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Zuschuss · bis 50 % Land

Hilfsprogramm Hochwasser 2024 Bayern

Bayern bietet Finanzhilfe fuer Schaeden durch Hochwasser vom 30.05.-11.06.2024. Schadensausgleich ab 5.000 EUR, max. 200.000 EUR. Foerdersatz 50% (nicht versicherbar) oder 25% (versicherbar). Antragsfrist bis 30.06.2025.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderhöhe 5.000 € – 200.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Hilfsprogramm Hochwasser 2024 unterstuetzt geschaedigte landwirtschaftliche Betriebe in Bayern durch Finanzhilfen für Schaeden, die unmittelbar durch Hochwasser und Ueberflutung entstanden sind. Schadensausgleich erfolgt ab einem Mindestschaden von 5.000 EUR. Hoeherer Ausgleich (bis 80%) in definierten Kulissen. Zahlungsantraege fuer Gebaeueschäden grundsaetzlich bis 31.12.2025 moglich.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Schaden muss unmittelbar durch Hochwasser 30.05.-11.06.2024 entstanden sein

Schaden mindestens 5.000 EUR

Zeitnahe Foto-Dokumentation erforderlich

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 19.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    200.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Hilfsprogramm Hochwasser 2024 Bayern
400.000 €

Förderfähig sind max. 400.000 €

Rechnerische Schätzung
200.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten400.000 €
  • Förderfähige Basis400.000 €
  • Zuschuss– 200.000 €
  • Dein Eigenanteil200.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung bei zustaedendigem Amt fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten bis 30.06.2025. Erforderlich: zeitnahe Foto-Dokumentation (bevorzugt via FAL-BY-App) mit Zeitnachweis des Hochwasserschadens. Zahlungsantraege bis 31.12.2025 fuer Gebäudeschäden.

Häufige Fragen

Welcher Zeitraum ist abgedeckt?
Das Programm deckt Schaeden ab, die zwischen 30. Mai 2024 und 11. Juni 2024 durch Hochwasser entstanden sind.
Wie hoch ist die Foerderung?
50% fuer nicht versicherbare Schaeden (80% in Kulissen), 25% fuer versicherbare Schaeden. Min. 5.000 EUR, max. 200.000 EUR Zuschuss.
Wie wird der Schaden nachgewiesen?
Zeitnahe Foto-Dokumentation ist zwingend erforderlich. Die Bilder muessen zeigen, dass der Schaden durch Hochwasser entstanden ist. Bevorzugt wird die FAL-BY-App fuer geotagging.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hilfsprogramm Hochwasser 2024 Bayern — Offizielle Programmseite
    stmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  2. [02]
    Richtlinie Hochwasser 2024
    stmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus