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Zuschuss · bis 30 % Land

Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)

Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent (max. 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit) für Barrierereduzierungs-Maßnahmen wie Aufzüge, Türverbreiterungen oder Badumbauten.

Max. Förderung
4.500 €
pro Antrag
Zuständig
Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Förderhöhe bis zu 4.500 €
Förderquote 30 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Rentner

Worum geht es?

Mit dem Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungs-Maßnahmen in selbst genutztem Wohneigentum oder in selbst genutzten Mietwohnungen — in letzterem Fall mit Antragstellung durch den Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Wohnobjekt in Mecklenburg-Vorpommern

Eigentümer oder Mieter (mit Einverständnis des Vermieters)

Selbstnutzung der Wohnung/des Wohneigentums

Maßnahme reduziert Barrieren (Aufzüge, Türverbreiterung, Bad, Treppen)

Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    30 %
    4.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
15.000 €

Förderfähig sind max. 15.000 €

Rechnerische Schätzung
4.500 €

pro Antrag

Förderquote30%
  • Gesamtkosten15.000 €
  • Förderfähige Basis15.000 €
  • Zuschuss– 4.500 €
  • Dein Eigenanteil10.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Schriftlicher, formgebundener Antrag vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut M-V einreichen. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn. Bei Antragstellung durch den Mieter ist eine Erklärung des Eigentümers vorzulegen.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Eigentümer, deren Grundstücke mit selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind, sowie Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter für die selbst genutzte Mietwohnung in Mecklenburg-Vorpommern.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren wie Anpassung der Raumgeometrie, Verbreiterung von Türdurchgängen, Umbau von Bädern, Verbesserung von Treppenanlagen sowie Nachrüstung mit Aufzügen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30 Prozent von 15.000 Euro je Wohneinheit (also bis 4.500 Euro pro Wohneinheit).
Welche Fristen gelten?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn beim LFI M-V eingehen. Die Baumaßnahme sollte innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung fertiggestellt sein. Bei Auszahlung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, einbehalten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V) — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)