Dieses Programm läuft nicht mehr
Soforthilfe Hochwasser 2024 Bayern (Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei) wird seit dem 30.06.2025 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 unterstützte geschädigte Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei in Bayern mit Finanzhilfen für Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser in der Zeit vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2024 verursacht wurden und in Bayern eingetreten sind. Der Mindestschaden musste 5.000 Euro betragen, der maximale Finanzhilfebetrag belief sich auf 200.000 Euro.
Für das Riedstromgebiet galt eine eigene Sonderrichtlinie: Dort wurde für nachweislich nicht versicherbare Schäden ein anteiliger Schadensausgleich von bis zu 80 Prozent gewährt, eine Deckelung des Finanzhilfebetrags fand nicht statt. Dieser höhere Satz war ein Ergänzungsantrag zum Basisprogramm, kein alternativer Fördersatz — bereits zustehende Ausgleichszahlungen wurden gegengerechnet.
Schäden durch Starkregen in Verbindung mit Sturm und/oder Hagel waren ausdrücklich vom Schadensausgleich ausgeschlossen. Forstliche Infrastrukturschäden liefen nicht über dieses Programm, sondern über die forstliche Förderung. Das Programm ist beendet.
Passt Soforthilfe Hochwasser 2024 Bayern (Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei) zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Schaden unmittelbar durch das Hochwasser vom 31.05. bis 11.06.2024 verursacht
Mindestschaden 5.000 Euro
Zeitnahe Foto-Dokumentation erforderlich
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 200.000 € |
Was bekommst du konkret?
Generell wurden für Schäden, die durch das Hochwasser verursacht wurden, Finanzhilfen in Höhe von bis zu 25 Prozent des Gesamtschadens gewährt. Bei nachweislich nicht versicherbaren Schäden waren es bis zu 50 Prozent; Aufwuchsschäden galten generell als nicht versicherbar. Der maximale Finanzhilfebetrag belief sich auf 200.000 Euro, der Mindestschaden musste 5.000 Euro betragen. Im Riedstromgebiet wurde nach der Sonderrichtlinie „Riedstrom“ für nicht versicherbare Schäden ein anteiliger Schadensausgleich von bis zu 80 Prozent gewährt, ohne Deckelung des Finanzhilfebetrags. Die Finanzhilfen waren nicht rückzahlbare Billigkeitsleistungen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 400.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten400.000 €
- Förderfähige Basis400.000 €
- Zuschuss– 200.000 €
- Dein Eigenanteil200.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag war unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen; die Antragstellung war bis zum 30. Juni 2025 möglich. Zum Nachweis des Schadens war eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation zwingend erforderlich — am besten erstellt in der FAL-BY-App, der Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern. Aus den Bildern musste hervorgehen, dass der Schaden durch das Hochwasser entstanden ist. Für Ernte- und Aufwuchsschäden war kein zusätzlicher Zahlungsantrag erforderlich; für alle anderen Schäden war ein Zahlungsantrag nach Abschluss der Maßnahme spätestens bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen.
Häufige Fragen
Welcher Schadenszeitraum war abgedeckt?
Wie hoch war die Finanzhilfe?
Wie war der Schaden nachzuweisen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hilfsprogramm Hochwasser 2024 Bayern — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Richtlinie Hochwasser 2024stmelf.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus