinationsstelle Personalausgaben und Ausgaben für Geschäftsbedarf und Dienstreisen.
Wie stellst du den Antrag?
Projektanträge können ausschließlich über das elektronische Formularsystem easy-Online gestellt werden, mit dem dort hinterlegten Antragsformular für die Richtlinie RIWERT. Projektanträge können bis zum 1. Dezember 2030 bei der Geschäftsstelle BÖL eingereicht werden. Beizufügen sind der Kooperationsvertrag, die De-minimis-Erklärung, die Bestätigung subventionserheblicher Tatsachen und Bonitätsunterlagen des Antragstellers. Vor der Einreichung sollte geprüft werden, ob das Vorhaben der Zielsetzung der Richtlinie entspricht. Nach Antragseingang kommt eine Nachricht der Geschäftsstelle BÖL; die fachliche und beihilferechtliche Prüfung dauert bei einem vollständigen Antrag in der Regel mindestens drei Monate. Mit der Umsetzung darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, Themenschwerpunkte für die förderbaren Maßnahmen zu formulieren.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung nach RIWERT beantragen?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Wie hoch ist die Fördersumme?
Brauche ich einen Kooperationsvertrag?
Bis wann und wie wird der Antrag gestellt?
Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT) — Offizielle Programmseiteoekolandbau.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- [02]Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT)oekolandbau.deRechtsgrundlageBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- [03]Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfefoerderportal.bund.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- [04]Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasisfoerderportal.bund.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.