Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 12. Februar 2024 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die Maßnahmen sollen die Energieeffizienz steigern und die Emissionen fluorierter Treibhausgase senken. Das BAFA ist für die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung der Zuschüsse zuständig.
Gefördert werden die Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen, die Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung (Voraussetzung: Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken), die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler, bestimmte Komponenten und Systeme (nur in Verbindung mit der Förderung einer Kälteerzeugungseinheit) sowie die Effizienz-Umrüstung von bestehenden, kleinen Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln. Split- und Multisplit-Klimageräte sind nur mit bestimmten Kältemitteln (zum Beispiel Propan R-290 und Isobutan R-600a) förderfähig.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation, Kommune, ein Zweckverband, eine Hochschule oder Schule, ein Krankenhaus oder eine kirchliche Einrichtung (keine Privatperson, kein Bundesland)? |
| Handelt es sich um eine stationäre Kälte- oder Klimaanlage mit nicht-halogeniertem Kältemittel (bei Split- und Multisplit-Geräten nur bestimmte Kältemittel wie Propan R-290 oder Isobutan R-600a)? |
| Wird die Anlage in einer gewerblichen Anwendung eingesetzt? |
| Haben Sie noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für das Vorhaben rechtsgültig abgeschlossen? |
| Falls ein Contractor die Anlage betreibt: Hat der Contractingvertrag eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren (Energieeinspar- oder Energieliefer-Contracting)? |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss des Bundes für Installation, Nach- und Umrüstung stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie für Effizienz-Umrüstungen kleiner Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von Art und Kälteleistung des Kälteerzeugers sowie von Art und Leistung der Komponenten ab; das BAFA nennt auf der Programmseite keinen festen Betrag. Eine unverbindliche Berechnung ermöglicht der Förderrechner auf klimaschutz.de. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Fördermittel werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Förderfähig sind Anlagen über Energieeinspar-Contracting oder Energieliefer-Contracting mit einer Mindestlaufzeit des Contractingvertrags von fünf Jahren.
Wie stellst du den Antrag?
Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026 und wird nicht verlängert; Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Den Ablauf beschreibt das Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kapitel 9), das Sie vor der Antragstellung sorgfältig lesen sollten. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden; als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Nach Umsetzung reichen Sie den Verwendungsnachweis über das elektronische Formular des BAFA ein. Juristische Personen und Organisationen können sich bei der Antragstellung kostenlos und freiwillig über das ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Der Antrag kann auch von einem bevollmächtigten Dritten gestellt werden.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich Fördermittel nach der Kälte-Klima-Richtlinie beantragen?
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
Welche Arten des Contractings sind förderfähig?
Darf ich die Anlagenplanung nach Antragseingang ändern?
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Kann ich die Höhe der Förderung vorab berechnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie, BAFA) — Offizielle Programmseitebafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [02]BAFA: EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagenbafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [03]Förderrechner Klimaschutzklimaschutz.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [04]BAFA: Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagenbafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.