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Zuschuss Land

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Zuschussprogramm von EU und Land Nordrhein-Westfalen für Beratungsleistungen rund um Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb. Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit einem Vorhaben in NRW. Vor dem Antrag ist ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht; das Verfahren ist einstufig.

Fördergeber
Land Nordrhein-Westfalen und Europäische Union (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen und Europäische Union (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027)
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) stellen die EU und das Land Nordrhein-Westfalen 17,3 Millionen Euro Fördermittel für Zuschüsse zu Beratungsleistungen zur Verfügung. Das Programm soll helfen, Beratungen zur Förderung von Existenzgründungen finanziell zu erleichtern, den Bestand an Gründungen und Übernahmen zu erhöhen sowie die Qualität der Gründungen zu verbessern.

Fördermittel können für zwei Arten von Beratungsleistungen beantragt werden: erstens Beratungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW (RIS) erfolgen; zweitens Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme sowie vor dem Übergang eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens in den Haupterwerb.

Im Fokus stehen insbesondere Personen, die bei Gründungs- und Übernahmevorhaben bisher unterrepräsentiert sind. Ergänzend werden spezielle Angebote für Personen mit Migrationserfahrung in der ersten Generation sowie für Personen mit anerkannter Behinderung gefördert; Voraussetzung ist die Planung eines förderfähigen Gründungs- oder Übernahmevorhabens. Zusätzlich gibt es Förderung für Beratungen zur betrieblichen Integration von Beschäftigten mit Migrationserfahrung, zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie mindestens 18 Jahre alt?
Wollen Sie in NRW ein Unternehmen gründen, übernehmen, sich als tätiger Gesellschafter beteiligen oder vom Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln?
Beantragen Sie die Förderung als natürliche Person?
Haben Sie vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle geführt?

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse zu Beratungsleistungen: (1) Beratung für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie NRW, (2) Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld einer Gründung oder Übernahme, (3) spezielle Beratungsangebote für Personen mit Migrationserfahrung in der ersten Generation und für Personen mit anerkannter Behinderung, (4) Beratungen zu Fachkräftegewinnung, altersgerechter Arbeitsgestaltung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Seite nennt weder Förderquote noch Höchstbetrag je Beratung.

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen. Anträge werden fortlaufend über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht; Einzelheiten zu Anlaufstellen, Antragsunterlagen und aktuellen Fristen stehen auf der Programmseite des EFRE.NRW und im Förderaufruf.

Häufige Fragen

Wer ist beim Beratungsprogramm Wirtschaft NRW antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und in NRW ein Unternehmen gründen, ein Einzelunternehmen oder mehr als 50 Prozent der Anteile eines Unternehmens übernehmen, sich als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent beteiligen oder vom Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Gefördert werden Beratungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW sowie Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld einer Gründung oder Übernahme. Hinzu kommen spezielle Angebote für Personen mit Migrationserfahrung in der ersten Generation und mit anerkannter Behinderung.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Der Förderaufruf sieht ein einstufiges Verfahren vor. Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle führen.
Wie viel Geld steht für das Programm zur Verfügung?
Die EU und das Land Nordrhein-Westfalen stellen im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW insgesamt 17,3 Millionen Euro Fördermittel für Zuschüsse zu Beratungsleistungen zur Verfügung. Das ist das Gesamtbudget, nicht der Betrag je Antragsteller.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) — Offizielle Programmseite
    efre.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen und Europäische Union (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027)
  2. [02]
    Richtlinie Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen und Europäische Union (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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