Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Förderhöhe | 5.000 € – 1,5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB) fördern Gründungs- und Festigungsvorhaben in Berlin mit einem zinsgünstigen Darlehen in Kombination mit einer Bürgschaft. Gefördert werden die Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie Vorhaben zur Existenzfestigung bis zu sieben Jahre nach der Gründung.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Investitionsort, Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
Gründung höchstens 7 Jahre vor Antragstellung (bei Existenzfestigung)
Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit
Darlehen nur in Verbindung mit bis zu 80-prozentiger BBB-Bürgschaft
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der Hausbank gestellt, die ihn an die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB) weiterleitet. Die BBB leitet die Unterlagen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen an die IBB weiter. IBB und BBB entscheiden in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Häufige Fragen
Wer kann Berlin Start beantragen?
Wie hoch ist der Darlehensbetrag bei Berlin Start?
Warum ist eine Bürgschaft der BBB notwendig?
Wie erfolgt die Antragstellung für Berlin Start?
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