Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | bis zu 4.500 € |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Rentner |
Worum geht es?
Mit dem Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungs-Maßnahmen in selbst genutztem Wohneigentum oder in selbst genutzten Mietwohnungen — in letzterem Fall mit Antragstellung durch den Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer.
Passt Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Wohnobjekt in Mecklenburg-Vorpommern
Eigentümer oder Mieter (mit Einverständnis des Vermieters)
Selbstnutzung der Wohnung/des Wohneigentums
Maßnahme reduziert Barrieren (Aufzüge, Türverbreiterung, Bad, Treppen)
Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 13.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag30 %4.500 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 15.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten15.000 €
- Förderfähige Basis15.000 €
- Zuschuss– 4.500 €
- Dein Eigenanteil10.500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Schriftlicher, formgebundener Antrag vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut M-V einreichen. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn. Bei Antragstellung durch den Mieter ist eine Erklärung des Eigentümers vorzulegen.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm beantragen?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Fristen gelten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V) — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)