BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2026

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie, BAFA)

Die Kälte-Klima-Richtlinie fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen: stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Das BAFA bearbeitet die Anträge und zahlt die Zuschüsse aus. Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2026 und wird nicht verlängert, Anträge sind bis dahin möglich. Privatpersonen können nicht beantragen.

Fördergeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — BAFA-Förderprogramme im Überblick .

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 12. Februar 2024 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die Maßnahmen sollen die Energieeffizienz steigern und die Emissionen fluorierter Treibhausgase senken. Das BAFA ist für die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung der Zuschüsse zuständig.

Gefördert werden die Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen, die Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung (Voraussetzung: Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken), die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler, bestimmte Komponenten und Systeme (nur in Verbindung mit der Förderung einer Kälteerzeugungseinheit) sowie die Effizienz-Umrüstung von bestehenden, kleinen Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln. Split- und Multisplit-Klimageräte sind nur mit bestimmten Kältemitteln (zum Beispiel Propan R-290 und Isobutan R-600a) förderfähig.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation, Kommune, ein Zweckverband, eine Hochschule oder Schule, ein Krankenhaus oder eine kirchliche Einrichtung (keine Privatperson, kein Bundesland)?
Handelt es sich um eine stationäre Kälte- oder Klimaanlage mit nicht-halogeniertem Kältemittel (bei Split- und Multisplit-Geräten nur bestimmte Kältemittel wie Propan R-290 oder Isobutan R-600a)?
Wird die Anlage in einer gewerblichen Anwendung eingesetzt?
Haben Sie noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für das Vorhaben rechtsgültig abgeschlossen?
Falls ein Contractor die Anlage betreibt: Hat der Contractingvertrag eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren (Energieeinspar- oder Energieliefer-Contracting)?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss des Bundes für Installation, Nach- und Umrüstung stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie für Effizienz-Umrüstungen kleiner Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von Art und Kälteleistung des Kälteerzeugers sowie von Art und Leistung der Komponenten ab; das BAFA nennt auf der Programmseite keinen festen Betrag. Eine unverbindliche Berechnung ermöglicht der Förderrechner auf klimaschutz.de. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Fördermittel werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Förderfähig sind Anlagen über Energieeinspar-Contracting oder Energieliefer-Contracting mit einer Mindestlaufzeit des Contractingvertrags von fünf Jahren.

Wie stellst du den Antrag?

Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026 und wird nicht verlängert; Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Den Ablauf beschreibt das Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kapitel 9), das Sie vor der Antragstellung sorgfältig lesen sollten. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden; als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Nach Umsetzung reichen Sie den Verwendungsnachweis über das elektronische Formular des BAFA ein. Juristische Personen und Organisationen können sich bei der Antragstellung kostenlos und freiwillig über das ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Der Antrag kann auch von einem bevollmächtigten Dritten gestellt werden.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich Fördermittel nach der Kälte-Klima-Richtlinie beantragen?
Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026. Die Förderrichtlinie wird nicht verlängert. Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden.
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
Die Auftragsvergabe darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.
Welche Arten des Contractings sind förderfähig?
Förderfähig sind Anlagen, die über Energieeinspar-Contracting (ESC) oder Energieliefer-Contracting (ELC) realisiert werden. Der Contractingvertrag muss eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufweisen und vorsehen, dass der Contractor in dieser Zeit die Anlage betreibt und das Betreiberrisiko trägt. Finanzierungs-Contracting, Betriebsführungs-Contracting und Schein-Contracting sind nicht förderfähig.
Darf ich die Anlagenplanung nach Antragseingang ändern?
Änderungen in der Anlagenplanung sind zulässig, müssen dem BAFA aber in jedem Fall mitgeteilt werden. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die tatsächlich installierte Anlage alle Fördervoraussetzungen und -auflagen erfüllt. Das BAFA zahlt maximal den ursprünglich bewilligten Förderbetrag aus, auch wenn die Neuberechnung einen höheren Betrag ergibt.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Fördermittel werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Den Verwendungsnachweis reichen Sie nach Umsetzung der Maßnahme über das bereitgestellte elektronische Formular beim BAFA ein.
Kann ich die Höhe der Förderung vorab berechnen?
Ja, der Förderrechner auf klimaschutz.de berechnet die Höhe der möglichen Förderung auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie. Die Ergebnisse sind unverbindlich, maßgeblich sind die Förderrichtlinie und das Merkblatt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie, BAFA) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    BAFA: EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagen
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    Förderrechner Klimaschutz
    klimaschutz.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  4. [04]
    BAFA: Merkblatt zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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