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Bayern Kapital Seedfonds (Innovationsfonds II)

Der Bayern Kapital Innovationsfonds II stellt jungen, innovativen und technologieorientierten Unternehmen in Bayern Beteiligungskapital für die Seedphase zur Verfügung. Finanziert werden Forschung, Entwicklung und Markteinführung: bei Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO in der Regel 750.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro, bei pari-passu-Finanzierungen bis 2,5 Millionen Euro je Unternehmen.

Max. Beteiligung
2,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bayern Kapital GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayern Kapital GmbH
Förderhöhe bis zu 2,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Bayern Kapital Innovationsfonds II stärken der Freistaat Bayern, die LfA Förderbank Bayern und die Bayern Kapital GmbH die Eigenkapitalbasis junger, innovativer und wachstumsorientierter Unternehmen in Bayern. Der Fonds stellt Chancenkapital für die Seedphase bereit, damit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zum ersten Prototyp oder Proof of Concept und weiter bis zum Markteintritt umgesetzt werden können. Bayern Kapital fungiert als Managementgesellschaft des Fonds.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Form einer Kapitalgesellschaft

Firmensitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern

Bei Seedfinanzierung höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen

Technologie- und wachstumsorientiertes Innovationsvorhaben in Bayern

Wie stellst du den Antrag?

Der Beteiligungsantrag wird bei der Bayern Kapital gestellt; bei pari-passu-Finanzierungen vor Abschluss der Beteiligungsvereinbarung mit den privaten Investoren. Das Unternehmen muss Firmensitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben und darf bei Finanzierungen nach Artikel 22 AGVO höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein. Das Beteiligungskapital wird in Tranchen nach Projektfortschritt und Erfüllung von Meilensteinen ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wer kann Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten?
Kleine und mittlere Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Firmensitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die ein innovatives, technologie- und wachstumsorientiertes Vorhaben in Bayern durchführen.
Wie hoch ist die Beteiligung?
Bei Seedphasenvorhaben nach Artikel 22 AGVO in der Regel 750.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro. Bei pari-passu-Finanzierungen mit privaten Investoren bis zu 2,5 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer.
In welcher Form beteiligt sich der Fonds?
In offener Form, als typisch stille Beteiligung oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption; auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen ist möglich. Der Fonds bleibt in der Regel Minderheitsgesellschafter.
Welche Rolle spielen private Investoren?
Bei pari-passu-Finanzierungen müssen sich private Investoren grundsätzlich mindestens in gleicher Höhe beteiligen, bei Business Angels und Life-Science-Vorhaben mindestens zu 30 Prozent des gemeinsam aufgebrachten Beteiligungskapitals.

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