Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Förderhöhe | bis zu 300.000 € |
| Förderquote | bis 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 gestartet. Ziel ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Zum 1. Juli 2024 hat das BMWK die Förderbedingungen verbessert: Die Förderhöchstgrenze wurde auf 300.000 Euro je Projekt erhöht, die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften wurden herabgesetzt, und um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen ausreichend. Auch die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung wurden deutlich vereinfacht.
Förderfähig sind Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller, zum Beispiel Vorplanungskosten für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten für eine notwendige Bebauungsplan-Änderung sowie Rechts- und Steuerberatung zu grundlegenden Projektfragen. Nicht gefördert werden die Investition in Bau und Betrieb der Windenergieanlage, öffentlich-rechtliche Gebühren, Gründungskosten der Gesellschaft, Kosten für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigten beteiligter Unternehmen, Eigenleistungen und Verwaltungskosten der Zuwendungsempfänger.
Passt Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Wollen Sie als Gesellschaft die Windenergieanlage als Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 EEG 2023 errichten? |
| Geht es um die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller)? |
| Haben Sie noch keinen Liefer- oder Leistungsvertrag für die Planung und Genehmigung abgeschlossen? |
| Können Sie die verbleibenden Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase als Eigenanteil tragen? |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 300.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten, jedoch maximal 300.000 Euro (De-minimis-Höchstbetrag gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission). Überschreitet die Förderung die nach der De-minimis-Verordnung zulässige Höchstgrenze von 300.000 Euro, wird sie entsprechend gekürzt und erfolgt als Anteilfinanzierung. Die Förderung ist mit anderen Förderungen nur insoweit kumulierbar, wie es nach Art. 5 der De-minimis-Verordnung zulässig ist. Das BAFA bewilligt die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; grundsätzlich werden alle bewilligten Anträge auch ausgezahlt. Zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung verweist die Seite auf Ziff. 4.5 der Richtlinie.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 428.571 €
pro Antrag
- Gesamtkosten428.571 €
- Förderfähige Basis428.571 €
- Zuschuss– 300.000 €
- Dein Eigenanteil128.571 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Das BAFA nimmt laufend Anträge entgegen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsformular im easy-online-Förderportal gestellt werden; ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung. Schritt 1: Angebote über Dienstleistungsaufträge zur Planung und Genehmigung einholen. Schritt 2: Antrag online stellen, mit Nachweisen zu Existenz und Liquidität der Gesellschaft, den Angeboten bzw. Vertragsentwürfen, gegebenenfalls einer De-minimis-Eigenerklärung und der Eigenerklärung zum Eigenanteil. Schritt 3: Das BAFA prüft den Antrag und sendet den Zuwendungsbescheid per Post. Schritt 4: Auftragsvergabe und Durchführung der Planungs- und Genehmigungsprozesse (Vorhabenbeginn vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko). Schritt 5: Verwendungsnachweis online einreichen, spätestens drei Monate nach dem Bewilligungszeitraum. Schritt 6: Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und zahlt den Zuschuss aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Bürgerenergiegesellschaften?
Welche Kosten werden gefördert?
Wer kann den Antrag stellen?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Wie läuft die Antragstellung ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (BAFA) — Offizielle Programmseitebafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [02]Bundesanzeiger: Richtlinie (BAnz AT 26.06.2024 B2)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [03]BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellungbafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.