BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund Aktuell bis 01.12.2030

Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT)

Die Richtlinie RIWERT des Bundesprogramms Ökologischer Landbau fördert den Aufbau und die Weiterentwicklung heimischer Bio-Wertschöpfungsketten, etwa durch Vernetzungsveranstaltungen, eine Koordinationsstelle, Qualifizierung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen der Bio-Branche. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Projektanträge sind bis zum 1. Dezember 2030 möglich.

Fördergeber
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau den Aufbau und die Weiterentwicklung von tragfähigen Wertschöpfungsketten für heimische Bio-Produkte. Unterstützt werden Vernetzung, Koordination, Beratung und Qualifizierung der beteiligten Akteure.

Antragsberechtigt sind Akteure entlang der Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Verarbeitung bis in die Außer-Haus-Verpflegung, wie Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen, die im Bereich der Ökolandwirtschaft und/oder der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse tätig sind.

Förderfähig sind zwei Bereiche: Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren (Initialveranstaltungen und Implementierungsveranstaltungen) sowie Koordination, Qualifizierung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung (projektgebundene Koordinationsstelle, begleitende Maßnahmen zu Kompetenzaufbau und Beratung, begleitende wissenschaftliche Studien). Die Förderung von Veranstaltungen kann von einem einzelnen Marktakteur beantragt werden. Für die Koordinationsstelle sowie Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und begleitende Studien müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss, zum Beispiel als Verein, gegründet haben.

Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt. Alle im Bundesprogramm Ökologischer Landbau geförderten Projekte müssen evaluiert werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie Unternehmen, Verband, Verein oder Stiftung und im Bereich der Ökolandwirtschaft und/oder der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse tätig (von der Erzeugung über die Verarbeitung bis in die Außer-Haus-Verpflegung)?
Dient Ihr Vorhaben dem Aufbau oder der Weiterentwicklung einer Wertschöpfungskettenpartnerschaft für biologisch erzeugte Produkte?
Können Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen?
Haben Sie für das Projekt noch keinen Leistungs- oder Liefervertrag (Arbeitsvertrag oder Auftragsvergabe) abgeschlossen?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Antragsteller bringt mindestens 20 Prozent Eigenanteil ein. Förderhöchstbeträge je Projekt innerhalb der dreijährigen Projektlaufzeit:

  • Initial- und Implementierungsveranstaltungen: 20.000 Euro je Veranstaltung.
  • Koordinationsstelle sowie Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung sowie wissenschaftliche Begleitung: insgesamt bis zu 210.000 Euro, davon maximal 5 Prozent der Ausgaben für Dienstreisen durch die Koordinationsstelle, maximal 15 Prozent für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung und maximal 10 Prozent für begleitende wissenschaftliche Studien.
  • Für den Verlängerungszeitraum von einem Jahr können maximal 67.000 Euro für Personalausgaben beantragt werden, die prozentuale Aufteilung bleibt gleich.

Zuwendungsfähig sind bei Veranstaltungen sowie bei Kompetenzaufbau, Beratung und Studien die Ausgaben zur Vergabe von Aufträgen, bei der Koordinationsstelle Personalausgaben und Ausgaben für Geschäftsbedarf und Dienstreisen.

Wie stellst du den Antrag?

Projektanträge können ausschließlich über das elektronische Formularsystem easy-Online gestellt werden, mit dem dort hinterlegten Antragsformular für die Richtlinie RIWERT. Projektanträge können bis zum 1. Dezember 2030 bei der Geschäftsstelle BÖL eingereicht werden. Beizufügen sind der Kooperationsvertrag, die De-minimis-Erklärung, die Bestätigung subventionserheblicher Tatsachen und Bonitätsunterlagen des Antragstellers. Vor der Einreichung sollte geprüft werden, ob das Vorhaben der Zielsetzung der Richtlinie entspricht. Nach Antragseingang kommt eine Nachricht der Geschäftsstelle BÖL; die fachliche und beihilferechtliche Prüfung dauert bei einem vollständigen Antrag in der Regel mindestens drei Monate. Mit der Umsetzung darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, Themenschwerpunkte für die förderbaren Maßnahmen zu formulieren.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung nach RIWERT beantragen?
Antragsberechtigt sind Akteure entlang der Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Verarbeitung bis in die Außer-Haus-Verpflegung, wie Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen, die im Bereich der Ökolandwirtschaft und/oder der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse tätig sind.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Gefördert werden Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren (Initial- und Implementierungsveranstaltungen) sowie eine projektgebundene Koordinationsstelle, begleitende Maßnahmen zu Kompetenzaufbau und Beratung und begleitende wissenschaftliche Studien.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Eigenanteil mindestens 20 Prozent. Die Förderhöchstbeträge liegen bei 20.000 Euro je Veranstaltung und bei insgesamt bis zu 210.000 Euro für Koordinationsstelle, Qualifizierung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung innerhalb der dreijährigen Projektlaufzeit. Für den einjährigen Verlängerungszeitraum können maximal 67.000 Euro für Personalausgaben beantragt werden.
Brauche ich einen Kooperationsvertrag?
Für die Koordinationsstelle sowie Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und begleitende wissenschaftliche Studien ja: Mindestens zwei Akteure müssen für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss, zum Beispiel als Verein, gegründet haben. Initial- und Implementierungsveranstaltungen kann auch ein einzelner Marktakteur beantragen, sofern er Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten vorweist.
Bis wann und wie wird der Antrag gestellt?
Projektanträge können bis zum 1. Dezember 2030 bei der Geschäftsstelle BÖL eingereicht werden, ausschließlich über das elektronische Formularsystem easy-Online. Die Prüfung dauert bei einem vollständigen Antrag in der Regel mindestens drei Monate.
Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?
Erst nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Als Beginn des Projektes gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Liefervertrages, also ein Arbeitsvertrag oder eine Auftragsvergabe.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT) — Offizielle Programmseite
    oekolandbau.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWERT)
    oekolandbau.deRechtsgrundlageBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  3. [03]
    Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe
    foerderportal.bund.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  4. [04]
    Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis
    foerderportal.bund.dePrimärquelleBundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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