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Zuschuss · bis 50 % Land ⚠ Programm seit 30.06.2025 ausgelaufen

Soforthilfe Hochwasser 2024 Bayern (Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei)

Bayern glich Schäden aus, die Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei durch das Hochwasser vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 entstanden sind. Voraussetzung war ein Mindestschaden von 5.000 Euro, der maximale Finanzhilfebetrag lag bei 200.000 Euro. Die Antragstellung war bis zum 30. Juni 2025 möglich.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Soforthilfe Hochwasser 2024 Bayern (Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei) wird seit dem 30.06.2025 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 unterstützte geschädigte Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei in Bayern mit Finanzhilfen für Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser in der Zeit vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2024 verursacht wurden und in Bayern eingetreten sind. Der Mindestschaden musste 5.000 Euro betragen, der maximale Finanzhilfebetrag belief sich auf 200.000 Euro.

Für das Riedstromgebiet galt eine eigene Sonderrichtlinie: Dort wurde für nachweislich nicht versicherbare Schäden ein anteiliger Schadensausgleich von bis zu 80 Prozent gewährt, eine Deckelung des Finanzhilfebetrags fand nicht statt. Dieser höhere Satz war ein Ergänzungsantrag zum Basisprogramm, kein alternativer Fördersatz — bereits zustehende Ausgleichszahlungen wurden gegengerechnet.

Schäden durch Starkregen in Verbindung mit Sturm und/oder Hagel waren ausdrücklich vom Schadensausgleich ausgeschlossen. Forstliche Infrastrukturschäden liefen nicht über dieses Programm, sondern über die forstliche Förderung. Das Programm ist beendet.

Schnell-Check

Passt Soforthilfe Hochwasser 2024 Bayern (Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Schaden unmittelbar durch das Hochwasser vom 31.05. bis 11.06.2024 verursacht

Mindestschaden 5.000 Euro

Zeitnahe Foto-Dokumentation erforderlich

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %200.000 €

Was bekommst du konkret?

Generell wurden für Schäden, die durch das Hochwasser verursacht wurden, Finanzhilfen in Höhe von bis zu 25 Prozent des Gesamtschadens gewährt. Bei nachweislich nicht versicherbaren Schäden waren es bis zu 50 Prozent; Aufwuchsschäden galten generell als nicht versicherbar. Der maximale Finanzhilfebetrag belief sich auf 200.000 Euro, der Mindestschaden musste 5.000 Euro betragen. Im Riedstromgebiet wurde nach der Sonderrichtlinie „Riedstrom“ für nicht versicherbare Schäden ein anteiliger Schadensausgleich von bis zu 80 Prozent gewährt, ohne Deckelung des Finanzhilfebetrags. Die Finanzhilfen waren nicht rückzahlbare Billigkeitsleistungen.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Soforthilfe Hochwasser 2024 Bayern (Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei)
400.000 €

Förderfähig sind max. 400.000 €

Rechnerische Schätzung
200.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten400.000 €
  • Förderfähige Basis400.000 €
  • Zuschuss– 200.000 €
  • Dein Eigenanteil200.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag war unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen; die Antragstellung war bis zum 30. Juni 2025 möglich. Zum Nachweis des Schadens war eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation zwingend erforderlich — am besten erstellt in der FAL-BY-App, der Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern. Aus den Bildern musste hervorgehen, dass der Schaden durch das Hochwasser entstanden ist. Für Ernte- und Aufwuchsschäden war kein zusätzlicher Zahlungsantrag erforderlich; für alle anderen Schäden war ein Zahlungsantrag nach Abschluss der Maßnahme spätestens bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen.

Häufige Fragen

Welcher Schadenszeitraum war abgedeckt?
Ausgeglichen wurden Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser in der Zeit vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2024 verursacht wurden und in Bayern eingetreten sind. Schäden durch Starkregen in Verbindung mit Sturm und/oder Hagel waren ausdrücklich vom Schadensausgleich ausgeschlossen.
Wie hoch war die Finanzhilfe?
Bis zu 25 Prozent des Gesamtschadens, bei nachweislich nicht versicherbaren Schäden bis zu 50 Prozent. Der maximale Finanzhilfebetrag belief sich auf 200.000 Euro, der Mindestschaden musste 5.000 Euro betragen. Im Riedstromgebiet galt nach der Sonderrichtlinie „Riedstrom“ ein Satz von bis zu 80 Prozent ohne Deckelung des Finanzhilfebetrags.
Wie war der Schaden nachzuweisen?
Zum Nachweis des Schadens war eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation zwingend erforderlich. Aus den Bildern musste hervorgehen, dass der Schaden durch das Hochwasser entstanden ist. Empfohlen wurde die FAL-BY-App, die Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern, aus der die Dokumentation über iBALIS an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hilfsprogramm Hochwasser 2024 Bayern — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Richtlinie Hochwasser 2024
    stmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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