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BG BAU Arbeitsschutzprämien – Zuschuss für Sicherheitstechnik am Bau

Die Arbeitsschutzprämien der BG BAU sind Zuschüsse der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für Mitgliedsunternehmen, die in Sicherheitstechnik, Schutzausrüstung, die Organisation des Arbeitsschutzes oder die Qualifikation ihrer Beschäftigten investieren. Gefördert werden Maßnahmen aus dem Prämienkatalog. Die beitragsabhängige Fördersumme richtet sich nach dem BG-Beitrag und liegt je Kalenderjahr zwischen 100 und 20.000 Euro; die Rechnung wird innerhalb von 365 Tagen eingereicht.

Fördergeber
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit den Arbeitsschutzprämien bezuschusst die BG BAU, die gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft, Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten. Gefördert werden Anschaffungen wie Sicherheitstechnik und Zusatzausrüstung, die Organisation des Arbeitsschutzes sowie Qualifikationsmaßnahmen für Beschäftigte. Welche Geräte und Maßnahmen förderfähig sind, legt der Arbeitsschutzprämienkatalog fest; er ist nach Themen gegliedert, etwa Absturz, Staub und Gefahrstoffe, UV-Strahlung und Hitze, körperliche Belastung, elektrische Gefährdung, Lärm, sichere Handmaschinen sowie Baumaschinen und Baustellen-Lkw.

Neben der beitragsabhängigen Förderung gibt es beitragsunabhängige Prämienpakete, etwa zur Absturzprävention. Beide Fördermodelle lassen sich kombinieren; bei Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich laut BG BAU ein Vergleich lohnen, weil die beitragsunabhängige Variante teilweise höher bezuschusst.

Schnell-Check

Passt BG BAU Arbeitsschutzprämien zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist Ihr Unternehmen gewerbliches Mitglied der BG BAU?
Zahlen Sie mindestens 100 Euro BG-Beitrag und haben Sie mindestens einen Beschäftigten (oder sind Sie als Unternehmer ohne Beschäftigte freiwillig versichert)?
Steht das Gerät oder die Maßnahme im Arbeitsschutzprämienkatalog der BG BAU?
Falls ein Gerät gefördert werden soll: Ist es neu und vom Hersteller für den gewerblichen Gebrauch zugelassen? (Bei Schulungen und anderen Maßnahmen ohne Gerät: Ja)
Ist die Rechnung höchstens 365 Tage alt?
Ist Ihr Beitragskonto ausgeglichen und kein Insolvenzverfahren anhängig?

Was bekommst du konkret?

Die beitragsabhängige Fördersumme je Kalenderjahr richtet sich nach dem Umlagebeitrag: Stufe A (Beiträge 100 bis 1.000 Euro) 25 % des Umlagebeitrages, mindestens 100 und höchstens 250 Euro; Stufe B (1.001 bis 25.000 Euro) 20 %, mindestens 250 und höchstens 5.000 Euro; Stufe C (25.001 bis 100.000 Euro) 10 %, mindestens 5.000 und höchstens 10.000 Euro; Stufe D (ab 100.001 Euro) 5 %, mindestens 10.000 und höchstens 20.000 Euro. Die Fördersummen der Stufen A und B lassen sich über mehrere Jahre ansparen. Auch Leasinggeräte werden gefördert, wenn der Leasingvertrag mindestens zwölf Monate läuft. Für jedes Gerät oder jede Maßnahme legt der Prämienkatalog die eigene Höchstförderung fest.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung und jährliche Fördersumme prüfen

    Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro; Unternehmer ohne Beschäftigte können bei freiwilliger Versicherung bei der BG BAU bis zu 250 Euro je Kalenderjahr erhalten. Bemessungsgrundlage der jährlichen Fördersumme ist der BG-Beitrag ohne Beitragszuschlag des Vorjahres, der im Beitragsbescheid unter „Summe BG-Beitrag“ steht. Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden.

  2. 02

    Förderfähige Maßnahme im Prämienkatalog auswählen und Anforderungen prüfen

    Gefördert werden nur Maßnahmen aus dem Prämienkatalog der BG BAU, für die noch keine Förderung gewährt wurde. Förderfähige Geräte und Maschinen müssen vom Hersteller für den gewerblichen Gebrauch zugelassen sein, gebrauchte Geräte sind ausgeschlossen. Zu jeder Prämie stehen im Downloadbereich die „Anforderungen und Hinweise“; der Stand der verfügbaren Fördermittel wird auf der Seite der jeweiligen Maßnahme angezeigt.

  3. 03

    Gerät oder Maßnahme beschaffen und auf vollständige Rechnungsangaben achten

    Gefördert werden bereits umgesetzte Maßnahmen, die Prämie wird also nach dem Kauf beantragt. Auf der Rechnung muss die genaue Bezeichnung der Geräte bzw. Maßnahmen mit Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer des Herstellers stehen; ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Leasinggeräte werden ebenfalls gefördert, wenn der Leasingvertrag mindestens zwölf Monate läuft und Beginn und Ende bzw. Dauer darin vermerkt sind; dafür kann einmalig ein Antrag gestellt werden.

  4. 04

    Antrag online innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsdatum stellen

    Der Antrag wird über das Online-Antragsformular der BG BAU gestellt, mit Rechnungskopie und gegebenenfalls weiteren Nachweisen wie Fotos, Belegen, Zertifikaten oder Urkunden. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt des Antragseingangs nicht älter als 365 Tage sein, maßgebend ist das Rechnungsdatum; für Leasinggeräte gilt das für den Leasingvertrag. Der frühere Stichtag 31. Dezember entfällt. Auskünfte zu Fördersummen und zur Antragstellung gibt die BG BAU unter 0800 3799100.

    Zum Online-Antragsformular der BG BAU
  5. 05

    Prüfung abwarten und gefördertes Arbeitsmittel mindestens zwölf Monate behalten

    Nur vollständige Antragsunterlagen einschließlich Rechnungskopie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und bearbeitet. Eine Aufsichtsperson der BG BAU berät bei der Durchführung und vergewissert sich über die Umsetzung. Die Prämie ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, unter anderem bei ausgeschöpften Haushaltsmitteln; wird ein gefördertes Arbeitsmittel innerhalb der ersten zwölf Monate nach Förderung weiterverkauft, ist der Zuschuss zurückzuerstatten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Arbeitsschutzprämie der BG BAU?
Bei der beitragsabhängigen Förderung hängt die Fördersumme je Kalenderjahr vom Umlagebeitrag ab: Stufe A 25 % (100 bis 250 Euro), Stufe B 20 % (250 bis 5.000 Euro), Stufe C 10 % (5.000 bis 10.000 Euro), Stufe D 5 % (10.000 bis 20.000 Euro). Für das einzelne Gerät gilt zusätzlich die Höchstförderung aus dem Prämienkatalog.
Wer kann die Prämien beantragen?
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens 100 Euro BG-Beitrag und mindestens einem Beschäftigten. Unternehmer ohne Beschäftigte können bis zu 250 Euro je Kalenderjahr erhalten, wenn sie bei der BG BAU freiwillig versichert sind.
Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?
Innerhalb von 365 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen werden nicht berücksichtigt; einen festen Stichtag zum Jahresende gibt es nicht mehr.
Kann ich die Fördersumme über mehrere Jahre ansparen?
Ja, bei den Stufen A und B lassen sich die Fördersummen über mehrere Jahre ansparen. So können auch kleinere Betriebe größere Anschaffungen fördern lassen.
Werden auch Leasinggeräte gefördert?
Ja. Im Jahr des Vertragsabschlusses kann einmalig ein Antrag gestellt werden. Grundlage sind die Netto-Leasingraten, der Vertrag muss mindestens zwölf Monate laufen.
Lassen sich beitragsabhängige und beitragsunabhängige Förderung kombinieren?
Ja. Ein Unternehmen kann beide Fördermodelle nutzen. Bei Maßnahmen zur Absturzprävention kann die beitragsunabhängige Förderung höher ausfallen, deshalb lohnt dort ein Vergleich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BG BAU Arbeitsschutzprämien – Zuschuss für Sicherheitstechnik am Bau — Offizielle Programmseite
    bgbau.dePrimärquelleBG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  2. [02]
    BG BAU: Arbeitsschutzprämien und Prämienkatalog
    bgbau.dePrimärquelleBG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  3. [03]
    BG BAU: Kombination beider Fördermodelle
    bgbau.dePrimärquelleBG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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