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Förderkredit · bis 150.000 € Land

Modernisierungskredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)

Eigentümer von mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen erhalten zinsverbilligte Darlehen bis 150.000 Euro je Wohneinheit und Kostenzuschüsse bis 35.000 Euro für die energetische Modernisierung von Wohnraum.

Max. Kreditrahmen
150.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 150.000 €
Finanzierungsanteil bis 80 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Modernisierungskredit für Mietwohnungen unterstützt die Bremer Aufbau-Bank Vermieter im Land Bremen bei der energetischen Modernisierung älterer Wohnviertel. Geförderter Wohnraum muss in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen liegen, mindestens 25 Jahre alt sein und nach der Modernisierung mindestens das Niveau KfW-Effizienzhaus 85 erreichen. 20 Prozent der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Wohnobjekt im Land Bremen

Gebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen

Wohnung älter als 25 Jahre und belegungs-/mietbindungsfrei

Mindestens KfW-Effizienzhaus 85 nach Modernisierung

Mindestens 15 Prozent Eigenleistung

Anfangsmiete höchstens 6,80 EUR/m² (netto/kalt)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Beratung vereinbaren

    Bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm einen Termin mit der BAB vereinbaren.

  2. 02

    Antragsunterlagen anfordern und ausfüllen

    Kontakt zur BAB aufnehmen, damit die Antragsunterlagen zugesandt werden können, und diese anschließend ausfüllen.

  3. 03

    Fördervertrag unterzeichnen

    Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Fördervertrages.

  4. 04

    Mittel abrufen

    Bei Bedarf können die bewilligten Mittel bei der BAB abgerufen werden.

Häufige Fragen

Wer kann den Modernisierungskredit beantragen?
Eigentümer von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen im Land Bremen. Die Wohnungen müssen älter als 25 Jahre sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 150.000 Euro zinsverbilligtes Darlehen je Wohneinheit plus ein Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Insgesamt höchstens 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.
Welche Mietbedingungen gelten?
Die Anfangsmiete darf auch für aktuell wohnende Mieter höchstens 6,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich (netto/kalt) betragen. Die Zweckbindung gilt bis zu 20 Jahre. Bei Mieterwechsel ist nur an Berechtigte zu vermieten. 20 Prozent der Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Welcher Energiestandard ist gefordert?
Nach der Modernisierung muss das Gebäude mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 85 erreichen. Der Eigentümer muss zudem mindestens 15 Prozent Eigenleistung erbringen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Senatorin für Bau Bremen – Wohnraumförderung
    bau.bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)