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Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (NRW)

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. So erhalten Unternehmen Beteiligungskapital zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis, das ohne die Garantie nicht zustande käme. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme, die höchstens 1,5 Millionen Euro betragen darf.

Max. Beteiligung
1,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 1,5 Mio. €
Beteiligungs-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Die Garantie ermöglicht Beteiligungskapital, das ohne diese Absicherung nicht zustande käme, und dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Finanziert werden unter anderem Existenzgründungen, Errichtung, Erweiterung und Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekte und Kooperationen. Die Garantien werden durch Bund und Land teilweise rückgarantiert. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Garantien besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen

Garantierte Beteiligung höchstens 1,5 Millionen Euro

Stärkung der Eigenkapitalbasis, keine Sanierung

Antrag über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag auf Übernahme einer Garantie ist über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zu stellen, die die Beteiligung eingeht und den Antrag mit ihrer Stellungnahme an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Die Bürgschaftsbank kann zusätzliche Stellungnahmen der Kammern und Wirtschaftsverbände sowie eine Finanzamtsbescheinigung einholen. Die Garantie kann unter Bedingungen und Auflagen übernommen werden.

Häufige Fragen

Wer erhält Beteiligungskapital mit Garantie der Bürgschaftsbank NRW?
Gefördert werden rechtlich und wirtschaftlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen, deren Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.
Wie hoch kann die garantierte Beteiligung sein?
Die garantierte Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen und den Betrag von 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme ab.
Wofür darf das Beteiligungskapital verwendet werden?
Finanziert werden unter anderem Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekte und Kooperationen. Eine Beteiligung zur Sanierung der Finanzverhältnisse ist ausgeschlossen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen, die den Antrag mit ihrer Stellungnahme an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen weiterleitet.

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