BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund

Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (BAFA)

Das Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land unterstützt Gesellschaften bei den Kosten für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller. Der Zuschuss des BAFA beträgt 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, maximal 300.000 Euro. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn online im easy-online-Förderportal gestellt werden.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — BAFA-Förderprogramme im Überblick .

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote bis 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 gestartet. Ziel ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Zum 1. Juli 2024 hat das BMWK die Förderbedingungen verbessert: Die Förderhöchstgrenze wurde auf 300.000 Euro je Projekt erhöht, die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften wurden herabgesetzt, und um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen ausreichend. Auch die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung wurden deutlich vereinfacht.

Förderfähig sind Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller, zum Beispiel Vorplanungskosten für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten für eine notwendige Bebauungsplan-Änderung sowie Rechts- und Steuerberatung zu grundlegenden Projektfragen. Nicht gefördert werden die Investition in Bau und Betrieb der Windenergieanlage, öffentlich-rechtliche Gebühren, Gründungskosten der Gesellschaft, Kosten für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigten beteiligter Unternehmen, Eigenleistungen und Verwaltungskosten der Zuwendungsempfänger.

Schnell-Check

Passt Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Wollen Sie als Gesellschaft die Windenergieanlage als Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 EEG 2023 errichten?
Geht es um die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller)?
Haben Sie noch keinen Liefer- oder Leistungsvertrag für die Planung und Genehmigung abgeschlossen?
Können Sie die verbleibenden Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase als Eigenanteil tragen?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %300.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten, jedoch maximal 300.000 Euro (De-minimis-Höchstbetrag gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission). Überschreitet die Förderung die nach der De-minimis-Verordnung zulässige Höchstgrenze von 300.000 Euro, wird sie entsprechend gekürzt und erfolgt als Anteilfinanzierung. Die Förderung ist mit anderen Förderungen nur insoweit kumulierbar, wie es nach Art. 5 der De-minimis-Verordnung zulässig ist. Das BAFA bewilligt die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; grundsätzlich werden alle bewilligten Anträge auch ausgezahlt. Zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung verweist die Seite auf Ziff. 4.5 der Richtlinie.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land
428.571 €

Förderfähig sind max. 428.571 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten428.571 €
  • Förderfähige Basis428.571 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil128.571 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Das BAFA nimmt laufend Anträge entgegen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsformular im easy-online-Förderportal gestellt werden; ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung. Schritt 1: Angebote über Dienstleistungsaufträge zur Planung und Genehmigung einholen. Schritt 2: Antrag online stellen, mit Nachweisen zu Existenz und Liquidität der Gesellschaft, den Angeboten bzw. Vertragsentwürfen, gegebenenfalls einer De-minimis-Eigenerklärung und der Eigenerklärung zum Eigenanteil. Schritt 3: Das BAFA prüft den Antrag und sendet den Zuwendungsbescheid per Post. Schritt 4: Auftragsvergabe und Durchführung der Planungs- und Genehmigungsprozesse (Vorhabenbeginn vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko). Schritt 5: Verwendungsnachweis online einreichen, spätestens drei Monate nach dem Bewilligungszeitraum. Schritt 6: Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und zahlt den Zuschuss aus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Bürgerenergiegesellschaften?
Die Förderung beträgt 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten, jedoch maximal 300.000 Euro. Übersteigt sie den De-minimis-Höchstbetrag von 300.000 Euro, wird sie entsprechend gekürzt und erfolgt als Anteilfinanzierung.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller, etwa Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Rechts- und Steuerberatung zu grundlegenden Projektfragen. Nicht gefördert werden die Investition in Bau und Betrieb der Anlage und Genehmigungsgebühren.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist jede Gesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, die geplante Windenergieanlage als Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 EEG 2023 zu errichten. Eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen ist ausreichend.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags; ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird über das elektronische Antragsformular im easy-online-Förderportal gestellt. Das BAFA prüft ihn und sendet den Zuwendungsbescheid per Post. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, danach erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und zahlt den Zuschuss aus.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (BAFA) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    Bundesanzeiger: Richtlinie (BAnz AT 26.06.2024 B2)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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